Chladni, Johann Martin: Allgemeine Geschichtswissenschaft. Leipzig, 1752.von der histor. Erkentniß überhaupt. haben. Leibnitz hat schon den Gedancken ge-habt, daß, wenn man das Recht der Natur in der bürgerlichen und Staatsrechtslehre anwen- den wollte, so müste eine von der damahligen gantz unterschiedene Vernunfftlehre noch erfun- den werden. So hat man auch wahrgenommen, daß der Begriff des Wahrscheinlichen eine viel grössere Ausdehnung verdiene, als dieses Ca- pitel sonst in der Vernunfftlehre gehabt. Unter- dessen wenn auch diese und andere Stücke noch so weitläufftig abgehandelt werden, so wird doch die Vernunfftlehre, in ihren bisherigen engern Ver- stande genommen, an ihrem Werthe nichts ver- lieren, sondern sie wird in Ansehung der übrigen Theile allemahl das seyn, wovor des Euclides Elemente, in Ansehung der gantzen auch höhern Geometrie, angesehen werden. Zweytes Capitel, von den Begebenheiten der Cörper. §. 1. Cörper werden uns durchs Gesichte. Wir werden durch unsere Sinne, besonders sind
von der hiſtor. Erkentniß uͤberhaupt. haben. Leibnitz hat ſchon den Gedancken ge-habt, daß, wenn man das Recht der Natur in der buͤrgerlichen und Staatsrechtslehre anwen- den wollte, ſo muͤſte eine von der damahligen gantz unterſchiedene Vernunfftlehre noch erfun- den werden. So hat man auch wahrgenommen, daß der Begriff des Wahrſcheinlichen eine viel groͤſſere Ausdehnung verdiene, als dieſes Ca- pitel ſonſt in der Vernunfftlehre gehabt. Unter- deſſen wenn auch dieſe und andere Stuͤcke noch ſo weitlaͤufftig abgehandelt werden, ſo wird doch die Vernunfftlehre, in ihren bisherigen engern Ver- ſtande genommen, an ihrem Werthe nichts ver- lieren, ſondern ſie wird in Anſehung der uͤbrigen Theile allemahl das ſeyn, wovor des Euclides Elemente, in Anſehung der gantzen auch hoͤhern Geometrie, angeſehen werden. Zweytes Capitel, von den Begebenheiten der Coͤrper. §. 1. Coͤrper werden uns durchs Geſichte. Wir werden durch unſere Sinne, beſonders ſind
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von der hiſtor. Erkentniß uͤberhaupt.
haben. Leibnitz hat ſchon den Gedancken ge-
habt, daß, wenn man das Recht der Natur
in der buͤrgerlichen und Staatsrechtslehre anwen-
den wollte, ſo muͤſte eine von der damahligen
gantz unterſchiedene Vernunfftlehre noch erfun-
den werden. So hat man auch wahrgenommen,
daß der Begriff des Wahrſcheinlichen eine
viel groͤſſere Ausdehnung verdiene, als dieſes Ca-
pitel ſonſt in der Vernunfftlehre gehabt. Unter-
deſſen wenn auch dieſe und andere Stuͤcke noch ſo
weitlaͤufftig abgehandelt werden, ſo wird doch die
Vernunfftlehre, in ihren bisherigen engern Ver-
ſtande genommen, an ihrem Werthe nichts ver-
lieren, ſondern ſie wird in Anſehung der uͤbrigen
Theile allemahl das ſeyn, wovor des Euclides
Elemente, in Anſehung der gantzen auch hoͤhern
Geometrie, angeſehen werden.
Zweytes Capitel,
von den
Begebenheiten der Coͤrper.
§. 1.
Coͤrper werden uns durchs Geſichte.
Wir werden durch unſere Sinne, beſonders
durch Geſichte, viele Dinge gewahr,
welche, ſo offte wir unſere Sinne darauf
richten wollen, allemal anzutreffen ſind: jedoch
ſind
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