Hand giebt. Als, ich weiß von jemanden, daß er als Advocat practicirt; daraus kan ich freylich nicht absehen, wie viel er Processe hat? und wem er bedient ist?
§. 8. Woraus alltägliche Begebenheiten
Was sich aus dem allgemeinen Begriffe des Standes, worinnen sich jemand befindet, schlüs- sen lässet, das heissen tägliche Verrichtungen, und alltägliche Begebenheiten; als daß ein Cantzellist copirt, oder mundirt, daß der Soldat auf die Wache ziehet, daß der Caßirer Geld ein- nimmt und auszahlet. Das alles lässet sich aus den allgemeinen Begriffen dieser Stände schon ab- sehen. Dergleichen Handlungen nun pflegen die Aufmercksamkeit der Menschen wenig auf sich zu ziehen: niemand bekümmert sich drum, als wer an solchen Verrichtungen selbst Theil hat: Frem- de, Abwesende, Nachkommen bekümmern sich nicht darum, ausser wer vorwitzig ist. Un- terdessen machen doch diese täglichen, und nicht in sonderlicher Achtung stehenden Begebenheiten den grösten Theil unsers Lebens aus.
§. 9. und Thaten entstehen.
Was aus dem allgemeinen Begriff unsers Standes nicht flüsset, und also auch nicht daraus ge- folgert werden kan, und doch von uns geschiehet, das heissen Thaten. Es ist zwar an dem, daß man dieses Wort hauptsächlich von sehr wichtigen Handlungen, und besonders von Kriegsthaten
braucht:
F
v. d. Begebenheiten der Menſchen ꝛc.
Hand giebt. Als, ich weiß von jemanden, daß er als Advocat practicirt; daraus kan ich freylich nicht abſehen, wie viel er Proceſſe hat? und wem er bedient iſt?
§. 8. Woraus alltaͤgliche Begebenheiten
Was ſich aus dem allgemeinen Begriffe des Standes, worinnen ſich jemand befindet, ſchluͤſ- ſen laͤſſet, das heiſſen taͤgliche Verrichtungen, und alltaͤgliche Begebenheiten; als daß ein Cantzelliſt copirt, oder mundirt, daß der Soldat auf die Wache ziehet, daß der Caßirer Geld ein- nimmt und auszahlet. Das alles laͤſſet ſich aus den allgemeinen Begriffen dieſer Staͤnde ſchon ab- ſehen. Dergleichen Handlungen nun pflegen die Aufmerckſamkeit der Menſchen wenig auf ſich zu ziehen: niemand bekuͤmmert ſich drum, als wer an ſolchen Verrichtungen ſelbſt Theil hat: Frem- de, Abweſende, Nachkommen bekuͤmmern ſich nicht darum, auſſer wer vorwitzig iſt. Un- terdeſſen machen doch dieſe taͤglichen, und nicht in ſonderlicher Achtung ſtehenden Begebenheiten den groͤſten Theil unſers Lebens aus.
§. 9. und Thaten entſtehen.
Was aus dem allgemeinen Begriff unſers Standes nicht fluͤſſet, und alſo auch nicht daraus ge- folgert werden kan, und doch von uns geſchiehet, das heiſſen Thaten. Es iſt zwar an dem, daß man dieſes Wort hauptſaͤchlich von ſehr wichtigen Handlungen, und beſonders von Kriegsthaten
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v. d. Begebenheiten der Menſchen ꝛc.
Hand giebt. Als, ich weiß von jemanden, daß
er als Advocat practicirt; daraus kan ich freylich
nicht abſehen, wie viel er Proceſſe hat? und wem
er bedient iſt?
§. 8.
Woraus alltaͤgliche Begebenheiten
Was ſich aus dem allgemeinen Begriffe des
Standes, worinnen ſich jemand befindet, ſchluͤſ-
ſen laͤſſet, das heiſſen taͤgliche Verrichtungen,
und alltaͤgliche Begebenheiten; als daß ein
Cantzelliſt copirt, oder mundirt, daß der Soldat
auf die Wache ziehet, daß der Caßirer Geld ein-
nimmt und auszahlet. Das alles laͤſſet ſich aus
den allgemeinen Begriffen dieſer Staͤnde ſchon ab-
ſehen. Dergleichen Handlungen nun pflegen die
Aufmerckſamkeit der Menſchen wenig auf ſich zu
ziehen: niemand bekuͤmmert ſich drum, als wer
an ſolchen Verrichtungen ſelbſt Theil hat: Frem-
de, Abweſende, Nachkommen bekuͤmmern
ſich nicht darum, auſſer wer vorwitzig iſt. Un-
terdeſſen machen doch dieſe taͤglichen, und nicht in
ſonderlicher Achtung ſtehenden Begebenheiten den
groͤſten Theil unſers Lebens aus.
§. 9.
und Thaten entſtehen.
Was aus dem allgemeinen Begriff unſers
Standes nicht fluͤſſet, und alſo auch nicht daraus ge-
folgert werden kan, und doch von uns geſchiehet,
das heiſſen Thaten. Es iſt zwar an dem, daß
man dieſes Wort hauptſaͤchlich von ſehr wichtigen
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Chladni, Johann Martin: Allgemeine Geschichtswissenschaft. Leipzig, 1752. , S. 81. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/chladni_geschichtswissenschaft_1752/117>, abgerufen am 13.11.2024.
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