sehr vielerley, und auf sehr verschiedene Art ge- gen das moralische Wesen verhalten können, des- sen Zuschauer sie sind. Denn so sehen in einem Collegio der Präsident und die Subalternen die Sache auf gantz verschiedene Art an. Die Ge- sandten sowohl als ihre Livrebedienten haben an einem Congresse Theil, und sind Zuschauer auf gantz verschiedene Art; daher gantz natürlich folgt, daß sie sich auch die vorgehenden Dinge auf gantz verschiedene Weise vorstellen.
§. 7. Die Zuschauer der Händel, Geschäffte und Thaten.
Bey Händeln (§. 17. C. 4.), Thaten (§. 18. C. 4.), und Geschäfften (§. 19. C. 4.) pflegen vie- lerley Personen vorzukommen, die wir, wie bey dem moralischen Wesen (§. 21. C. 4.) in Mitglie- der, Theilnehmer und Fremde eintheilen kön- nen. Jeder von diesen giebt einen Zuschauer, der Händel, Thaten und Geschäffte ab, oder über- haupt der Weltgeschichte (§. 20. C. 4.), mit wel- chen er zu thun hat. Aber auch bey Händeln, Thaten, Geschäfften, haben die daran nur eini- gen Theil nehmen, nicht einerley Verhältniß; son- dern die nur jetzo angeführte Personen, die Mit- glieder, Theilnehmer und Fremden, können ein- tzeln noch von gantz verschiedener Gattung seyn. Jeder derselben aber betrachtet die Sache nach seinen Umständen, das ist, so viel ihn theils sei- ne Umstände darzu veranlassen, theils aber ihm seine Umstände zulassen. Daher giebt es denn
sehr
G
vom Zuſchauer und Sehepunckte.
ſehr vielerley, und auf ſehr verſchiedene Art ge- gen das moraliſche Weſen verhalten koͤnnen, deſ- ſen Zuſchauer ſie ſind. Denn ſo ſehen in einem Collegio der Praͤſident und die Subalternen die Sache auf gantz verſchiedene Art an. Die Ge- ſandten ſowohl als ihre Livrebedienten haben an einem Congreſſe Theil, und ſind Zuſchauer auf gantz verſchiedene Art; daher gantz natuͤrlich folgt, daß ſie ſich auch die vorgehenden Dinge auf gantz verſchiedene Weiſe vorſtellen.
§. 7. Die Zuſchauer der Haͤndel, Geſchaͤffte und Thaten.
Bey Haͤndeln (§. 17. C. 4.), Thaten (§. 18. C. 4.), und Geſchaͤfften (§. 19. C. 4.) pflegen vie- lerley Perſonen vorzukommen, die wir, wie bey dem moraliſchen Weſen (§. 21. C. 4.) in Mitglie- der, Theilnehmer und Fremde eintheilen koͤn- nen. Jeder von dieſen giebt einen Zuſchauer, der Haͤndel, Thaten und Geſchaͤffte ab, oder uͤber- haupt der Weltgeſchichte (§. 20. C. 4.), mit wel- chen er zu thun hat. Aber auch bey Haͤndeln, Thaten, Geſchaͤfften, haben die daran nur eini- gen Theil nehmen, nicht einerley Verhaͤltniß; ſon- dern die nur jetzo angefuͤhrte Perſonen, die Mit- glieder, Theilnehmer und Fremden, koͤnnen ein- tzeln noch von gantz verſchiedener Gattung ſeyn. Jeder derſelben aber betrachtet die Sache nach ſeinen Umſtaͤnden, das iſt, ſo viel ihn theils ſei- ne Umſtaͤnde darzu veranlaſſen, theils aber ihm ſeine Umſtaͤnde zulaſſen. Daher giebt es denn
ſehr
G
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vom Zuſchauer und Sehepunckte.
ſehr vielerley, und auf ſehr verſchiedene Art ge-
gen das moraliſche Weſen verhalten koͤnnen, deſ-
ſen Zuſchauer ſie ſind. Denn ſo ſehen in einem
Collegio der Praͤſident und die Subalternen die
Sache auf gantz verſchiedene Art an. Die Ge-
ſandten ſowohl als ihre Livrebedienten haben an
einem Congreſſe Theil, und ſind Zuſchauer auf
gantz verſchiedene Art; daher gantz natuͤrlich folgt,
daß ſie ſich auch die vorgehenden Dinge auf gantz
verſchiedene Weiſe vorſtellen.
§. 7.
Die Zuſchauer der Haͤndel, Geſchaͤffte
und Thaten.
Bey Haͤndeln (§. 17. C. 4.), Thaten (§. 18.
C. 4.), und Geſchaͤfften (§. 19. C. 4.) pflegen vie-
lerley Perſonen vorzukommen, die wir, wie bey dem
moraliſchen Weſen (§. 21. C. 4.) in Mitglie-
der, Theilnehmer und Fremde eintheilen koͤn-
nen. Jeder von dieſen giebt einen Zuſchauer,
der Haͤndel, Thaten und Geſchaͤffte ab, oder uͤber-
haupt der Weltgeſchichte (§. 20. C. 4.), mit wel-
chen er zu thun hat. Aber auch bey Haͤndeln,
Thaten, Geſchaͤfften, haben die daran nur eini-
gen Theil nehmen, nicht einerley Verhaͤltniß; ſon-
dern die nur jetzo angefuͤhrte Perſonen, die Mit-
glieder, Theilnehmer und Fremden, koͤnnen ein-
tzeln noch von gantz verſchiedener Gattung ſeyn.
Jeder derſelben aber betrachtet die Sache nach
ſeinen Umſtaͤnden, das iſt, ſo viel ihn theils ſei-
ne Umſtaͤnde darzu veranlaſſen, theils aber ihm
ſeine Umſtaͤnde zulaſſen. Daher giebt es denn
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Chladni, Johann Martin: Allgemeine Geschichtswissenschaft. Leipzig, 1752. , S. 97. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/chladni_geschichtswissenschaft_1752/133>, abgerufen am 03.03.2025.
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