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Clodius, Christian August Heinrich: Entwurf einer systematischen Poetik nebst Collectaneen zu ihrer Ausführung. Erster Theil. Leipzig, 1804.

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der Offenbarung zu unternehmen, welche der Kantischen p1c_225.002
ganz ähnlich, aber für den Glauben dem Ausdruck ihrer Resultate p1c_225.003
nach nicht so trostlos erscheint. Wir wollen nur folgendes, p1c_225.004
was uns in der Poetik von Nutzen seyn wird, p1c_225.005
davon bemerken. Da nach dem Satze des sich offenbarenden p1c_225.006
Gewissens
das gesetzliche Wesen uns aufruft, p1c_225.007
des absoluten Seyns uns bewußt zu werden, indem p1c_225.008
wir Anschauungen der Gesetzlichkeit hervorbringen, und so p1c_225.009
aus der instinktmäßigen Natur in die höhere, göttliche p1c_225.010
überzugehen, dieser Aufruf aber praktisch ist, so ist p1c_225.011
mit dem Aufruf zum Handeln oder zur gesetzlichen Caussalität p1c_225.012
ein Uebergang aus dem Seyn in ein künftiges Werden, p1c_225.013
mithin die Zeit als erste Anschauungsform für die p1c_225.014
Reflexion erweislich gegeben. Da aber etwas von der gesetzlich p1c_225.015
werdenden Form Unterscheidbares producirt werden p1c_225.016
soll, an dem sich die Gesetzlichkeit zeige, so erscheint p1c_225.017
dieses Unterscheidbare neben und außer der Gesetzlichkeit p1c_225.018
als parallel mit der gesetzlichen Caussalität, und giebt die p1c_225.019
Form der äußern Anschauung, welche Raum heißt. p1c_225.020
Weil diese Aufforderung zum Handeln, das heißt Darstellen p1c_225.021
der Gesetzlichkeit, sich als absolut nothwendig p1c_225.022
offenbart, also nicht weggedacht werden kann, so folgt p1c_225.023
daraus, daß die Formen der Zeit und des Raums als ein p1c_225.024
Mannichfaltiges, als unbestimmbare und unbegrenzbare p1c_225.025
Continua der strebenden Anschauungskraft erscheinen müssen, p1c_225.026
in denen sich das Gesetzliche nie ganz darstellen kann. p1c_225.027
Der Verstand, welcher das anschaulich Gewordene p1c_225.028
begreifen, das Gesetzliche darin verstehen, und mit dem

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der Offenbarung zu unternehmen, welche der Kantischen p1c_225.002
ganz ähnlich, aber für den Glauben dem Ausdruck ihrer Resultate p1c_225.003
nach nicht so trostlos erscheint. Wir wollen nur folgendes, p1c_225.004
was uns in der Poetik von Nutzen seyn wird, p1c_225.005
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Gewissens
das gesetzliche Wesen uns aufruft, p1c_225.007
des absoluten Seyns uns bewußt zu werden, indem p1c_225.008
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aus der instinktmäßigen Natur in die höhere, göttliche p1c_225.010
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Zitationshilfe: Clodius, Christian August Heinrich: Entwurf einer systematischen Poetik nebst Collectaneen zu ihrer Ausführung. Erster Theil. Leipzig, 1804, S. 225. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/clodius_poetik01_1804/283>, abgerufen am 27.11.2024.