Historie nennen. Die meisten Bücher aber, die man bey der Erkentniß alter Geschichte braucht, sind solche, da nur hin und wieder gelegentlich etwas hi- storisches mit eingestreuet ist. Wie denn kein Buch leichte seyn wird, es mag von einer Materie han- deln, wovon es will, darinnen nicht etwas histo- risches vorkommen sollte. Diese gehören zu den historischen Hülffsmitteln. (subsidia historica) Ein rechter Liebhaber der Historie blättert daher alle Bücher durch, die ihm vorkommen: er wird selten eines finden, darinnen er nicht eine und andere an- genehme Nachricht antreffen sollte.
§. 5. Quellen der alten Historie.
Die Quellen der alten Historie sind 1. die Brief- fe der Privatpersonen, oder auch der Staats- männer, iedoch solche, die sie nicht in öffentlichen Angelegenheiten geschrieben haben. 2) Staats- schrifften, wohin alles zu rechnen ist, was publi- co nomine bekannt gemacht wird, als Gesetze, Bündnisse, Friedensschlüsse. Nicht minder gehören hieher die Acta publica, wie die Römer ihre Acta diurna hatten: wie auch die Reden, wel- che bey Staatsgeschäfften sind gehalten worden. Doch müssen sie nicht, wie die meisten bey den Latei- nischen und Griechischen Geschichtsschreibern er- dichtet seyn; welches auch neuere Autores, als Caoursin und Guichardin nachgethan haben.
§. 6. Sicherer Grund alter Geschichte.
Es ist klar, daß, wo dergleichen Schrifften vor- handen sind, wie in Ansehung der Wahrheit der
Geschichte,
Eilfftes Capitel,
Hiſtorie nennen. Die meiſten Buͤcher aber, die man bey der Erkentniß alter Geſchichte braucht, ſind ſolche, da nur hin und wieder gelegentlich etwas hi- ſtoriſches mit eingeſtreuet iſt. Wie denn kein Buch leichte ſeyn wird, es mag von einer Materie han- deln, wovon es will, darinnen nicht etwas hiſto- riſches vorkommen ſollte. Dieſe gehoͤren zu den hiſtoriſchen Huͤlffsmitteln. (ſubſidia hiſtorica) Ein rechter Liebhaber der Hiſtorie blaͤttert daher alle Buͤcher durch, die ihm vorkommen: er wird ſelten eines finden, darinnen er nicht eine und andere an- genehme Nachricht antreffen ſollte.
§. 5. Quellen der alten Hiſtorie.
Die Quellen der alten Hiſtorie ſind 1. die Brief- fe der Privatperſonen, oder auch der Staats- maͤnner, iedoch ſolche, die ſie nicht in oͤffentlichen Angelegenheiten geſchrieben haben. 2) Staats- ſchrifften, wohin alles zu rechnen iſt, was publi- co nomine bekannt gemacht wird, als Geſetze, Buͤndniſſe, Friedensſchluͤſſe. Nicht minder gehoͤren hieher die Acta publica, wie die Roͤmer ihre Acta diurna hatten: wie auch die Reden, wel- che bey Staatsgeſchaͤfften ſind gehalten worden. Doch muͤſſen ſie nicht, wie die meiſten bey den Latei- niſchen und Griechiſchen Geſchichtsſchreibern er- dichtet ſeyn; welches auch neuere Autores, als Caourſin und Guichardin nachgethan haben.
§. 6. Sicherer Grund alter Geſchichte.
Es iſt klar, daß, wo dergleichen Schrifften vor- handen ſind, wie in Anſehung der Wahrheit der
Geſchichte,
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Eilfftes Capitel,
Hiſtorie nennen. Die meiſten Buͤcher aber, die
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ſolche, da nur hin und wieder gelegentlich etwas hi-
ſtoriſches mit eingeſtreuet iſt. Wie denn kein Buch
leichte ſeyn wird, es mag von einer Materie han-
deln, wovon es will, darinnen nicht etwas hiſto-
riſches vorkommen ſollte. Dieſe gehoͤren zu den
hiſtoriſchen Huͤlffsmitteln. (ſubſidia hiſtorica)
Ein rechter Liebhaber der Hiſtorie blaͤttert daher alle
Buͤcher durch, die ihm vorkommen: er wird ſelten
eines finden, darinnen er nicht eine und andere an-
genehme Nachricht antreffen ſollte.
§. 5.
Quellen der alten Hiſtorie.
Die Quellen der alten Hiſtorie ſind 1. die Brief-
fe der Privatperſonen, oder auch der Staats-
maͤnner, iedoch ſolche, die ſie nicht in oͤffentlichen
Angelegenheiten geſchrieben haben. 2) Staats-
ſchrifften, wohin alles zu rechnen iſt, was publi-
co nomine bekannt gemacht wird, als Geſetze,
Buͤndniſſe, Friedensſchluͤſſe. Nicht minder
gehoͤren hieher die Acta publica, wie die Roͤmer
ihre Acta diurna hatten: wie auch die Reden, wel-
che bey Staatsgeſchaͤfften ſind gehalten worden.
Doch muͤſſen ſie nicht, wie die meiſten bey den Latei-
niſchen und Griechiſchen Geſchichtsſchreibern er-
dichtet ſeyn; welches auch neuere Autores, als
Caourſin und Guichardin nachgethan haben.
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Es iſt klar, daß, wo dergleichen Schrifften vor-
handen ſind, wie in Anſehung der Wahrheit der
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Chladni, Johann Martin: Allgemeine Geschichtswissenschaft. Leipzig, 1752. , S. 356. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/chladni_geschichtswissenschaft_1752/392>, abgerufen am 03.03.2025.
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