ist sie nicht glücklich, so sieht man die Sache ziemlich als abgemacht an und sucht so wohlfeil als möglich herauszu- kommen.
Es ist in der europäischen Politik eine hergebrachte Sache daß die Staaten sich in Schutz- und Trutzbünd- nissen zu gegenseitigem Beistand verpflichten, aber nicht so als wenn die Feindschaft und das Interesse des Einen dadurch eben das für den Andern werden sollte, sondern indem sie sich einander, ohne Rücksicht auf den Gegenstand des Krieges und die Anstrengungen des Gegners, im Vor- aus eine bestimmte, gewöhnlich sehr mäßige Kriegsmacht zusagen. Bei einem solchen Akt der Bundesgenossenschaft betrachtet sich der Bundesgenosse mit dem Gegner nicht in einem eigentlichen Krieg begriffen, der nothwendig mit einer Kriegserklärung anfangen und mit einem Friedens- schluß endigen müßte. Aber auch dieser Begriff besteht nirgend mit einiger Schärfe und der Gebrauch schwankt hin und her.
Die Sache würde eine Art von innerem Zusammen- hang haben und die Theorie des Krieges weniger in Ver- legenheit dabei kommen, wenn diese zugesagte Hülfe von 10-, 20- oder 30,000 Mann dem im Kriege begriffenen Staate völlig überlassen würde, so daß er sie nach seinem Bedürfniß brauchen könnte; alsdann wäre sie wie eine gemiethete Truppe zu betrachten. Allein davon ist der Gebrauch weit entfernt. Gewöhnlich haben die Hülfstrup- pen ihren eigenen Feldherrn, der nur von seinem Hofe abhängt und dem dieser ein Ziel steckt wie es sich mit der Halbheit seiner Absichten am besten verträgt.
Aber selbst dann, wenn zwei Staaten wirklich krieg- führende gegen einen dritten sind, heißt es nicht immer: wir müssen diesen dritten als unsern Feind ansehn den wir
iſt ſie nicht gluͤcklich, ſo ſieht man die Sache ziemlich als abgemacht an und ſucht ſo wohlfeil als moͤglich herauszu- kommen.
Es iſt in der europaͤiſchen Politik eine hergebrachte Sache daß die Staaten ſich in Schutz- und Trutzbuͤnd- niſſen zu gegenſeitigem Beiſtand verpflichten, aber nicht ſo als wenn die Feindſchaft und das Intereſſe des Einen dadurch eben das fuͤr den Andern werden ſollte, ſondern indem ſie ſich einander, ohne Ruͤckſicht auf den Gegenſtand des Krieges und die Anſtrengungen des Gegners, im Vor- aus eine beſtimmte, gewoͤhnlich ſehr maͤßige Kriegsmacht zuſagen. Bei einem ſolchen Akt der Bundesgenoſſenſchaft betrachtet ſich der Bundesgenoſſe mit dem Gegner nicht in einem eigentlichen Krieg begriffen, der nothwendig mit einer Kriegserklaͤrung anfangen und mit einem Friedens- ſchluß endigen muͤßte. Aber auch dieſer Begriff beſteht nirgend mit einiger Schaͤrfe und der Gebrauch ſchwankt hin und her.
Die Sache wuͤrde eine Art von innerem Zuſammen- hang haben und die Theorie des Krieges weniger in Ver- legenheit dabei kommen, wenn dieſe zugeſagte Huͤlfe von 10-, 20- oder 30,000 Mann dem im Kriege begriffenen Staate voͤllig uͤberlaſſen wuͤrde, ſo daß er ſie nach ſeinem Beduͤrfniß brauchen koͤnnte; alsdann waͤre ſie wie eine gemiethete Truppe zu betrachten. Allein davon iſt der Gebrauch weit entfernt. Gewoͤhnlich haben die Huͤlfstrup- pen ihren eigenen Feldherrn, der nur von ſeinem Hofe abhaͤngt und dem dieſer ein Ziel ſteckt wie es ſich mit der Halbheit ſeiner Abſichten am beſten vertraͤgt.
Aber ſelbſt dann, wenn zwei Staaten wirklich krieg- fuͤhrende gegen einen dritten ſind, heißt es nicht immer: wir muͤſſen dieſen dritten als unſern Feind anſehn den wir
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iſt ſie nicht gluͤcklich, ſo ſieht man die Sache ziemlich als
abgemacht an und ſucht ſo wohlfeil als moͤglich herauszu-
kommen.
Es iſt in der europaͤiſchen Politik eine hergebrachte
Sache daß die Staaten ſich in Schutz- und Trutzbuͤnd-
niſſen zu gegenſeitigem Beiſtand verpflichten, aber nicht ſo
als wenn die Feindſchaft und das Intereſſe des Einen
dadurch eben das fuͤr den Andern werden ſollte, ſondern
indem ſie ſich einander, ohne Ruͤckſicht auf den Gegenſtand
des Krieges und die Anſtrengungen des Gegners, im Vor-
aus eine beſtimmte, gewoͤhnlich ſehr maͤßige Kriegsmacht
zuſagen. Bei einem ſolchen Akt der Bundesgenoſſenſchaft
betrachtet ſich der Bundesgenoſſe mit dem Gegner nicht
in einem eigentlichen Krieg begriffen, der nothwendig mit
einer Kriegserklaͤrung anfangen und mit einem Friedens-
ſchluß endigen muͤßte. Aber auch dieſer Begriff beſteht
nirgend mit einiger Schaͤrfe und der Gebrauch ſchwankt
hin und her.
Die Sache wuͤrde eine Art von innerem Zuſammen-
hang haben und die Theorie des Krieges weniger in Ver-
legenheit dabei kommen, wenn dieſe zugeſagte Huͤlfe von
10-, 20- oder 30,000 Mann dem im Kriege begriffenen
Staate voͤllig uͤberlaſſen wuͤrde, ſo daß er ſie nach ſeinem
Beduͤrfniß brauchen koͤnnte; alsdann waͤre ſie wie eine
gemiethete Truppe zu betrachten. Allein davon iſt der
Gebrauch weit entfernt. Gewoͤhnlich haben die Huͤlfstrup-
pen ihren eigenen Feldherrn, der nur von ſeinem Hofe
abhaͤngt und dem dieſer ein Ziel ſteckt wie es ſich mit der
Halbheit ſeiner Abſichten am beſten vertraͤgt.
Aber ſelbſt dann, wenn zwei Staaten wirklich krieg-
fuͤhrende gegen einen dritten ſind, heißt es nicht immer:
wir muͤſſen dieſen dritten als unſern Feind anſehn den wir
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Kommentar zur DTA-Ausgabe
Clausewitz' "Vom Kriege" erschien zu Lebzeiten de… [mehr]
Clausewitz' "Vom Kriege" erschien zu Lebzeiten des Autors nicht als selbstständige Publikation. Es wurde posthum, zwischen 1832 und 1834, als Bde. 1-3 der "Hinterlassenen Werke des Generals Carl von Clausewitz" von dessen Witwe Marie von Clausewitz herausgegeben.
Clausewitz, Carl von: Vom Kriege. Bd. 3. Berlin, 1834, S. 136. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/clausewitz_krieg03_1834/150>, abgerufen am 24.11.2024.
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