der Geburtsarzt hinzugerufen wird, die Blutungen bereits gedauert haben, und je schlechter an und für sich die Consti- tution der Mutter und die sonstigen für den Geburtsverlauf wichtigen Umstände (z. B. Weite des Beckens, Beschaffenheit des Muttermundes u. s. w.) sind. Günstiger wird die Prog- nose wo der Muttertuchen nur dem Muttermundsrande adhärirt, die Blutung noch nicht lange begonnen hat, der Muttermund sehr nachgiebig, das Becken gut und die allgemeine Constitution kräfrig ist.
§. 1497.
Die Zeichen dieser Regelwidrigkeit geben sich in der Schwangerschaft zu erkennen durch die (§. 1495.) erwähnten periodischen Blutungen, welche, daß sie nicht andauernde Menstruation sind, durch Mangel des regelmäßigen Eintritts so wie durch Erscheinen gerade in den spätern Monaten beweisen, und bei welchen auch, daß sie nicht durch äußere Erschütte- rung u. s. w. bewirkt wurden, der Mangel schädlicher Ein- flüsse darthut. Wird man, durch solche Blutungen veranlaßt, die Schwangern zu untersuchen, so zeigt das untere Gebärmut- tersegment ein teigartiges Gefühl, Kindestheile werden schwer oder gar nicht erreicht, ja bei Mehrgebärenden kann durch den schon etwas eröffneten Muttermund die teigige schwammige Fläche des Mutterkuchens gefühlt werden. Hat die Geburt bereits begonnen, so wird die stärkere, besonders mit jeder Wehe hervorstürzende Blutung, und die im Muttermunde fühlbar werdende äußere Placentenfläche welche entweder den ganzen Muttermund ausfüllt, oder neben welcher noch Eihäute gefühlt werden, den Zustand hinlänglich charakterisiren.
§. 1498.
Die Behandlung 1) während der Schwangerschaft kann nur auf Verhütung heftigerer Blutergießungen, durch ruhiges Verhalten, und Vermeidung erhitzender Getränke, Speisen, und Gemüthsbewegungen gerichtet seyn, auch den eintretenden Blutungen kann, dafern sie nicht heftig sind, nur
der Geburtsarzt hinzugerufen wird, die Blutungen bereits gedauert haben, und je ſchlechter an und fuͤr ſich die Conſti- tution der Mutter und die ſonſtigen fuͤr den Geburtsverlauf wichtigen Umſtaͤnde (z. B. Weite des Beckens, Beſchaffenheit des Muttermundes u. ſ. w.) ſind. Guͤnſtiger wird die Prog- noſe wo der Muttertuchen nur dem Muttermundsrande adhaͤrirt, die Blutung noch nicht lange begonnen hat, der Muttermund ſehr nachgiebig, das Becken gut und die allgemeine Conſtitution kraͤfrig iſt.
§. 1497.
Die Zeichen dieſer Regelwidrigkeit geben ſich in der Schwangerſchaft zu erkennen durch die (§. 1495.) erwaͤhnten periodiſchen Blutungen, welche, daß ſie nicht andauernde Menſtruation ſind, durch Mangel des regelmaͤßigen Eintritts ſo wie durch Erſcheinen gerade in den ſpaͤtern Monaten beweiſen, und bei welchen auch, daß ſie nicht durch aͤußere Erſchuͤtte- rung u. ſ. w. bewirkt wurden, der Mangel ſchaͤdlicher Ein- fluͤſſe darthut. Wird man, durch ſolche Blutungen veranlaßt, die Schwangern zu unterſuchen, ſo zeigt das untere Gebaͤrmut- terſegment ein teigartiges Gefuͤhl, Kindestheile werden ſchwer oder gar nicht erreicht, ja bei Mehrgebaͤrenden kann durch den ſchon etwas eroͤffneten Muttermund die teigige ſchwammige Flaͤche des Mutterkuchens gefuͤhlt werden. Hat die Geburt bereits begonnen, ſo wird die ſtaͤrkere, beſonders mit jeder Wehe hervorſtuͤrzende Blutung, und die im Muttermunde fuͤhlbar werdende aͤußere Placentenflaͤche welche entweder den ganzen Muttermund ausfuͤllt, oder neben welcher noch Eihaͤute gefuͤhlt werden, den Zuſtand hinlaͤnglich charakteriſiren.
§. 1498.
Die Behandlung 1) waͤhrend der Schwangerſchaft kann nur auf Verhuͤtung heftigerer Blutergießungen, durch ruhiges Verhalten, und Vermeidung erhitzender Getraͤnke, Speiſen, und Gemuͤthsbewegungen gerichtet ſeyn, auch den eintretenden Blutungen kann, dafern ſie nicht heftig ſind, nur
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der Geburtsarzt hinzugerufen wird, die Blutungen bereits
gedauert haben, und je ſchlechter an und fuͤr ſich die Conſti-
tution der Mutter und die ſonſtigen fuͤr den Geburtsverlauf
wichtigen Umſtaͤnde (z. B. Weite des Beckens, Beſchaffenheit
des Muttermundes u. ſ. w.) ſind. Guͤnſtiger wird die Prog-
noſe wo der Muttertuchen nur dem Muttermundsrande adhaͤrirt,
die Blutung noch nicht lange begonnen hat, der Muttermund
ſehr nachgiebig, das Becken gut und die allgemeine Conſtitution
kraͤfrig iſt.
§. 1497.
Die Zeichen dieſer Regelwidrigkeit geben ſich in der
Schwangerſchaft zu erkennen durch die (§. 1495.) erwaͤhnten
periodiſchen Blutungen, welche, daß ſie nicht andauernde
Menſtruation ſind, durch Mangel des regelmaͤßigen Eintritts
ſo wie durch Erſcheinen gerade in den ſpaͤtern Monaten beweiſen,
und bei welchen auch, daß ſie nicht durch aͤußere Erſchuͤtte-
rung u. ſ. w. bewirkt wurden, der Mangel ſchaͤdlicher Ein-
fluͤſſe darthut. Wird man, durch ſolche Blutungen veranlaßt,
die Schwangern zu unterſuchen, ſo zeigt das untere Gebaͤrmut-
terſegment ein teigartiges Gefuͤhl, Kindestheile werden ſchwer
oder gar nicht erreicht, ja bei Mehrgebaͤrenden kann durch
den ſchon etwas eroͤffneten Muttermund die teigige ſchwammige
Flaͤche des Mutterkuchens gefuͤhlt werden. Hat die Geburt
bereits begonnen, ſo wird die ſtaͤrkere, beſonders mit jeder
Wehe hervorſtuͤrzende Blutung, und die im Muttermunde fuͤhlbar
werdende aͤußere Placentenflaͤche welche entweder den ganzen
Muttermund ausfuͤllt, oder neben welcher noch Eihaͤute gefuͤhlt
werden, den Zuſtand hinlaͤnglich charakteriſiren.
§. 1498.
Die Behandlung 1) waͤhrend der Schwangerſchaft
kann nur auf Verhuͤtung heftigerer Blutergießungen, durch
ruhiges Verhalten, und Vermeidung erhitzender Getraͤnke,
Speiſen, und Gemuͤthsbewegungen gerichtet ſeyn, auch den
eintretenden Blutungen kann, dafern ſie nicht heftig ſind, nur
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 504. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/530>, abgerufen am 23.11.2024.
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