dringen des Lochienflußes (welches sich durch keine künstliche Vorrichtung wird abhalten lassen) stets gehindert werden muß. Muß man daher wegen zu beträchtlicher Verletzung und auf andere Weise nicht zu erreichender Heilung zur blutigen Nath schreiten, so geschehe dieß nachdem die Zeit des Wo- chenbettes ziemlich vorüber, und die Wundränder oberflächlich vernarbt sind, mittelst des erneuerten Wundmachens der Wund- lefzen, und zwar nach Zang's Vorschrift *) durch Weg- schneiden mit dem Messer, und so, daß ehe die drei Hefte angelegt werden, die Blutung durch den Schwamm und kal- tes Wasser völlig zum Stehen gebracht, dann die Wundspalte derb zusammengezogen, hierauf aber 10 bis 12 Tage die größte Ruhe beobachtet wird.
§. 1553.
Will man den Versuch zur Heilung beträchtlicher Zer- reißungen des Mittelfleisches ohne die blutige Nath unter- nehmen, so müssen zunächst die §. 1551 gegebenen Vorschrif- ten auf das genaueste beobachtet, und bis die Eiterung der Wundlefzen eintritt, die erweichenden mit aromatischen Kräu- tern versetzten Umschläge fortgeführt werden **). Ferner aber wird es nöthig die Granulation durch täglich einigemal wie- derholtes Bestreichen der Wundlefzen mittelst einer Mischung von zwei Theilen Peru-Balsam und einem Theil @. Myr- rhae zu befördern, und besonders auf die strengste Ruhe, das stetige Aneinanderschließen der Schenkel und die häufig wie- derholte Reinigung durch aromatische Aufgüße, zu halten. Umschläge sind, wenn die Geschwust sich verloren hat, nicht
*) Darstellung blutiger heilkundiger Operationen. 3. Thl. 2. Abthei- lung. S. 351 u. f.
**) Will man zu diesem Behuf, den von H. Schmitt (gesammelte obstetricische Schriften S. 105 u. 348) neuerlich wieder empfoh- lenen fetten Eierkuchen, welchen Mauriceau (Traite des Maladies des femmes grosses. T. I. p. 400) beschreibt, anwenden, so ist dieß ganz zweckmäßig.
dringen des Lochienflußes (welches ſich durch keine kuͤnſtliche Vorrichtung wird abhalten laſſen) ſtets gehindert werden muß. Muß man daher wegen zu betraͤchtlicher Verletzung und auf andere Weiſe nicht zu erreichender Heilung zur blutigen Nath ſchreiten, ſo geſchehe dieß nachdem die Zeit des Wo- chenbettes ziemlich voruͤber, und die Wundraͤnder oberflaͤchlich vernarbt ſind, mittelſt des erneuerten Wundmachens der Wund- lefzen, und zwar nach Zang’s Vorſchrift *) durch Weg- ſchneiden mit dem Meſſer, und ſo, daß ehe die drei Hefte angelegt werden, die Blutung durch den Schwamm und kal- tes Waſſer voͤllig zum Stehen gebracht, dann die Wundſpalte derb zuſammengezogen, hierauf aber 10 bis 12 Tage die groͤßte Ruhe beobachtet wird.
§. 1553.
Will man den Verſuch zur Heilung betraͤchtlicher Zer- reißungen des Mittelfleiſches ohne die blutige Nath unter- nehmen, ſo muͤſſen zunaͤchſt die §. 1551 gegebenen Vorſchrif- ten auf das genaueſte beobachtet, und bis die Eiterung der Wundlefzen eintritt, die erweichenden mit aromatiſchen Kraͤu- tern verſetzten Umſchlaͤge fortgefuͤhrt werden **). Ferner aber wird es noͤthig die Granulation durch taͤglich einigemal wie- derholtes Beſtreichen der Wundlefzen mittelſt einer Miſchung von zwei Theilen Peru-Balſam und einem Theil . Myr- rhae zu befoͤrdern, und beſonders auf die ſtrengſte Ruhe, das ſtetige Aneinanderſchließen der Schenkel und die haͤufig wie- derholte Reinigung durch aromatiſche Aufguͤße, zu halten. Umſchlaͤge ſind, wenn die Geſchwuſt ſich verloren hat, nicht
*) Darſtellung blutiger heilkundiger Operationen. 3. Thl. 2. Abthei- lung. S. 351 u. f.
**) Will man zu dieſem Behuf, den von H. Schmitt (geſammelte obſtetriciſche Schriften S. 105 u. 348) neuerlich wieder empfoh- lenen fetten Eierkuchen, welchen Mauriceau (Traité des Maladies des femmes grosses. T. I. p. 400) beſchreibt, anwenden, ſo iſt dieß ganz zweckmaͤßig.
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dringen des Lochienflußes (welches ſich durch keine kuͤnſtliche
Vorrichtung wird abhalten laſſen) ſtets gehindert werden muß.
Muß man daher wegen zu betraͤchtlicher Verletzung und
auf andere Weiſe nicht zu erreichender Heilung zur blutigen
Nath ſchreiten, ſo geſchehe dieß nachdem die Zeit des Wo-
chenbettes ziemlich voruͤber, und die Wundraͤnder oberflaͤchlich
vernarbt ſind, mittelſt des erneuerten Wundmachens der Wund-
lefzen, und zwar nach Zang’s Vorſchrift *) durch Weg-
ſchneiden mit dem Meſſer, und ſo, daß ehe die drei Hefte
angelegt werden, die Blutung durch den Schwamm und kal-
tes Waſſer voͤllig zum Stehen gebracht, dann die
Wundſpalte derb zuſammengezogen, hierauf aber 10 bis 12
Tage die groͤßte Ruhe beobachtet wird.
§. 1553.
Will man den Verſuch zur Heilung betraͤchtlicher Zer-
reißungen des Mittelfleiſches ohne die blutige Nath unter-
nehmen, ſo muͤſſen zunaͤchſt die §. 1551 gegebenen Vorſchrif-
ten auf das genaueſte beobachtet, und bis die Eiterung der
Wundlefzen eintritt, die erweichenden mit aromatiſchen Kraͤu-
tern verſetzten Umſchlaͤge fortgefuͤhrt werden **). Ferner aber
wird es noͤthig die Granulation durch taͤglich einigemal wie-
derholtes Beſtreichen der Wundlefzen mittelſt einer Miſchung
von zwei Theilen Peru-Balſam und einem Theil . Myr-
rhae zu befoͤrdern, und beſonders auf die ſtrengſte Ruhe, das
ſtetige Aneinanderſchließen der Schenkel und die haͤufig wie-
derholte Reinigung durch aromatiſche Aufguͤße, zu halten.
Umſchlaͤge ſind, wenn die Geſchwuſt ſich verloren hat, nicht
*) Darſtellung blutiger heilkundiger Operationen. 3. Thl. 2. Abthei-
lung. S. 351 u. f.
**) Will man zu dieſem Behuf, den von H. Schmitt (geſammelte
obſtetriciſche Schriften S. 105 u. 348) neuerlich wieder empfoh-
lenen fetten Eierkuchen, welchen Mauriceau (Traité des Maladies
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dieß ganz zweckmaͤßig.
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 538. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/564>, abgerufen am 22.12.2024.
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