p1c_460.001 Verstandespostulaten stammt, sondern in einer ästhetischen p1c_460.002 Evidenz gegründet ist, mit der die sich selbst suchende unsichtbare p1c_460.003 Vernunft an sich selbst glaubt? Der nach dem religiösen p1c_460.004 Gewissen handelnde Mensch weiß im p1c_460.005 Augenblicke der Handlung, daß Gott, das gute Prinzip, p1c_460.006 durch ihn handle. Aber der contemplative, über die p1c_460.007 Objekte reflektirende Mensch weiß es nicht. Dieser muß p1c_460.008 glauben, d. h. er muß ästhetisch fühlen, daß ein gutesp1c_460.009 Prinzip in ihm gehandelt habe. Die Form der Gesetzlichkeit p1c_460.010 muß ihm sowohl aus den übrigen Objekten, wie aus p1c_460.011 seinem Jch, das ihm auch Objekt wird, wiederstrahlen. p1c_460.012 Der contemplative Mensch muß an sich selbst p1c_460.013 glauben, er muß an die Gesetzlichkeit der Welt p1c_460.014 glauben, er muß an den selbstständigen Grund aller p1c_460.015 Heiligkeit glauben, den er Gott nennt. Der Himmel,p1c_460.016 den ihn dieser religiöse Glaube aufschließt, ist mehr als p1c_460.017 nur ein Jnbegriff sinnlicher Belohnung. Es ist der nothwendige p1c_460.018 Gegenstand der Geistesconsequenz, ohne den es p1c_460.019 überhaupt gar keine vernünftige Bestimmung giebt. Nur p1c_460.020 allein diese Religion erhebt die durch das Gesetz niedergeschlagene p1c_460.021 Receptivität oder Sinnlichkeit wieder. p1c_460.022 Durch diese Religion allein erblickt der gute Mensch erst p1c_460.023 seine eigene Hoheit. Er sieht ein, daß er durch sein moralisches p1c_460.024 Handeln, indem er Gottes Werk that, diesen Gott p1c_460.025 verherrlicht habe, und daß ihn dieser Gott zum Mitgenossen p1c_460.026 seiner Herrlichkeit machte. Er fühlt, daß er kein Knecht, p1c_460.027 sondern ein Kind Gottes sey. Er fühlt, daß er selig und p1c_460.028 gerecht werde, ohne des Gesetzes Werk, allein durch den
p1c_460.001 Verstandespostulaten stammt, sondern in einer ästhetischen p1c_460.002 Evidenz gegründet ist, mit der die sich selbst suchende unsichtbare p1c_460.003 Vernunft an sich selbst glaubt? Der nach dem religiösen p1c_460.004 Gewissen handelnde Mensch weiß im p1c_460.005 Augenblicke der Handlung, daß Gott, das gute Prinzip, p1c_460.006 durch ihn handle. Aber der contemplative, über die p1c_460.007 Objekte reflektirende Mensch weiß es nicht. Dieser muß p1c_460.008 glauben, d. h. er muß ästhetisch fühlen, daß ein gutesp1c_460.009 Prinzip in ihm gehandelt habe. Die Form der Gesetzlichkeit p1c_460.010 muß ihm sowohl aus den übrigen Objekten, wie aus p1c_460.011 seinem Jch, das ihm auch Objekt wird, wiederstrahlen. p1c_460.012 Der contemplative Mensch muß an sich selbst p1c_460.013 glauben, er muß an die Gesetzlichkeit der Welt p1c_460.014 glauben, er muß an den selbstständigen Grund aller p1c_460.015 Heiligkeit glauben, den er Gott nennt. Der Himmel,p1c_460.016 den ihn dieser religiöse Glaube aufschließt, ist mehr als p1c_460.017 nur ein Jnbegriff sinnlicher Belohnung. Es ist der nothwendige p1c_460.018 Gegenstand der Geistesconsequenz, ohne den es p1c_460.019 überhaupt gar keine vernünftige Bestimmung giebt. Nur p1c_460.020 allein diese Religion erhebt die durch das Gesetz niedergeschlagene p1c_460.021 Receptivität oder Sinnlichkeit wieder. p1c_460.022 Durch diese Religion allein erblickt der gute Mensch erst p1c_460.023 seine eigene Hoheit. Er sieht ein, daß er durch sein moralisches p1c_460.024 Handeln, indem er Gottes Werk that, diesen Gott p1c_460.025 verherrlicht habe, und daß ihn dieser Gott zum Mitgenossen p1c_460.026 seiner Herrlichkeit machte. Er fühlt, daß er kein Knecht, p1c_460.027 sondern ein Kind Gottes sey. Er fühlt, daß er selig und p1c_460.028 gerecht werde, ohne des Gesetzes Werk, allein durch den
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Clodius, Christian August Heinrich: Entwurf einer systematischen Poetik nebst Collectaneen zu ihrer Ausführung. Erster Theil. Leipzig, 1804, S. 460. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/clodius_poetik01_1804/518>, abgerufen am 24.11.2024.
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