Vesikatorien hinter die Ohren *), giebt einige Abführungen, und wendet örtlich ein Augenwasser an, aus der Auflösung von 1 bis 2 Gran Saccharum saturni, Vitriolum album, oder 3 bis 4 Gran Lapis divinus in einer Unze destillirten Wasser, nach Befinden mit einem Zusatz vom Laudanum liq. S. Die zertheilenden Kräuterkissen werden dabei beibe- halten, aber statt des Fliederaufgusses ein stärkeres Mittel z. B. des Infus. serpilli zum Reinigen der Augen benutzt.
§. 1688.
Fast nie wird diesem zweckmäßig ausgeführten Heilplane die Krankheit lange Zeit Widerstand leisten, und folglich auch der Uebergang in weitere Degenerationen nicht zu befürchten stehen; wo hingegen das letztere in Folge einer allgemeinen schlechten Constitution, oder weil der Arzt zu spät hinzugeru- fen wurde, wirklich Statt gefunden hat, ist selten unmittel- bare völlige Herstellung möglich. Man sucht in diesem Falle zunächst durch Anwendung der erwähnten ableitenden Mittel, durch örtliche Anwendung von Unguenten mit rothem Queck- silberpräcipitat, Bleizucker, Opium u. s. w. so wie durch zweckmäßige, die Fehler der gesammten Constitution in An- spruch nehmende innere Mittel, die fortdauernde Entzündung zu mäßigen, und behandelt dann die rückbleibenden Flecken oder Geschwüre der Hornhaut, Lichtscheue, Augenschwäche u. s. w. mit den Mitteln welche die Augenheilkunde für diesen Zweck empfiehlt, unter welchen denn vorzüglich gegen Horn- hautverdunkelungen der Nutzen des rothen Quecksilberpräci- pitats als Unguent, selten, aber anhaltend gebraucht, hervor- gehoben werden muß.
*) Ein vorzüglich wirksames Mittel, wodurch, in Verbindung mit dem übrigen Verfahren, diese Krankheit immer in 3 bis 6 Tagen gehoben wird.
Veſikatorien hinter die Ohren *), giebt einige Abfuͤhrungen, und wendet oͤrtlich ein Augenwaſſer an, aus der Aufloͤſung von 1 bis 2 Gran Saccharum saturni, Vitriolum album, oder 3 bis 4 Gran Lapis divinus in einer Unze deſtillirten Waſſer, nach Befinden mit einem Zuſatz vom Laudanum liq. S. Die zertheilenden Kraͤuterkiſſen werden dabei beibe- halten, aber ſtatt des Fliederaufguſſes ein ſtaͤrkeres Mittel z. B. des Infus. serpilli zum Reinigen der Augen benutzt.
§. 1688.
Faſt nie wird dieſem zweckmaͤßig ausgefuͤhrten Heilplane die Krankheit lange Zeit Widerſtand leiſten, und folglich auch der Uebergang in weitere Degenerationen nicht zu befuͤrchten ſtehen; wo hingegen das letztere in Folge einer allgemeinen ſchlechten Conſtitution, oder weil der Arzt zu ſpaͤt hinzugeru- fen wurde, wirklich Statt gefunden hat, iſt ſelten unmittel- bare voͤllige Herſtellung moͤglich. Man ſucht in dieſem Falle zunaͤchſt durch Anwendung der erwaͤhnten ableitenden Mittel, durch oͤrtliche Anwendung von Unguenten mit rothem Queck- ſilberpraͤcipitat, Bleizucker, Opium u. ſ. w. ſo wie durch zweckmaͤßige, die Fehler der geſammten Conſtitution in An- ſpruch nehmende innere Mittel, die fortdauernde Entzuͤndung zu maͤßigen, und behandelt dann die ruͤckbleibenden Flecken oder Geſchwuͤre der Hornhaut, Lichtſcheue, Augenſchwaͤche u. ſ. w. mit den Mitteln welche die Augenheilkunde fuͤr dieſen Zweck empfiehlt, unter welchen denn vorzuͤglich gegen Horn- hautverdunkelungen der Nutzen des rothen Queckſilberpraͤci- pitats als Unguent, ſelten, aber anhaltend gebraucht, hervor- gehoben werden muß.
*) Ein vorzuͤglich wirkſames Mittel, wodurch, in Verbindung mit dem uͤbrigen Verfahren, dieſe Krankheit immer in 3 bis 6 Tagen gehoben wird.
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Veſikatorien hinter die Ohren *), giebt einige Abfuͤhrungen,
und wendet oͤrtlich ein Augenwaſſer an, aus der Aufloͤſung
von 1 bis 2 Gran Saccharum saturni, Vitriolum album,
oder 3 bis 4 Gran Lapis divinus in einer Unze deſtillirten
Waſſer, nach Befinden mit einem Zuſatz vom Laudanum
liq. S. Die zertheilenden Kraͤuterkiſſen werden dabei beibe-
halten, aber ſtatt des Fliederaufguſſes ein ſtaͤrkeres Mittel z.
B. des Infus. serpilli zum Reinigen der Augen benutzt.
§. 1688.
Faſt nie wird dieſem zweckmaͤßig ausgefuͤhrten Heilplane
die Krankheit lange Zeit Widerſtand leiſten, und folglich auch
der Uebergang in weitere Degenerationen nicht zu befuͤrchten
ſtehen; wo hingegen das letztere in Folge einer allgemeinen
ſchlechten Conſtitution, oder weil der Arzt zu ſpaͤt hinzugeru-
fen wurde, wirklich Statt gefunden hat, iſt ſelten unmittel-
bare voͤllige Herſtellung moͤglich. Man ſucht in dieſem Falle
zunaͤchſt durch Anwendung der erwaͤhnten ableitenden Mittel,
durch oͤrtliche Anwendung von Unguenten mit rothem Queck-
ſilberpraͤcipitat, Bleizucker, Opium u. ſ. w. ſo wie durch
zweckmaͤßige, die Fehler der geſammten Conſtitution in An-
ſpruch nehmende innere Mittel, die fortdauernde Entzuͤndung
zu maͤßigen, und behandelt dann die ruͤckbleibenden Flecken
oder Geſchwuͤre der Hornhaut, Lichtſcheue, Augenſchwaͤche u. ſ.
w. mit den Mitteln welche die Augenheilkunde fuͤr dieſen
Zweck empfiehlt, unter welchen denn vorzuͤglich gegen Horn-
hautverdunkelungen der Nutzen des rothen Queckſilberpraͤci-
pitats als Unguent, ſelten, aber anhaltend gebraucht, hervor-
gehoben werden muß.
*) Ein vorzuͤglich wirkſames Mittel, wodurch, in Verbindung mit
dem uͤbrigen Verfahren, dieſe Krankheit immer in 3 bis 6 Tagen
gehoben wird.
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 623. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/649>, abgerufen am 26.11.2024.
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