aus gebracht werden, die in dem bekannten praedi- cato schon würcklich stecken, also wird solches auch hier von den historischen Schlüssen gelten. Aber aus den Begebenheiten ihre Ursachen, und zumahl ihre Spuren finden; welches auch durch schlüssen zu geschehen pfleget, kan man nicht recht unter die gewissen Erkentnisse rechnen, wie in der Disputa- tion de Vestigiis gewiesen worden.
§. 16. Natürliche Regel vom Reden.
Nun kommen wir auf die Gewißheit der Nach- richten, welches den schwehrsten Artickel bey der Gewißheit ausmacht. Um die Sache aber aus ihren Gründen herzuleiten, müssen wir als eine Wahrheit, die die Natur der Seele und eines ver- nünfftigen Wesens an die Hand giebt, voraus se- tzen: daß eine Rede und jede an Taglegung seiner Gedancken nur aus einem Triebe und Eyfer vor die Sache, die man vorträgt, entstehe: folglich daß die Regel bey vernünfftigen und wahrhafften Creaturen sey: daß jeder, wenn er redet, die Wahrheit sage. Der Heyland sa- get: Weß das Hertz voll ist, gehet der Mund über.Matth. XII. 34. Wir wollen hier gar nicht läugnen, daß die Menschen zur Un- wahrheit überaus geneigt sind, sondern wir stellen uns dieses Uebel in seiner wahren Grösse und be- schwehrlichen Einflusse in die historische Erkentniß klärlichst vor. Wir müssen aber nothwendig auf den ersten Zustand und innerliche Beschaffenheit
der
Neuntes Capitel,
aus gebracht werden, die in dem bekannten prædi- cato ſchon wuͤrcklich ſtecken, alſo wird ſolches auch hier von den hiſtoriſchen Schluͤſſen gelten. Aber aus den Begebenheiten ihre Urſachen, und zumahl ihre Spuren finden; welches auch durch ſchluͤſſen zu geſchehen pfleget, kan man nicht recht unter die gewiſſen Erkentniſſe rechnen, wie in der Diſputa- tion de Veſtigiis gewieſen worden.
§. 16. Natuͤrliche Regel vom Reden.
Nun kommen wir auf die Gewißheit der Nach- richten, welches den ſchwehrſten Artickel bey der Gewißheit ausmacht. Um die Sache aber aus ihren Gruͤnden herzuleiten, muͤſſen wir als eine Wahrheit, die die Natur der Seele und eines ver- nuͤnfftigen Weſens an die Hand giebt, voraus ſe- tzen: daß eine Rede und jede an Taglegung ſeiner Gedancken nur aus einem Triebe und Eyfer vor die Sache, die man vortraͤgt, entſtehe: folglich daß die Regel bey vernuͤnfftigen und wahrhafften Creaturen ſey: daß jeder, wenn er redet, die Wahrheit ſage. Der Heyland ſa- get: Weß das Hertz voll iſt, gehet der Mund uͤber.Matth. XII. 34. Wir wollen hier gar nicht laͤugnen, daß die Menſchen zur Un- wahrheit uͤberaus geneigt ſind, ſondern wir ſtellen uns dieſes Uebel in ſeiner wahren Groͤſſe und be- ſchwehrlichen Einfluſſe in die hiſtoriſche Erkentniß klaͤrlichſt vor. Wir muͤſſen aber nothwendig auf den erſten Zuſtand und innerliche Beſchaffenheit
der
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Neuntes Capitel,
aus gebracht werden, die in dem bekannten prædi-
cato ſchon wuͤrcklich ſtecken, alſo wird ſolches auch
hier von den hiſtoriſchen Schluͤſſen gelten. Aber
aus den Begebenheiten ihre Urſachen, und zumahl
ihre Spuren finden; welches auch durch ſchluͤſſen
zu geſchehen pfleget, kan man nicht recht unter die
gewiſſen Erkentniſſe rechnen, wie in der Diſputa-
tion de Veſtigiis gewieſen worden.
§. 16.
Natuͤrliche Regel vom Reden.
Nun kommen wir auf die Gewißheit der Nach-
richten, welches den ſchwehrſten Artickel bey der
Gewißheit ausmacht. Um die Sache aber aus
ihren Gruͤnden herzuleiten, muͤſſen wir als eine
Wahrheit, die die Natur der Seele und eines ver-
nuͤnfftigen Weſens an die Hand giebt, voraus ſe-
tzen: daß eine Rede und jede an Taglegung
ſeiner Gedancken nur aus einem Triebe und
Eyfer vor die Sache, die man vortraͤgt,
entſtehe: folglich daß die Regel bey vernuͤnfftigen
und wahrhafften Creaturen ſey: daß jeder, wenn
er redet, die Wahrheit ſage. Der Heyland ſa-
get: Weß das Hertz voll iſt, gehet der
Mund uͤber. Matth. XII. 34. Wir wollen
hier gar nicht laͤugnen, daß die Menſchen zur Un-
wahrheit uͤberaus geneigt ſind, ſondern wir ſtellen
uns dieſes Uebel in ſeiner wahren Groͤſſe und be-
ſchwehrlichen Einfluſſe in die hiſtoriſche Erkentniß
klaͤrlichſt vor. Wir muͤſſen aber nothwendig auf
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Chladni, Johann Martin: Allgemeine Geschichtswissenschaft. Leipzig, 1752. , S. 296. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/chladni_geschichtswissenschaft_1752/332>, abgerufen am 13.11.2024.
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