Indem aber mehrere Theile dem Gegner diesen zu leichten Sieg einräumen, kann für das Ganze in den von a bis e genannten Verhältnissen ein nachtheiliges Resultat ent- stehen und so der Entschluß des Feldherrn zum Abzug dadurch bedingt werden.
10b. Die unter a b c und d genannten nachthei- ligen Verhältnisse zeigen sich bei großen Massen dem Feld- herrn nicht in den arithmetischen Summen aller einzelnen Nachtheile welche stattgefunden haben, denn so vollkom- men ist die Übersicht niemals, sondern sie zeigen sich da wo diese Nachtheile in engem Raume zusammengedrängt eine beträchtliche Masse bilden, welches nun entweder bei der Hauptmasse der Truppen oder bei einem bedeutenden Gliede der Fall ist. Nach dieser Haupterscheinung des ganzen Aktes richtet sich dann der Entschluß.
11. Endlich kann der Feldherr noch durch Gründe die nicht im Gefecht liegen, sondern als äußerlich betrachtet werden müssen, z. B. Nachrichten welche den Zweck auf- heben oder die strategischen Verhältnisse merklich ändern, zum Aufgeben des Gefechts und also zum Rückzug bewo- gen werden. Dies würde ein Abbrechen des Gefechts sein und gehört nicht hierher, weil es kein taktischer, sondern ein strategischer Akt ist.
12. Das Aufgeben eines Gefechts ist also die Aner- kennung der augenblicklichen Überlegenheit des Gegners, sie sei physisch oder moralisch und das Nachgeben in seinen Willen. Darin liegt die erste moralische Kraft des Sieges.
13. Da man ein Gefecht nicht anders aufgeben kann als wenn man den Kampfplatz verläßt, so ist der Abzug vom Schlachtfelde das Zeichen dieser Anerkennung, das Senken des Paniers.
Indem aber mehrere Theile dem Gegner dieſen zu leichten Sieg einraͤumen, kann fuͤr das Ganze in den von a bis e genannten Verhaͤltniſſen ein nachtheiliges Reſultat ent- ſtehen und ſo der Entſchluß des Feldherrn zum Abzug dadurch bedingt werden.
10b. Die unter a b c und d genannten nachthei- ligen Verhaͤltniſſe zeigen ſich bei großen Maſſen dem Feld- herrn nicht in den arithmetiſchen Summen aller einzelnen Nachtheile welche ſtattgefunden haben, denn ſo vollkom- men iſt die Überſicht niemals, ſondern ſie zeigen ſich da wo dieſe Nachtheile in engem Raume zuſammengedraͤngt eine betraͤchtliche Maſſe bilden, welches nun entweder bei der Hauptmaſſe der Truppen oder bei einem bedeutenden Gliede der Fall iſt. Nach dieſer Haupterſcheinung des ganzen Aktes richtet ſich dann der Entſchluß.
11. Endlich kann der Feldherr noch durch Gruͤnde die nicht im Gefecht liegen, ſondern als aͤußerlich betrachtet werden muͤſſen, z. B. Nachrichten welche den Zweck auf- heben oder die ſtrategiſchen Verhaͤltniſſe merklich aͤndern, zum Aufgeben des Gefechts und alſo zum Ruͤckzug bewo- gen werden. Dies wuͤrde ein Abbrechen des Gefechts ſein und gehoͤrt nicht hierher, weil es kein taktiſcher, ſondern ein ſtrategiſcher Akt iſt.
12. Das Aufgeben eines Gefechts iſt alſo die Aner- kennung der augenblicklichen Überlegenheit des Gegners, ſie ſei phyſiſch oder moraliſch und das Nachgeben in ſeinen Willen. Darin liegt die erſte moraliſche Kraft des Sieges.
13. Da man ein Gefecht nicht anders aufgeben kann als wenn man den Kampfplatz verlaͤßt, ſo iſt der Abzug vom Schlachtfelde das Zeichen dieſer Anerkennung, das Senken des Paniers.
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Indem aber mehrere Theile dem Gegner dieſen zu leichten
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dadurch bedingt werden.
10b. Die unter a b c und d genannten nachthei-
ligen Verhaͤltniſſe zeigen ſich bei großen Maſſen dem Feld-
herrn nicht in den arithmetiſchen Summen aller einzelnen
Nachtheile welche ſtattgefunden haben, denn ſo vollkom-
men iſt die Überſicht niemals, ſondern ſie zeigen ſich da
wo dieſe Nachtheile in engem Raume zuſammengedraͤngt
eine betraͤchtliche Maſſe bilden, welches nun entweder bei
der Hauptmaſſe der Truppen oder bei einem bedeutenden
Gliede der Fall iſt. Nach dieſer Haupterſcheinung des
ganzen Aktes richtet ſich dann der Entſchluß.
11. Endlich kann der Feldherr noch durch Gruͤnde die
nicht im Gefecht liegen, ſondern als aͤußerlich betrachtet
werden muͤſſen, z. B. Nachrichten welche den Zweck auf-
heben oder die ſtrategiſchen Verhaͤltniſſe merklich aͤndern,
zum Aufgeben des Gefechts und alſo zum Ruͤckzug bewo-
gen werden. Dies wuͤrde ein Abbrechen des Gefechts ſein
und gehoͤrt nicht hierher, weil es kein taktiſcher, ſondern
ein ſtrategiſcher Akt iſt.
12. Das Aufgeben eines Gefechts iſt alſo die Aner-
kennung der augenblicklichen Überlegenheit des Gegners,
ſie ſei phyſiſch oder moraliſch und das Nachgeben in
ſeinen Willen. Darin liegt die erſte moraliſche Kraft
des Sieges.
13. Da man ein Gefecht nicht anders aufgeben kann
als wenn man den Kampfplatz verlaͤßt, ſo iſt der Abzug
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Kommentar zur DTA-Ausgabe
Clausewitz' "Vom Kriege" erschien zu Lebzeiten de… [mehr]
Clausewitz' "Vom Kriege" erschien zu Lebzeiten des Autors nicht als selbstständige Publikation. Es wurde posthum, zwischen 1832 und 1834, als Bde. 1-3 der "Hinterlassenen Werke des Generals Carl von Clausewitz" von dessen Witwe Marie von Clausewitz herausgegeben.
Clausewitz, Carl von: Vom Kriege. Bd. 3. Berlin, 1834, S. 283. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/clausewitz_krieg03_1834/297>, abgerufen am 25.11.2024.
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