Chladni, Johann Martin: Allgemeine Geschichtswissenschaft. Leipzig, 1752.v. d. Begebenheiten der moral. Dinge. daß wenn die ietzigen Lachsfänger nicht mehr da-seyn werden: dennoch andere sich berechtiget zu seyn düncken werden, den Lachsfang fortzusetzen, oder die wenigstens die einmahl vorhandene gute Gelegenheit sich zu Nutze machen werden. Eine Ketzerey wird sichtbar, wenn man andere dar- innen unterrichtet. Wenn nun vollends eine or- dentliche Verbindung, Beruff, Stifftung u. s. w. gemacht und angetroffen wird, so ist das moralische Wesen sichtbar: Nun kan man das Daseyn desselben wissen, ohne von den eintzelnen Personen, die darzu gehören, Nachricht zu haben. §. 12. Verfassung oder Gestalt moralischer Wesen. Die Gestalt oder Verfassung eines morali- §. 13. E 2
v. d. Begebenheiten der moral. Dinge. daß wenn die ietzigen Lachsfaͤnger nicht mehr da-ſeyn werden: dennoch andere ſich berechtiget zu ſeyn duͤncken werden, den Lachsfang fortzuſetzen, oder die wenigſtens die einmahl vorhandene gute Gelegenheit ſich zu Nutze machen werden. Eine Ketzerey wird ſichtbar, wenn man andere dar- innen unterrichtet. Wenn nun vollends eine or- dentliche Verbindung, Beruff, Stifftung u. ſ. w. gemacht und angetroffen wird, ſo iſt das moraliſche Weſen ſichtbar: Nun kan man das Daſeyn deſſelben wiſſen, ohne von den eintzelnen Perſonen, die darzu gehoͤren, Nachricht zu haben. §. 12. Verfaſſung oder Geſtalt moraliſcher Weſen. Die Geſtalt oder Verfaſſung eines morali- §. 13. E 2
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0103" n="67"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">v. d. Begebenheiten der moral. Dinge.</hi></fw><lb/> daß wenn die ietzigen Lachsfaͤnger nicht mehr da-<lb/> ſeyn werden: dennoch andere ſich berechtiget zu<lb/> ſeyn duͤncken werden, den Lachsfang fortzuſetzen,<lb/> oder die wenigſtens die einmahl vorhandene gute<lb/> Gelegenheit ſich zu Nutze machen werden. Eine<lb/><hi rendition="#fr">Ketzerey</hi> wird ſichtbar, wenn man andere dar-<lb/> innen unterrichtet. Wenn nun vollends eine or-<lb/> dentliche <hi rendition="#fr">Verbindung, Beruff, Stifftung</hi><lb/> u. ſ. w. gemacht und angetroffen wird, ſo iſt das<lb/> moraliſche Weſen ſichtbar: Nun kan man das<lb/> Daſeyn deſſelben wiſſen, ohne von den eintzelnen<lb/> Perſonen, die darzu gehoͤren, Nachricht zu haben.</p> </div><lb/> <div n="2"> <head>§. 12.<lb/> Verfaſſung oder Geſtalt moraliſcher Weſen.</head><lb/> <p>Die <hi rendition="#fr">Geſtalt</hi> oder Verfaſſung eines morali-<lb/> ſchen Weſens beſtehet darinnen, daß in den dazu<lb/> gehoͤrigen Stuͤcken eine gewiſſe Verhaͤltniß iſt, der-<lb/> geſtalt, daß das <hi rendition="#fr">eine</hi> das Hauptwerck, das <hi rendition="#fr">an-<lb/> dere</hi> nur eine nothwendige Folge des Haupt-<lb/> wercks: das <hi rendition="#fr">dritte</hi> ein Nebenwerck; das <hi rendition="#fr">vierte</hi><lb/> etwas zufaͤlliges iſt, welches nur von Zeit und<lb/> Ort, oder den Umſtaͤnden der eintzelnen Perſonen<lb/> abhanget, die damit zu thun haben. Z. E. bey<lb/> einer <hi rendition="#fr">Academie</hi> iſt der Unterricht derer Schuͤler<lb/> der Wiſſenſchafften das Hauptwerck: eine noth-<lb/> wendige Folge iſt, der Unterhalt der Lehrer, weil<lb/> dieſe ſonſt nicht beſtehen koͤnnen: ein Nebenwerck<lb/> iſt, daß durch den Zufluß der Studierenden die<lb/> Stadt bereichert wird: was zufaͤlliges iſt, daß<lb/> die Lehrer auch noch andere Aemter in der Stadt<lb/> mit verwalten, oder daß ſie Characters haben.</p> </div><lb/> <fw place="bottom" type="sig">E 2</fw> <fw place="bottom" type="catch">§. 13.</fw><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [67/0103]
v. d. Begebenheiten der moral. Dinge.
daß wenn die ietzigen Lachsfaͤnger nicht mehr da-
ſeyn werden: dennoch andere ſich berechtiget zu
ſeyn duͤncken werden, den Lachsfang fortzuſetzen,
oder die wenigſtens die einmahl vorhandene gute
Gelegenheit ſich zu Nutze machen werden. Eine
Ketzerey wird ſichtbar, wenn man andere dar-
innen unterrichtet. Wenn nun vollends eine or-
dentliche Verbindung, Beruff, Stifftung
u. ſ. w. gemacht und angetroffen wird, ſo iſt das
moraliſche Weſen ſichtbar: Nun kan man das
Daſeyn deſſelben wiſſen, ohne von den eintzelnen
Perſonen, die darzu gehoͤren, Nachricht zu haben.
§. 12.
Verfaſſung oder Geſtalt moraliſcher Weſen.
Die Geſtalt oder Verfaſſung eines morali-
ſchen Weſens beſtehet darinnen, daß in den dazu
gehoͤrigen Stuͤcken eine gewiſſe Verhaͤltniß iſt, der-
geſtalt, daß das eine das Hauptwerck, das an-
dere nur eine nothwendige Folge des Haupt-
wercks: das dritte ein Nebenwerck; das vierte
etwas zufaͤlliges iſt, welches nur von Zeit und
Ort, oder den Umſtaͤnden der eintzelnen Perſonen
abhanget, die damit zu thun haben. Z. E. bey
einer Academie iſt der Unterricht derer Schuͤler
der Wiſſenſchafften das Hauptwerck: eine noth-
wendige Folge iſt, der Unterhalt der Lehrer, weil
dieſe ſonſt nicht beſtehen koͤnnen: ein Nebenwerck
iſt, daß durch den Zufluß der Studierenden die
Stadt bereichert wird: was zufaͤlliges iſt, daß
die Lehrer auch noch andere Aemter in der Stadt
mit verwalten, oder daß ſie Characters haben.
§. 13.
E 2
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |