hieher nicht gehöret, fruchtbarer wird, bey dem, der sie anhöret und bekommt, als bey dem, der sie giebet: wenn nehmlich der erstere mehr dabey intereßiret ist, als der letztere.
§. 15. Der Urheber gedenckt mehr bey der Erzeh- lung, als der Nachsager.
Dieser Umstand der Nachrichten und Erzeh- lungen ist besonders in folgendem Falle zu mer- cken. Zuschauer werden gemeiniglich, denen die die Geschichte angehet, zumahl die die Haupt- personen dabey sind entgegen gesetzt. Doch kön- nen auch diese als Zuschauer angesehen werden, weil sie sich doch dessen, was mit ihnen vorgehet, bewust sind; oder sie können wenigstens mit jenen, unter den Begriff der gegenwärtigen, zu einer Art gebracht werden (§. 4.). Jn Ansehung aber der Erzehlung ist ein grosser Unterschied, ob solcher, wenn sie auch gleich mit einerley Wor- ten abgefasset wäre, von einer Hauptperson, oder von einem Theilnehmer, oder von einem blossen Zuschauer vorgebracht werde. Denn die Haupt- personen werden, bey Begebenheiten, die grosse Veränderungen ihres Zustandes gewesen, und nach sich gezogen haben, nicht ohne Affeckt daran gedencken, und also auch nicht ohne Affeckt erzeh- [le]n: sie werden sich besonders erinnern, wie ihnen damahls zu Muthe gewesen, als die Sache vorgieng. So ist es mit den Hauptpersonen bey einer Geschichte ihrer Erzehlung beschaffen. Der Zuhörer hingegen, oder Nachsager, wie er sich
in
Siebentes Capitel,
hieher nicht gehoͤret, fruchtbarer wird, bey dem, der ſie anhoͤret und bekommt, als bey dem, der ſie giebet: wenn nehmlich der erſtere mehr dabey intereßiret iſt, als der letztere.
§. 15. Der Urheber gedenckt mehr bey der Erzeh- lung, als der Nachſager.
Dieſer Umſtand der Nachrichten und Erzeh- lungen iſt beſonders in folgendem Falle zu mer- cken. Zuſchauer werden gemeiniglich, denen die die Geſchichte angehet, zumahl die die Haupt- perſonen dabey ſind entgegen geſetzt. Doch koͤn- nen auch dieſe als Zuſchauer angeſehen werden, weil ſie ſich doch deſſen, was mit ihnen vorgehet, bewuſt ſind; oder ſie koͤnnen wenigſtens mit jenen, unter den Begriff der gegenwaͤrtigen, zu einer Art gebracht werden (§. 4.). Jn Anſehung aber der Erzehlung iſt ein groſſer Unterſchied, ob ſolcher, wenn ſie auch gleich mit einerley Wor- ten abgefaſſet waͤre, von einer Hauptperſon, oder von einem Theilnehmer, oder von einem bloſſen Zuſchauer vorgebracht werde. Denn die Haupt- perſonen werden, bey Begebenheiten, die groſſe Veraͤnderungen ihres Zuſtandes geweſen, und nach ſich gezogen haben, nicht ohne Affeckt daran gedencken, und alſo auch nicht ohne Affeckt erzeh- [le]n: ſie werden ſich beſonders erinnern, wie ihnen damahls zu Muthe geweſen, als die Sache vorgieng. So iſt es mit den Hauptperſonen bey einer Geſchichte ihrer Erzehlung beſchaffen. Der Zuhoͤrer hingegen, oder Nachſager, wie er ſich
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Siebentes Capitel,
hieher nicht gehoͤret, fruchtbarer wird, bey dem,
der ſie anhoͤret und bekommt, als bey dem, der
ſie giebet: wenn nehmlich der erſtere mehr dabey
intereßiret iſt, als der letztere.
§. 15.
Der Urheber gedenckt mehr bey der Erzeh-
lung, als der Nachſager.
Dieſer Umſtand der Nachrichten und Erzeh-
lungen iſt beſonders in folgendem Falle zu mer-
cken. Zuſchauer werden gemeiniglich, denen
die die Geſchichte angehet, zumahl die die Haupt-
perſonen dabey ſind entgegen geſetzt. Doch koͤn-
nen auch dieſe als Zuſchauer angeſehen werden,
weil ſie ſich doch deſſen, was mit ihnen vorgehet,
bewuſt ſind; oder ſie koͤnnen wenigſtens mit jenen,
unter den Begriff der gegenwaͤrtigen, zu einer
Art gebracht werden (§. 4.). Jn Anſehung
aber der Erzehlung iſt ein groſſer Unterſchied,
ob ſolcher, wenn ſie auch gleich mit einerley Wor-
ten abgefaſſet waͤre, von einer Hauptperſon, oder
von einem Theilnehmer, oder von einem bloſſen
Zuſchauer vorgebracht werde. Denn die Haupt-
perſonen werden, bey Begebenheiten, die groſſe
Veraͤnderungen ihres Zuſtandes geweſen, und
nach ſich gezogen haben, nicht ohne Affeckt daran
gedencken, und alſo auch nicht ohne Affeckt erzeh-
len: ſie werden ſich beſonders erinnern, wie ihnen
damahls zu Muthe geweſen, als die Sache
vorgieng. So iſt es mit den Hauptperſonen bey
einer Geſchichte ihrer Erzehlung beſchaffen. Der
Zuhoͤrer hingegen, oder Nachſager, wie er ſich
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Chladni, Johann Martin: Allgemeine Geschichtswissenschaft. Leipzig, 1752. , S. 170. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/chladni_geschichtswissenschaft_1752/206>, abgerufen am 24.11.2024.
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