Allein dieser ganze Standpunkt, der in der Frauenbewegung, und gerade der deutschen, immer nur das Ringen um die be- vorzugten Lebensstellungen sieht, den Kampf um Gleichberech- tigung mit dem männlichen Geschlecht in den so lange be- neideten Privilegien desselben - dieser Standpunkt reicht nicht mehr an den wahren Charakter der Bewegung heran und zu- mal an denjenigen Charakter nicht, den ihm die beste Führe- rinnen neuerdings gegeben haben. Die Frage ist nicht bloß mehr die, auch nicht in erster Reihe mehr die, wieviel Raum demnächst dem weiblichen Geschlecht in den amtlichen Stellungen von Reich, Staat, Gemeinde, in den freien Berufsarten, in Unterricht, Heilkunde, Apothekerberuf und in manchen anderen der Art zugestanden werden soll. Aus einer Frage des Rechts haben die hervorragenden Fürsprecherinnen eine Frage der Pflicht gemacht, der Umgestaltung des weiblichen Berufslebens in den bevorzugten Classen, nicht sowohl behufs Eroberung neuer Vor- züge, sondern behufs erhöhter Rechtfertigung der alten Vorzüge, behufs besserer Ausfüllung des bisherigen Lebens.
Jene äußeren Ziele einer neuen Gleichberechtigung und neuer Berufsgebiete werden dadurch gleichsam nur die Merk- male einer Reformbewegung, die im Jnnern unserer gebildeteren weiblichen Kreise sich durchzusetzen beginnt und eine viel größere Bedeutung für das gesammte Berufsleben des weiblichen Ge- schlechts, für die Reform der Gesellschaft hat, als die Erlangung einiger hundert oder tausend Stellungen für weibliche Can- didaten.
Ueber diejenigen Zustände, welche in diesem Sinne die ge- gebenen sind, ziemt es dem Manne am besten, die Zeugnisse
II.
Allein dieser ganze Standpunkt, der in der Frauenbewegung, und gerade der deutschen, immer nur das Ringen um die be- vorzugten Lebensstellungen sieht, den Kampf um Gleichberech- tigung mit dem männlichen Geschlecht in den so lange be- neideten Privilegien desselben – dieser Standpunkt reicht nicht mehr an den wahren Charakter der Bewegung heran und zu- mal an denjenigen Charakter nicht, den ihm die beste Führe- rinnen neuerdings gegeben haben. Die Frage ist nicht bloß mehr die, auch nicht in erster Reihe mehr die, wieviel Raum demnächst dem weiblichen Geschlecht in den amtlichen Stellungen von Reich, Staat, Gemeinde, in den freien Berufsarten, in Unterricht, Heilkunde, Apothekerberuf und in manchen anderen der Art zugestanden werden soll. Aus einer Frage des Rechts haben die hervorragenden Fürsprecherinnen eine Frage der Pflicht gemacht, der Umgestaltung des weiblichen Berufslebens in den bevorzugten Classen, nicht sowohl behufs Eroberung neuer Vor- züge, sondern behufs erhöhter Rechtfertigung der alten Vorzüge, behufs besserer Ausfüllung des bisherigen Lebens.
Jene äußeren Ziele einer neuen Gleichberechtigung und neuer Berufsgebiete werden dadurch gleichsam nur die Merk- male einer Reformbewegung, die im Jnnern unserer gebildeteren weiblichen Kreise sich durchzusetzen beginnt und eine viel größere Bedeutung für das gesammte Berufsleben des weiblichen Ge- schlechts, für die Reform der Gesellschaft hat, als die Erlangung einiger hundert oder tausend Stellungen für weibliche Can- didaten.
Ueber diejenigen Zustände, welche in diesem Sinne die ge- gebenen sind, ziemt es dem Manne am besten, die Zeugnisse
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II.
Allein dieser ganze Standpunkt, der in der Frauenbewegung,
und gerade der deutschen, immer nur das Ringen um die be-
vorzugten Lebensstellungen sieht, den Kampf um Gleichberech-
tigung mit dem männlichen Geschlecht in den so lange be-
neideten Privilegien desselben – dieser Standpunkt reicht nicht
mehr an den wahren Charakter der Bewegung heran und zu-
mal an denjenigen Charakter nicht, den ihm die beste Führe-
rinnen neuerdings gegeben haben. Die Frage ist nicht bloß
mehr die, auch nicht in erster Reihe mehr die, wieviel Raum
demnächst dem weiblichen Geschlecht in den amtlichen Stellungen
von Reich, Staat, Gemeinde, in den freien Berufsarten, in
Unterricht, Heilkunde, Apothekerberuf und in manchen anderen
der Art zugestanden werden soll. Aus einer Frage des Rechts
haben die hervorragenden Fürsprecherinnen eine Frage der Pflicht
gemacht, der Umgestaltung des weiblichen Berufslebens in den
bevorzugten Classen, nicht sowohl behufs Eroberung neuer Vor-
züge, sondern behufs erhöhter Rechtfertigung der alten Vorzüge,
behufs besserer Ausfüllung des bisherigen Lebens.
Jene äußeren Ziele einer neuen Gleichberechtigung und
neuer Berufsgebiete werden dadurch gleichsam nur die Merk-
male einer Reformbewegung, die im Jnnern unserer gebildeteren
weiblichen Kreise sich durchzusetzen beginnt und eine viel größere
Bedeutung für das gesammte Berufsleben des weiblichen Ge-
schlechts, für die Reform der Gesellschaft hat, als die Erlangung
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didaten.
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Cohn, Gustav: Die deutsche Frauenbewegung. Berlin, 1896, S. 119. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cohn_frauenbewegung_1896/135>, abgerufen am 03.03.2025.
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