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Clodius, Christian August Heinrich: Entwurf einer systematischen Poetik nebst Collectaneen zu ihrer Ausführung. Erster Theil. Leipzig, 1804.

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ein künftiger, noch nicht anerkannter Souverain spräch': p1c_045.002
Jhr sollt mir als Souverain huldigen, weil ihr mir vielleicht p1c_045.003
huldigen werdet. Ferner wird man vorschützen, es sey ja p1c_045.004
ein Executor des Moralgesetzes angenommen und postulirt, p1c_045.005
nämlich die moralische Weltregierung, die sogar Strafe p1c_045.006
verhänge. Allein Strafen und Belohnungen sind ja selbst p1c_045.007
von Kant als unreine Triebfeder verworfen worden, also p1c_045.008
kann hieraus keine Sanktion für das Gesetz entstehn. Soll p1c_045.009
die Achtung für den Executor das Gesetz zum Gesetz erheben? p1c_045.010
Allein es wäre widersinnig, wenn freye Wesen dem p1c_045.011
Gesetze eines Executors, um des Executors willen huldigen p1c_045.012
wollten, welcher Executor blos um des Gesetzes p1c_045.013
willen da ist. Mit einem Worte, man dreht sich hier in p1c_045.014
einem ewigen logischen Cirkel herum. Die Religion wird p1c_045.015
von Kanten innerhalb den Gränzen der bloßen Vernunft eingeschlossen, p1c_045.016
und insgeheim doch wieder durch das Gesetz p1c_045.017
vorausgesetzt. Denn was ist Vernunft anders, als ein p1c_045.018
Erzeugniß des Geistes, der uns befiehlt: vernimm dich? p1c_045.019
Was ist dies Gesetz, wenn es nicht ein religiöses, d. p1c_045.020
h. ein verbindendes Gesetz ist? Was kann aber freye p1c_045.021
Wesen, die nicht durch den Naturtrieb gehalten, nicht p1c_045.022
durch Furcht bestimmt werden, verbinden? Etwa die p1c_045.023
freye Achtung für das Objekt, dessen Hervorbringung das p1c_045.024
Gesetz anbefiehlt? Aber dieses Objekt kann nie ganz dargestellt p1c_045.025
werden; es kann mich auch als ein von mir getrenntes, p1c_045.026
von mir erst hervorzubringendes Daseyn nicht verbinden. p1c_045.027
Also nur die Jdentität mit dem subjektiven Gesetzgeber, mit dem p1c_045.028
formenden Wesen, dessen höheres Naturgesetz dieses Gesetz

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ein künftiger, noch nicht anerkannter Souverain spräch': p1c_045.002
Jhr sollt mir als Souverain huldigen, weil ihr mir vielleicht p1c_045.003
huldigen werdet. Ferner wird man vorschützen, es sey ja p1c_045.004
ein Executor des Moralgesetzes angenommen und postulirt, p1c_045.005
nämlich die moralische Weltregierung, die sogar Strafe p1c_045.006
verhänge. Allein Strafen und Belohnungen sind ja selbst p1c_045.007
von Kant als unreine Triebfeder verworfen worden, also p1c_045.008
kann hieraus keine Sanktion für das Gesetz entstehn. Soll p1c_045.009
die Achtung für den Executor das Gesetz zum Gesetz erheben? p1c_045.010
Allein es wäre widersinnig, wenn freye Wesen dem p1c_045.011
Gesetze eines Executors, um des Executors willen huldigen p1c_045.012
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willen da ist. Mit einem Worte, man dreht sich hier in p1c_045.014
einem ewigen logischen Cirkel herum. Die Religion wird p1c_045.015
von Kanten innerhalb den Gränzen der bloßen Vernunft eingeschlossen, p1c_045.016
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Erzeugniß des Geistes, der uns befiehlt: vernimm dich? p1c_045.019
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h. ein verbindendes Gesetz ist? Was kann aber freye p1c_045.021
Wesen, die nicht durch den Naturtrieb gehalten, nicht p1c_045.022
durch Furcht bestimmt werden, verbinden? Etwa die p1c_045.023
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Zitationshilfe: Clodius, Christian August Heinrich: Entwurf einer systematischen Poetik nebst Collectaneen zu ihrer Ausführung. Erster Theil. Leipzig, 1804, S. 45. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/clodius_poetik01_1804/103>, abgerufen am 24.11.2024.