Marchrouten, Ordres, und was sonsten von Tag zu Tage vorgegangen ist, irgendwo lesen könten: Aber wenn eine Geschichte neu ist; so verursachen sol- che Particularitäten einen Eckel. Das Mittel darwider ist die Verkürtzung, und der Auszug. Da wir nun allbereit deutlich gewiesen haben, wie die Geschichte, wenn sie erzehlt werden sollen, verwandelt zu werden pflegen (§. 1. C. 6.) auch wie solche verkürtzt werden können (§. 3. seq. C. 6.), so können auch die Pflichten eines Geschicht- schreibers in Ansehung des Auszugs, den er machen muß, aus den gegebenen Lehren hergelei- tet werden.
§. 21. Und dessen Schwierigkeiten.
Da ein Geschichtschreiber die Nachwelt von einer Geschichte belehren will: Die Nachwelt aber von den Personen und Orten, die in die Ge- schichte einen Einfluß haben, hauptsächlich aber von den Personen keine Nachricht hat, so muß er 1. Menschen und Orte also angeben, daß man sie gnugsam von andern unterscheiden kan. 2. Ohn- geachtet er einen Auszug macht, so muß doch die Geschichte gantz bleiben. Welche Kunst die la- teinischen und griechischen Geschichtschreiber sehr wohl verstanden haben; daß wenn sie auch noch so kurtze Erzehlungen gemacht haben; man doch daran nichts vermisset: Sondern sich dünckt, die gantze Geschichte bey ihnen zu lesen. Ein Ge- schichtschreiber kan daher aus ihren Exempeln un- gemein viel lernen.
§. 22.
A a 2
von alten u. auslaͤndiſch. Geſchichten.
Marchrouten, Ordres, und was ſonſten von Tag zu Tage vorgegangen iſt, irgendwo leſen koͤnten: Aber wenn eine Geſchichte neu iſt; ſo verurſachen ſol- che Particularitaͤten einen Eckel. Das Mittel darwider iſt die Verkuͤrtzung, und der Auszug. Da wir nun allbereit deutlich gewieſen haben, wie die Geſchichte, wenn ſie erzehlt werden ſollen, verwandelt zu werden pflegen (§. 1. C. 6.) auch wie ſolche verkuͤrtzt werden koͤnnen (§. 3. ſeq. C. 6.), ſo koͤnnen auch die Pflichten eines Geſchicht- ſchreibers in Anſehung des Auszugs, den er machen muß, aus den gegebenen Lehren hergelei- tet werden.
§. 21. Und deſſen Schwierigkeiten.
Da ein Geſchichtſchreiber die Nachwelt von einer Geſchichte belehren will: Die Nachwelt aber von den Perſonen und Orten, die in die Ge- ſchichte einen Einfluß haben, hauptſaͤchlich aber von den Perſonen keine Nachricht hat, ſo muß er 1. Menſchen und Orte alſo angeben, daß man ſie gnugſam von andern unterſcheiden kan. 2. Ohn- geachtet er einen Auszug macht, ſo muß doch die Geſchichte gantz bleiben. Welche Kunſt die la- teiniſchen und griechiſchen Geſchichtſchreiber ſehr wohl verſtanden haben; daß wenn ſie auch noch ſo kurtze Erzehlungen gemacht haben; man doch daran nichts vermiſſet: Sondern ſich duͤnckt, die gantze Geſchichte bey ihnen zu leſen. Ein Ge- ſchichtſchreiber kan daher aus ihren Exempeln un- gemein viel lernen.
§. 22.
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von alten u. auslaͤndiſch. Geſchichten.
Marchrouten, Ordres, und was ſonſten von Tag zu
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wenn eine Geſchichte neu iſt; ſo verurſachen ſol-
che Particularitaͤten einen Eckel. Das Mittel
darwider iſt die Verkuͤrtzung, und der Auszug.
Da wir nun allbereit deutlich gewieſen haben, wie
die Geſchichte, wenn ſie erzehlt werden ſollen,
verwandelt zu werden pflegen (§. 1. C. 6.) auch
wie ſolche verkuͤrtzt werden koͤnnen (§. 3. ſeq. C. 6.),
ſo koͤnnen auch die Pflichten eines Geſchicht-
ſchreibers in Anſehung des Auszugs, den er
machen muß, aus den gegebenen Lehren hergelei-
tet werden.
§. 21.
Und deſſen Schwierigkeiten.
Da ein Geſchichtſchreiber die Nachwelt von
einer Geſchichte belehren will: Die Nachwelt
aber von den Perſonen und Orten, die in die Ge-
ſchichte einen Einfluß haben, hauptſaͤchlich aber
von den Perſonen keine Nachricht hat, ſo muß er
1. Menſchen und Orte alſo angeben, daß man ſie
gnugſam von andern unterſcheiden kan. 2. Ohn-
geachtet er einen Auszug macht, ſo muß doch die
Geſchichte gantz bleiben. Welche Kunſt die la-
teiniſchen und griechiſchen Geſchichtſchreiber ſehr
wohl verſtanden haben; daß wenn ſie auch noch
ſo kurtze Erzehlungen gemacht haben; man doch
daran nichts vermiſſet: Sondern ſich duͤnckt, die
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Chladni, Johann Martin: Allgemeine Geschichtswissenschaft. Leipzig, 1752. , S. 371. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/chladni_geschichtswissenschaft_1752/407>, abgerufen am 03.03.2025.
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