menfinden; aber die Akte selbst werden größer, nehmen mehr Zeit ein und rücken folglich in der Zeit weiter aus- einander.
215. Die Trennung für das Ganze kann auch auf- hören insofern die Entscheidung schon den Gliedern erster Ordnung übertragen ist; aber selbst dann wird sich doch auch im Ganzen noch eine Spur davon zeigen, da man doch dahin streben wird die Entscheidungen dieser verschie- denen Glieder in Beziehung auf die Zeit in Zusammen- hang zu bringen, sei es daß man ein ganz gleichzeitiges Eintreten der Entscheidung oder ein Eintreten nach einer gewissen Ordnung für nöthig hält.
216. Es wird sich also der Unterschied dieser beiden Akte auch für das Ganze niemals ganz verlieren, und was davon für das Ganze verloren gegangen ist wird sich in den Gliedern erster Ordnung wiederfinden.
217. So muß also unsere Ansicht verstanden wer- den, und so verstanden wird ihr von der einen Seite die Realität nicht fehlen, von der andern wird sie in dem Führer eines Gefechts, sei es groß oder klein, Theilge- fecht oder Gesammtgefecht, die Aufmerksamkeit darauf rich- ten jedem der beiden Thätigkeitsakte sein gebührendes Theil zu geben, damit eben so wenig Etwas übereilt als ver- säumt werde.
218. Übereilt werden die Sachen wenn dem Zerstö- rungsprinzip nicht Raum und Zeit genug gegeben, wenn die Sache übers Knie zerbrochen wird; ein unglück- licher Ausgang der Entscheidung ist die Folge, die entwe- der gar nicht wieder gut zu machen ist oder doch ein we- sentlicher Nachtheil bleibt.
219. Versäumt wird überall wo eine reife Entschei- dung aus Mangel an Muth oder aus falscher Ansicht unter-
bleibt;
menfinden; aber die Akte ſelbſt werden groͤßer, nehmen mehr Zeit ein und ruͤcken folglich in der Zeit weiter aus- einander.
215. Die Trennung fuͤr das Ganze kann auch auf- hoͤren inſofern die Entſcheidung ſchon den Gliedern erſter Ordnung uͤbertragen iſt; aber ſelbſt dann wird ſich doch auch im Ganzen noch eine Spur davon zeigen, da man doch dahin ſtreben wird die Entſcheidungen dieſer verſchie- denen Glieder in Beziehung auf die Zeit in Zuſammen- hang zu bringen, ſei es daß man ein ganz gleichzeitiges Eintreten der Entſcheidung oder ein Eintreten nach einer gewiſſen Ordnung fuͤr noͤthig haͤlt.
216. Es wird ſich alſo der Unterſchied dieſer beiden Akte auch fuͤr das Ganze niemals ganz verlieren, und was davon fuͤr das Ganze verloren gegangen iſt wird ſich in den Gliedern erſter Ordnung wiederfinden.
217. So muß alſo unſere Anſicht verſtanden wer- den, und ſo verſtanden wird ihr von der einen Seite die Realitaͤt nicht fehlen, von der andern wird ſie in dem Fuͤhrer eines Gefechts, ſei es groß oder klein, Theilge- fecht oder Geſammtgefecht, die Aufmerkſamkeit darauf rich- ten jedem der beiden Thaͤtigkeitsakte ſein gebuͤhrendes Theil zu geben, damit eben ſo wenig Etwas uͤbereilt als ver- ſaͤumt werde.
218. Übereilt werden die Sachen wenn dem Zerſtoͤ- rungsprinzip nicht Raum und Zeit genug gegeben, wenn die Sache uͤbers Knie zerbrochen wird; ein ungluͤck- licher Ausgang der Entſcheidung iſt die Folge, die entwe- der gar nicht wieder gut zu machen iſt oder doch ein we- ſentlicher Nachtheil bleibt.
219. Verſaͤumt wird uͤberall wo eine reife Entſchei- dung aus Mangel an Muth oder aus falſcher Anſicht unter-
bleibt;
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menfinden; aber die Akte ſelbſt werden groͤßer, nehmen
mehr Zeit ein und ruͤcken folglich in der Zeit weiter aus-
einander.
215. Die Trennung fuͤr das Ganze kann auch auf-
hoͤren inſofern die Entſcheidung ſchon den Gliedern erſter
Ordnung uͤbertragen iſt; aber ſelbſt dann wird ſich doch
auch im Ganzen noch eine Spur davon zeigen, da man
doch dahin ſtreben wird die Entſcheidungen dieſer verſchie-
denen Glieder in Beziehung auf die Zeit in Zuſammen-
hang zu bringen, ſei es daß man ein ganz gleichzeitiges
Eintreten der Entſcheidung oder ein Eintreten nach einer
gewiſſen Ordnung fuͤr noͤthig haͤlt.
216. Es wird ſich alſo der Unterſchied dieſer beiden
Akte auch fuͤr das Ganze niemals ganz verlieren, und was
davon fuͤr das Ganze verloren gegangen iſt wird ſich in
den Gliedern erſter Ordnung wiederfinden.
217. So muß alſo unſere Anſicht verſtanden wer-
den, und ſo verſtanden wird ihr von der einen Seite die
Realitaͤt nicht fehlen, von der andern wird ſie in dem
Fuͤhrer eines Gefechts, ſei es groß oder klein, Theilge-
fecht oder Geſammtgefecht, die Aufmerkſamkeit darauf rich-
ten jedem der beiden Thaͤtigkeitsakte ſein gebuͤhrendes Theil
zu geben, damit eben ſo wenig Etwas uͤbereilt als ver-
ſaͤumt werde.
218. Übereilt werden die Sachen wenn dem Zerſtoͤ-
rungsprinzip nicht Raum und Zeit genug gegeben, wenn
die Sache uͤbers Knie zerbrochen wird; ein ungluͤck-
licher Ausgang der Entſcheidung iſt die Folge, die entwe-
der gar nicht wieder gut zu machen iſt oder doch ein we-
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Kommentar zur DTA-Ausgabe
Clausewitz' "Vom Kriege" erschien zu Lebzeiten de… [mehr]
Clausewitz' "Vom Kriege" erschien zu Lebzeiten des Autors nicht als selbstständige Publikation. Es wurde posthum, zwischen 1832 und 1834, als Bde. 1-3 der "Hinterlassenen Werke des Generals Carl von Clausewitz" von dessen Witwe Marie von Clausewitz herausgegeben.
Clausewitz, Carl von: Vom Kriege. Bd. 3. Berlin, 1834, S. 320. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/clausewitz_krieg03_1834/334>, abgerufen am 28.11.2024.
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