Clausewitz, Carl von: Vom Kriege. Bd. 3. Berlin, 1834.Gegners welche dieses Ereigniß hervorgebracht hat als 160. Der gewöhnlichste Fall aber ist daß die Ent- 161. Ist die Entscheidung eine gegebene, so muß sie a) Dies kann ein Angriff sein. b) Aber auch ein bloßes Anrücken neuer Reserven die versteckt gehalten worden. 162. Bei kleinen Haufen ist das Handgefecht in ei- 163. Bei größern Haufen kann der Angriff vermit- 164. Werden die Haufen noch größer, so mischt sich 165. Bei großen aus allen Waffen bestehenden 166. Aber dieses Feuergefecht wird dann im Cha- 167. Besteht die Entscheidung nicht mehr aus einem Gegners welche dieſes Ereigniß hervorgebracht hat als 160. Der gewoͤhnlichſte Fall aber iſt daß die Ent- 161. Iſt die Entſcheidung eine gegebene, ſo muß ſie a) Dies kann ein Angriff ſein. b) Aber auch ein bloßes Anruͤcken neuer Reſerven die verſteckt gehalten worden. 162. Bei kleinen Haufen iſt das Handgefecht in ei- 163. Bei groͤßern Haufen kann der Angriff vermit- 164. Werden die Haufen noch groͤßer, ſo miſcht ſich 165. Bei großen aus allen Waffen beſtehenden 166. Aber dieſes Feuergefecht wird dann im Cha- 167. Beſteht die Entſcheidung nicht mehr aus einem <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0324" n="310"/> Gegners welche dieſes Ereigniß hervorgebracht hat als<lb/> die gegebene Entſcheidung zu betrachten.</p><lb/> <p>160. Der gewoͤhnlichſte Fall aber iſt daß die Ent-<lb/> ſcheidung im Laufe des Vernichtungsaktes nach und nach<lb/> reift, daß aber der Entſchluß des Beſiegten durch ein be-<lb/> ſonderes Ereigniß den letzten Anſtoß erhaͤlt. Alſo auch in<lb/> dieſem Falle iſt die Entſcheidung als eine gegebene zu be-<lb/> trachten.</p><lb/> <p>161. Iſt die Entſcheidung eine gegebene, ſo muß ſie<lb/> eine poſitive Handlung ſein.</p><lb/> <list> <item><hi rendition="#aq">a)</hi> Dies kann ein Angriff ſein.</item><lb/> <item><hi rendition="#aq">b)</hi> Aber auch ein bloßes Anruͤcken neuer Reſerven die<lb/> verſteckt gehalten worden.</item> </list><lb/> <p>162. Bei kleinen Haufen iſt das Handgefecht in ei-<lb/> nem einzigen Anfall oft zur Entſcheidung ſchon zureichend.</p><lb/> <p>163. Bei groͤßern Haufen kann der Angriff vermit-<lb/> telſt des bloßen Handgefechts auch noch zureichen, doch<lb/> wird es dann ſchwerlich bei einem einzelnen Anfall bleiben.</p><lb/> <p>164. Werden die Haufen noch groͤßer, ſo miſcht ſich<lb/> das Feuergefecht ein. Wie bei dem Angriff bedeutender<lb/> Kavalleriemaſſen die reitende Artillerie.</p><lb/> <p>165. Bei großen aus allen Waffen beſtehenden<lb/> Maſſen wird die Entſcheidung niemals in einem bloßen<lb/> Handgefecht beſtehen, ſondern es wird ein neues Feuerge-<lb/> fecht nothwendig werden.</p><lb/> <p>166. Aber dieſes Feuergefecht wird dann im Cha-<lb/> rakter des Anfalls ſelbſt ſein; es wird in dichtern Maſ-<lb/> ſen, alſo mit einer in Zeit und Raum ſehr konzentrirten<lb/> Wirkung als eine kurze Vorbereitung des eigentlichen<lb/> Anfalls gebraucht werden.</p><lb/> <p>167. Beſteht die Entſcheidung nicht mehr aus einem<lb/> einzelnen Handgefecht, ſondern aus einer Reihe von gleich-<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [310/0324]
Gegners welche dieſes Ereigniß hervorgebracht hat als
die gegebene Entſcheidung zu betrachten.
160. Der gewoͤhnlichſte Fall aber iſt daß die Ent-
ſcheidung im Laufe des Vernichtungsaktes nach und nach
reift, daß aber der Entſchluß des Beſiegten durch ein be-
ſonderes Ereigniß den letzten Anſtoß erhaͤlt. Alſo auch in
dieſem Falle iſt die Entſcheidung als eine gegebene zu be-
trachten.
161. Iſt die Entſcheidung eine gegebene, ſo muß ſie
eine poſitive Handlung ſein.
a) Dies kann ein Angriff ſein.
b) Aber auch ein bloßes Anruͤcken neuer Reſerven die
verſteckt gehalten worden.
162. Bei kleinen Haufen iſt das Handgefecht in ei-
nem einzigen Anfall oft zur Entſcheidung ſchon zureichend.
163. Bei groͤßern Haufen kann der Angriff vermit-
telſt des bloßen Handgefechts auch noch zureichen, doch
wird es dann ſchwerlich bei einem einzelnen Anfall bleiben.
164. Werden die Haufen noch groͤßer, ſo miſcht ſich
das Feuergefecht ein. Wie bei dem Angriff bedeutender
Kavalleriemaſſen die reitende Artillerie.
165. Bei großen aus allen Waffen beſtehenden
Maſſen wird die Entſcheidung niemals in einem bloßen
Handgefecht beſtehen, ſondern es wird ein neues Feuerge-
fecht nothwendig werden.
166. Aber dieſes Feuergefecht wird dann im Cha-
rakter des Anfalls ſelbſt ſein; es wird in dichtern Maſ-
ſen, alſo mit einer in Zeit und Raum ſehr konzentrirten
Wirkung als eine kurze Vorbereitung des eigentlichen
Anfalls gebraucht werden.
167. Beſteht die Entſcheidung nicht mehr aus einem
einzelnen Handgefecht, ſondern aus einer Reihe von gleich-
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