Umschlingungen des Nabelstranges um den Hals des Kindes, und des unruhigen Verhaltens der Kreisenden seyn. Bei diesen partiellen Abtrennungen vor beendigter Geburt des Kindes muß zunächst die Gelegenheitsursache wo möglich entfernt, dann aber der Grad der Blutung berücksichtigt, und darnach die Behandlung eingerichtet werden. Die zu festen Häute also müssen getrennt, das unruhige Herumwerfen der Kreisenden muß gehindert werden, Umschlingungen des Nabelstranges können gewöhnlich erst nach geborenem Kopfe gehoben werden. Ist ferner die Blutung bedeutend, so sucht man sie zunächst durch Vermehrung der Contraktion des Uterus mittelst einiger Dosen @. Cinnamomi, des Einreibens des Leibes, u. s. w. bei Untersagung des heftigern Pressens, zu vermindern, gelingt dieß aber nicht, so ist die künstliche Beschleunigung der Ent- bindung auf eine der Lage des Kindes angemessene Weise durchaus angezeigt. -- Von der Behandlung partieller Ab- trennungen der Placenta in der fünften Periode ist oben (§. 1504) das Nähere erwähnt worden.
III. Regelwidrigkeiten des Fruchtwassers.
1. Zu vieles Fruchtwasser.
§. 1511.
Schon in der Pathologie der Frucht ist erwähnt worden, daß an dem Eie zuweilen ein wahrhafter, zuweilen selbst bis auf den Fetus sich fortpflanzender wassersüchtiger Zustand, beobach- tet wird. Am häufigsten, und namentlich bei schwammigen leukophlegmatischen Körpern, äußert sich dieses durch eine bedeutende Anhäufung von Fruchtwasser, welches mitunter bis zur Menge von 3 bis 6 ja bis 12 Pfund betragen kann. -- Die Ursache dieser Anhäufungen scheint vorzüglich in einer zu geringen Produktivität des Uterus gesucht werden zu müssen,
Umſchlingungen des Nabelſtranges um den Hals des Kindes, und des unruhigen Verhaltens der Kreiſenden ſeyn. Bei dieſen partiellen Abtrennungen vor beendigter Geburt des Kindes muß zunaͤchſt die Gelegenheitsurſache wo moͤglich entfernt, dann aber der Grad der Blutung beruͤckſichtigt, und darnach die Behandlung eingerichtet werden. Die zu feſten Haͤute alſo muͤſſen getrennt, das unruhige Herumwerfen der Kreiſenden muß gehindert werden, Umſchlingungen des Nabelſtranges koͤnnen gewoͤhnlich erſt nach geborenem Kopfe gehoben werden. Iſt ferner die Blutung bedeutend, ſo ſucht man ſie zunaͤchſt durch Vermehrung der Contraktion des Uterus mittelſt einiger Doſen . Cinnamomi, des Einreibens des Leibes, u. ſ. w. bei Unterſagung des heftigern Preſſens, zu vermindern, gelingt dieß aber nicht, ſo iſt die kuͤnſtliche Beſchleunigung der Ent- bindung auf eine der Lage des Kindes angemeſſene Weiſe durchaus angezeigt. — Von der Behandlung partieller Ab- trennungen der Placenta in der fuͤnften Periode iſt oben (§. 1504) das Naͤhere erwaͤhnt worden.
III. Regelwidrigkeiten des Fruchtwaſſers.
1. Zu vieles Fruchtwaſſer.
§. 1511.
Schon in der Pathologie der Frucht iſt erwaͤhnt worden, daß an dem Eie zuweilen ein wahrhafter, zuweilen ſelbſt bis auf den Fetus ſich fortpflanzender waſſerſuͤchtiger Zuſtand, beobach- tet wird. Am haͤufigſten, und namentlich bei ſchwammigen leukophlegmatiſchen Koͤrpern, aͤußert ſich dieſes durch eine bedeutende Anhaͤufung von Fruchtwaſſer, welches mitunter bis zur Menge von 3 bis 6 ja bis 12 Pfund betragen kann. — Die Urſache dieſer Anhaͤufungen ſcheint vorzuͤglich in einer zu geringen Produktivitaͤt des Uterus geſucht werden zu muͤſſen,
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Umſchlingungen des Nabelſtranges um den Hals des Kindes,
und des unruhigen Verhaltens der Kreiſenden ſeyn. Bei dieſen
partiellen Abtrennungen vor beendigter Geburt des Kindes
muß zunaͤchſt die Gelegenheitsurſache wo moͤglich entfernt,
dann aber der Grad der Blutung beruͤckſichtigt, und darnach
die Behandlung eingerichtet werden. Die zu feſten Haͤute
alſo muͤſſen getrennt, das unruhige Herumwerfen der Kreiſenden
muß gehindert werden, Umſchlingungen des Nabelſtranges
koͤnnen gewoͤhnlich erſt nach geborenem Kopfe gehoben werden.
Iſt ferner die Blutung bedeutend, ſo ſucht man ſie zunaͤchſt
durch Vermehrung der Contraktion des Uterus mittelſt einiger
Doſen . Cinnamomi, des Einreibens des Leibes, u. ſ. w.
bei Unterſagung des heftigern Preſſens, zu vermindern, gelingt
dieß aber nicht, ſo iſt die kuͤnſtliche Beſchleunigung der Ent-
bindung auf eine der Lage des Kindes angemeſſene Weiſe
durchaus angezeigt. — Von der Behandlung partieller Ab-
trennungen der Placenta in der fuͤnften Periode iſt oben
(§. 1504) das Naͤhere erwaͤhnt worden.
III.
Regelwidrigkeiten des Fruchtwaſſers.
1.
Zu vieles Fruchtwaſſer.
§. 1511.
Schon in der Pathologie der Frucht iſt erwaͤhnt worden, daß
an dem Eie zuweilen ein wahrhafter, zuweilen ſelbſt bis auf
den Fetus ſich fortpflanzender waſſerſuͤchtiger Zuſtand, beobach-
tet wird. Am haͤufigſten, und namentlich bei ſchwammigen
leukophlegmatiſchen Koͤrpern, aͤußert ſich dieſes durch eine
bedeutende Anhaͤufung von Fruchtwaſſer, welches mitunter bis
zur Menge von 3 bis 6 ja bis 12 Pfund betragen kann. —
Die Urſache dieſer Anhaͤufungen ſcheint vorzuͤglich in einer
zu geringen Produktivitaͤt des Uterus geſucht werden zu muͤſſen,
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 512. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/538>, abgerufen am 21.11.2024.
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