wenn ja die völlige Lösung durch die Natur nicht bewerkstel- ligt werden kann, doch die künstliche Trennung durch die Natur vorbereitet werde, da, wenn die künstliche Trennung vielleicht nach 16 bis 24 Stunden Statt findet, man theils bei schon mehr contrahirtem, mehr von Blut entleertem Uterus weni- ger Blutung zu befürchten haben, theils die Verbindung der Pla- centa selbst schon mehr abgestorben finden wird.
§. 1507.
Wie lange man nun eine fest anhängende, keine Blu- tung verursachende Placenta im Uterus zurücklassen dürfe, wird sich nach den Zufällen bestimmen, welche eine Reaktion des Körpers gegen die zögernde Nachgeburt darthun. Ist es daher ein mehr torpider Körper, der Uterus nicht schmerzhaft, wird die Temperatur der Genitalien nicht übermäßig gesteigert, und bemerkt man keine Neigung zu krampfhafter allmählig sich steigernder Verschliessung des Muttermundes, so kann man ruhig ein ja zwei Tage die Austreibung der Nachgeburt der Natur überlassen. Alsdann aber wird man immer wahr- nehmen daß die Nachgeburtsgebilde von der Fäulniß ergriffen werden, zuerst gewöhnlich Nabelstrang und Eihäute. -- Um dieß nicht noch früher eintreten zu lassen macht man öfters Injektionen von lauem Chamillen- oder Serpillum-Aufguß in den Uterus, und schont den Nabelstrang, welcher daher nicht unzweckmäßig durch ein Band locker an den einen Schenkel der Wöchnerin befestigt wird, um das zufällige Ab- reißen desselben durch Daraufliegen zu verhindern.
§. 1508.
Löst sich indeß die Nachgeburt auch jetzt nicht, so wird es immer, selbst wo noch keine Schmerzen und entzündlichen Zufälle im Uterus vorhanden sind, nothwendig werden, die künstliche Trennung (s. §. 1308) zu bewerkstelligen, da in der feuchten Wärme und bei dem Zutritt der Luft in den Uterus, die Fäulniß am dritten Tage immer auch die Placenta ergreifen, und dadurch indem der Uterus alsdann mit leidet,
wenn ja die voͤllige Loͤſung durch die Natur nicht bewerkſtel- ligt werden kann, doch die kuͤnſtliche Trennung durch die Natur vorbereitet werde, da, wenn die kuͤnſtliche Trennung vielleicht nach 16 bis 24 Stunden Statt findet, man theils bei ſchon mehr contrahirtem, mehr von Blut entleertem Uterus weni- ger Blutung zu befuͤrchten haben, theils die Verbindung der Pla- centa ſelbſt ſchon mehr abgeſtorben finden wird.
§. 1507.
Wie lange man nun eine feſt anhaͤngende, keine Blu- tung verurſachende Placenta im Uterus zuruͤcklaſſen duͤrfe, wird ſich nach den Zufaͤllen beſtimmen, welche eine Reaktion des Koͤrpers gegen die zoͤgernde Nachgeburt darthun. Iſt es daher ein mehr torpider Koͤrper, der Uterus nicht ſchmerzhaft, wird die Temperatur der Genitalien nicht uͤbermaͤßig geſteigert, und bemerkt man keine Neigung zu krampfhafter allmaͤhlig ſich ſteigernder Verſchlieſſung des Muttermundes, ſo kann man ruhig ein ja zwei Tage die Austreibung der Nachgeburt der Natur uͤberlaſſen. Alsdann aber wird man immer wahr- nehmen daß die Nachgeburtsgebilde von der Faͤulniß ergriffen werden, zuerſt gewoͤhnlich Nabelſtrang und Eihaͤute. — Um dieß nicht noch fruͤher eintreten zu laſſen macht man oͤfters Injektionen von lauem Chamillen- oder Serpillum-Aufguß in den Uterus, und ſchont den Nabelſtrang, welcher daher nicht unzweckmaͤßig durch ein Band locker an den einen Schenkel der Woͤchnerin befeſtigt wird, um das zufaͤllige Ab- reißen deſſelben durch Daraufliegen zu verhindern.
§. 1508.
Loͤſt ſich indeß die Nachgeburt auch jetzt nicht, ſo wird es immer, ſelbſt wo noch keine Schmerzen und entzuͤndlichen Zufaͤlle im Uterus vorhanden ſind, nothwendig werden, die kuͤnſtliche Trennung (ſ. §. 1308) zu bewerkſtelligen, da in der feuchten Waͤrme und bei dem Zutritt der Luft in den Uterus, die Faͤulniß am dritten Tage immer auch die Placenta ergreifen, und dadurch indem der Uterus alsdann mit leidet,
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wenn ja die voͤllige Loͤſung durch die Natur nicht bewerkſtel-
ligt werden kann, doch die kuͤnſtliche Trennung durch die
Natur vorbereitet werde, da, wenn die kuͤnſtliche Trennung
vielleicht nach 16 bis 24 Stunden Statt findet, man theils bei
ſchon mehr contrahirtem, mehr von Blut entleertem Uterus weni-
ger Blutung zu befuͤrchten haben, theils die Verbindung der Pla-
centa ſelbſt ſchon mehr abgeſtorben finden wird.
§. 1507.
Wie lange man nun eine feſt anhaͤngende, keine Blu-
tung verurſachende Placenta im Uterus zuruͤcklaſſen duͤrfe,
wird ſich nach den Zufaͤllen beſtimmen, welche eine Reaktion
des Koͤrpers gegen die zoͤgernde Nachgeburt darthun. Iſt es
daher ein mehr torpider Koͤrper, der Uterus nicht ſchmerzhaft,
wird die Temperatur der Genitalien nicht uͤbermaͤßig geſteigert,
und bemerkt man keine Neigung zu krampfhafter allmaͤhlig
ſich ſteigernder Verſchlieſſung des Muttermundes, ſo kann
man ruhig ein ja zwei Tage die Austreibung der Nachgeburt
der Natur uͤberlaſſen. Alsdann aber wird man immer wahr-
nehmen daß die Nachgeburtsgebilde von der Faͤulniß ergriffen
werden, zuerſt gewoͤhnlich Nabelſtrang und Eihaͤute. — Um
dieß nicht noch fruͤher eintreten zu laſſen macht man oͤfters
Injektionen von lauem Chamillen- oder Serpillum-Aufguß
in den Uterus, und ſchont den Nabelſtrang, welcher daher
nicht unzweckmaͤßig durch ein Band locker an den einen
Schenkel der Woͤchnerin befeſtigt wird, um das zufaͤllige Ab-
reißen deſſelben durch Daraufliegen zu verhindern.
§. 1508.
Loͤſt ſich indeß die Nachgeburt auch jetzt nicht, ſo wird
es immer, ſelbſt wo noch keine Schmerzen und entzuͤndlichen
Zufaͤlle im Uterus vorhanden ſind, nothwendig werden, die
kuͤnſtliche Trennung (ſ. §. 1308) zu bewerkſtelligen, da in
der feuchten Waͤrme und bei dem Zutritt der Luft in den
Uterus, die Faͤulniß am dritten Tage immer auch die Placenta
ergreifen, und dadurch indem der Uterus alsdann mit leidet,
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 510. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/536>, abgerufen am 25.12.2024.
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