p1c_044.001 die geläuterte Sinnlichkeit anschaulich gewordene Form. p1c_044.002 Darum ist der absolute Jmperatif des höhern Lebens, p1c_044.003 der uns allein zum Handeln bestimmen kann, besser so auszudrücken: p1c_044.004 Wirke Reales und werde dir der idealenp1c_044.005 Natur im Realen bewußt! 2) der zweyte logische Fehler p1c_044.006 oder Widerspruch in der Kantischen Formel ist folgender. p1c_044.007 Sie kündet sich als Grundgesetz an, und enthält doch p1c_044.008 keine Sanktion, keinen Ausdruck, der die moralische Verbindlichkeitp1c_044.009 für ein freyes Wesen hervorbrächte, ihr p1c_044.010 zu folgen. Sie kommt nicht etwa, nein, sie fällt im p1c_044.011 eigentlichsten Verstande vom Himmel. Jn so fern sie also p1c_044.012 die moralische Verbindlichkeit erst voraussetzt, ist sie p1c_044.013 kein Grundgesetz, wofür sie sich ausgiebt. Denn das p1c_044.014 Grundgesetz in einer Monarchie enthält den Unterwerfungsvertrag. p1c_044.015 Alle übrigen bürgerlichen Gesetze beziehen p1c_044.016 sich auf das Grundgesetz, und ihre Sanktion ist nicht p1c_044.017 blos Strafe, sondern Beziehung auf Strafrecht und Huldigung p1c_044.018 bestimmt im Grundgesetz. Auch von dieser Seite p1c_044.019 ist also die ganze Kantische Moralphilosophie eine absolute p1c_044.020 Nullität. Man wird vorschützen, es sey ja eine Huldigung p1c_044.021 der freyen Wesen hinter drein als Thatsache angegeben, p1c_044.022 nämlich die reine Triebfeder, Achtung für das Gesetz. p1c_044.023 Allein ich antworte: es ist widersinnig, für ein p1c_044.024 Gesetz, als Gesetz, Achtung zu haben, das erst durch p1c_044.025 diese Achtung zum Gesetz wird. Es ist widersinnig, wenn p1c_044.026 vernünftige Wesen einem Gesetze, als solchem, huldigen p1c_044.027 wollten, das erst dann sich als Gesetz ankünden kann, im p1c_044.028 Falle man ihm etwa huldigen wollte. Es ist, als wenn
p1c_044.001 die geläuterte Sinnlichkeit anschaulich gewordene Form. p1c_044.002 Darum ist der absolute Jmperatif des höhern Lebens, p1c_044.003 der uns allein zum Handeln bestimmen kann, besser so auszudrücken: p1c_044.004 Wirke Reales und werde dir der idealenp1c_044.005 Natur im Realen bewußt! 2) der zweyte logische Fehler p1c_044.006 oder Widerspruch in der Kantischen Formel ist folgender. p1c_044.007 Sie kündet sich als Grundgesetz an, und enthält doch p1c_044.008 keine Sanktion, keinen Ausdruck, der die moralische Verbindlichkeitp1c_044.009 für ein freyes Wesen hervorbrächte, ihr p1c_044.010 zu folgen. Sie kommt nicht etwa, nein, sie fällt im p1c_044.011 eigentlichsten Verstande vom Himmel. Jn so fern sie also p1c_044.012 die moralische Verbindlichkeit erst voraussetzt, ist sie p1c_044.013 kein Grundgesetz, wofür sie sich ausgiebt. Denn das p1c_044.014 Grundgesetz in einer Monarchie enthält den Unterwerfungsvertrag. p1c_044.015 Alle übrigen bürgerlichen Gesetze beziehen p1c_044.016 sich auf das Grundgesetz, und ihre Sanktion ist nicht p1c_044.017 blos Strafe, sondern Beziehung auf Strafrecht und Huldigung p1c_044.018 bestimmt im Grundgesetz. Auch von dieser Seite p1c_044.019 ist also die ganze Kantische Moralphilosophie eine absolute p1c_044.020 Nullität. Man wird vorschützen, es sey ja eine Huldigung p1c_044.021 der freyen Wesen hinter drein als Thatsache angegeben, p1c_044.022 nämlich die reine Triebfeder, Achtung für das Gesetz. p1c_044.023 Allein ich antworte: es ist widersinnig, für ein p1c_044.024 Gesetz, als Gesetz, Achtung zu haben, das erst durch p1c_044.025 diese Achtung zum Gesetz wird. Es ist widersinnig, wenn p1c_044.026 vernünftige Wesen einem Gesetze, als solchem, huldigen p1c_044.027 wollten, das erst dann sich als Gesetz ankünden kann, im p1c_044.028 Falle man ihm etwa huldigen wollte. Es ist, als wenn
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die geläuterte Sinnlichkeit anschaulich gewordene Form. p1c_044.002
Darum ist der absolute Jmperatif des höhern Lebens, p1c_044.003
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Wirke Reales und werde dir der idealen p1c_044.005
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Clodius, Christian August Heinrich: Entwurf einer systematischen Poetik nebst Collectaneen zu ihrer Ausführung. Erster Theil. Leipzig, 1804, S. 44. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/clodius_poetik01_1804/102>, abgerufen am 24.11.2024.
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