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Clodius, Christian August Heinrich: Entwurf einer systematischen Poetik nebst Collectaneen zu ihrer Ausführung. Erster Theil. Leipzig, 1804.

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das höchste Grundgesetz praktischer Vernunft, so giebt es p1c_041.002
keine heiligere Pflicht, als diejenige, gar nicht zu p1c_041.003
handeln,
überhaupt aufzuhören zu leben. Durch p1c_041.004
jedes Handeln und Leben wird die Vernunft dann entzweyt, p1c_041.005
ihre heilige Jdentität auf's Spiel gesetzt. Wollte man vorschützen, p1c_041.006
daß die Maxime nicht zu leben nie allgemeine p1c_041.007
Gesetzgebung
werden könnte, weil sonst alle p1c_041.008
Gesetzgebung aufhören würde, so frage ich: warum überhaupt p1c_041.009
zum innern Wesen der Kantischen Vernunft Gesetzgebung p1c_041.010
nöthig sey? Gesetz ist nur für das Handeln. Die p1c_041.011
innere Vernunft ist befriedigt, wenn ihre Jdentität anerkannt, p1c_041.012
ihr Verbot nicht verletzt ist. Was bedarf es dazu p1c_041.013
eines Wollens und Handelns? Die Vernunft ist, p1c_041.014
nach Kant, eine ruhige logische verbietende Form. Was p1c_041.015
braucht sie erst werden zu wollen? Sie hat ein bloßes p1c_041.016
negatives Jnteresse, in dem Schlafe ihrer Jdentität p1c_041.017
durch keinen Widerspruch gestört zu werden. Jedes Wollen, p1c_041.018
als ein Herausgehn in die Zeit, jedes Begehren nach p1c_041.019
Veränderung ist schon ein gewagtes Majestätsverbrechen p1c_041.020
gegen diese logische leere wesenlose Jdentität, wodurch p1c_041.021
sie beleidigt werden kann. Wenigstens kann mich p1c_041.022
diese Form, die blos hypothetisch negativ ist, nie p1c_041.023
nöthigen, aus mir herauszugehen. Diese Form ist p1c_041.024
weder ein Subjekt, noch ein Objekt, und soll doch wirken, p1c_041.025
soll doch praktisch seyn! Die ganze praktische auf p1c_041.026
obige Formel gebaute Moralphilosophie ist eine absolute p1c_041.027
Nullität. Nein. Wollen, handeln, leben, heißt p1c_041.028
entweder gar nichts, oder ich muß nicht blos eine Form

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das höchste Grundgesetz praktischer Vernunft, so giebt es p1c_041.002
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handeln,
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Zitationshilfe: Clodius, Christian August Heinrich: Entwurf einer systematischen Poetik nebst Collectaneen zu ihrer Ausführung. Erster Theil. Leipzig, 1804, S. 41. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/clodius_poetik01_1804/99>, abgerufen am 24.11.2024.