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Clodius, Christian August Heinrich: Entwurf einer systematischen Poetik nebst Collectaneen zu ihrer Ausführung. Erster Theil. Leipzig, 1804.

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ebenfalls dabey. Aber das Bild der Vergleichung p1c_287.002
steht in statu absoluto, wird einzeln als unabhängig p1c_287.003
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Zephuros bathu leion elthon labros epaigizon, p1c_287.005
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Gewöhnlich fängt das Gleichniß die Rede an, eh man den p1c_287.007
Hauptgegenstand weiß. Dadurch gewinnt die poetische p1c_287.008
Rede an Würde und erregt Aufmerksamkeit. Z. B. Wie p1c_287.009
wenn der strenge Nord die starken Flügel hebt, und aus der p1c_287.010
Höhle steigt, der feste Grund erbebt, wenn er den rauhen p1c_287.011
Ton läßt durch das Land erschallen, bis Thürme, Thor, p1c_287.012
Pallast, Schloß, Haus und Hütten fallen, wie dieser Mauren p1c_287.013
Graus die Menschen niederschlägt, die sein gedrehter p1c_287.014
Hauch im Wirbel aufwärts trägt, wenn er die Wälder selbst p1c_287.015
aus ihren Wurzeln dränget und Stein, Baum, Thier und p1c_287.016
Mensch in einen Klumpen menget ... so reibt des Helden p1c_287.017
Arm die Saracenen auf. Pietsch. Jndeß kann das Gleichniß p1c_287.018
auch später als der Hauptgegenstand stehn, nur immer p1c_287.019
muß es als ein selbstständiger Gedanke erscheinen. Z. B. p1c_287.020
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unkenntliches Antlitz an Frühlingsabenden liegen, wenn der p1c_287.022
Abendstern am einsamen Himmel heraufgeht, und ihn anzuschaun p1c_287.023
aus der dämmernden Laube den Weisen herwinkt." p1c_287.024
Klopstock. Die Vergleichung kann dagegen ebenfalls eher p1c_287.025
kommen, als der Gegenstand. Der Dichter kann sagen: p1c_287.026
wie Wölfe gingen die zwey Helden durch die Nacht. Es p1c_287.027
bleibt immer eine Vergleichung, denn das Bild ist nicht p1c_287.028
selbstständig. Was übrigens das Bild des Gleichnisses und

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Zitationshilfe: Clodius, Christian August Heinrich: Entwurf einer systematischen Poetik nebst Collectaneen zu ihrer Ausführung. Erster Theil. Leipzig, 1804, S. 287. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/clodius_poetik01_1804/345>, abgerufen am 24.11.2024.