sogar bei festerer Adhäsion des Mutterkuchens völlige Umstül- pung der Gebärmutter herbeiführen kann.
§. 1489.
Die Behandlung ist hierbei sehr einfach, und wird leicht im Stande seyn die sonst zu befürchtenden Abnormitäten zu verhüten. Immer ist nämlich das Sprengen der Eihäute nach oben gegebenen Regeln das zweckmäßigste Hülfsmittel, und wird nothwendig theils unter den eben erwähnten Umständen (§. 1487) noch vor völliger Erweiterung des Muttermundes, theils durch- gängig, sobald die Blase tief in den Muttermund sich herab- drängt, oder gar durch den nachfolgenden Kindestheil hervor- getrieben wird. -- Wäre durch die Versäumung dieser Hülfsleistung bereits partielle oder totale Trennung der Placenta, Blutung, Umstülpung des Uterus, eingetreten, so wird zwar immer noch Trennung der Häute unumgänglich nothwendig seyn, sodann aber werden die sonstigen veranlaßten Regelwidrig- keiten ihrer besondern Natur nach behandelt werden müssen.
2. Zu geringe Festigkeit der Eihäute.
§. 1490.
Es ist ebenfalls nicht selten der Fall, daß die zu dün- nen Häute weit früher als eigentlich geschehen sollte, d. s. lange vor völliger Erweiterung des Muttermundes zerreißen, und es geschieht dieß um so leichter, je größer die Menge des Fruchtwassers ist. Für das Geburtsgeschäft führt dieser früye Wasserabfluß bei Personen welche schon geboren haben, wo der Muttermund sehr nachgiebig ist, oder wo sehr viel Fruchtwasser vorhanden war, gewöhnlich gar keinen Nachtheil herbei; hingegen wo an und für sich die Eröffnung des Muttermundes schwer von Statten geht, sey es durch Rigi- dität desselben, Neigung zu krampfhaften Zusammenziehungen, oder entzündlichen Zustand, müssen auch übele Folgen deutli- cher bemerkt werden.
ſogar bei feſterer Adhaͤſion des Mutterkuchens voͤllige Umſtuͤl- pung der Gebaͤrmutter herbeifuͤhren kann.
§. 1489.
Die Behandlung iſt hierbei ſehr einfach, und wird leicht im Stande ſeyn die ſonſt zu befuͤrchtenden Abnormitaͤten zu verhuͤten. Immer iſt naͤmlich das Sprengen der Eihaͤute nach oben gegebenen Regeln das zweckmaͤßigſte Huͤlfsmittel, und wird nothwendig theils unter den eben erwaͤhnten Umſtaͤnden (§. 1487) noch vor voͤlliger Erweiterung des Muttermundes, theils durch- gaͤngig, ſobald die Blaſe tief in den Muttermund ſich herab- draͤngt, oder gar durch den nachfolgenden Kindestheil hervor- getrieben wird. — Waͤre durch die Verſaͤumung dieſer Huͤlfsleiſtung bereits partielle oder totale Trennung der Placenta, Blutung, Umſtuͤlpung des Uterus, eingetreten, ſo wird zwar immer noch Trennung der Haͤute unumgaͤnglich nothwendig ſeyn, ſodann aber werden die ſonſtigen veranlaßten Regelwidrig- keiten ihrer beſondern Natur nach behandelt werden muͤſſen.
2. Zu geringe Feſtigkeit der Eihaͤute.
§. 1490.
Es iſt ebenfalls nicht ſelten der Fall, daß die zu duͤn- nen Haͤute weit fruͤher als eigentlich geſchehen ſollte, d. ſ. lange vor voͤlliger Erweiterung des Muttermundes zerreißen, und es geſchieht dieß um ſo leichter, je groͤßer die Menge des Fruchtwaſſers iſt. Fuͤr das Geburtsgeſchaͤft fuͤhrt dieſer fruͤye Waſſerabfluß bei Perſonen welche ſchon geboren haben, wo der Muttermund ſehr nachgiebig iſt, oder wo ſehr viel Fruchtwaſſer vorhanden war, gewoͤhnlich gar keinen Nachtheil herbei; hingegen wo an und fuͤr ſich die Eroͤffnung des Muttermundes ſchwer von Statten geht, ſey es durch Rigi- ditaͤt deſſelben, Neigung zu krampfhaften Zuſammenziehungen, oder entzuͤndlichen Zuſtand, muͤſſen auch uͤbele Folgen deutli- cher bemerkt werden.
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ſogar bei feſterer Adhaͤſion des Mutterkuchens voͤllige Umſtuͤl-
pung der Gebaͤrmutter herbeifuͤhren kann.
§. 1489.
Die Behandlung iſt hierbei ſehr einfach, und wird leicht
im Stande ſeyn die ſonſt zu befuͤrchtenden Abnormitaͤten zu
verhuͤten. Immer iſt naͤmlich das Sprengen der Eihaͤute nach
oben gegebenen Regeln das zweckmaͤßigſte Huͤlfsmittel, und wird
nothwendig theils unter den eben erwaͤhnten Umſtaͤnden (§. 1487)
noch vor voͤlliger Erweiterung des Muttermundes, theils durch-
gaͤngig, ſobald die Blaſe tief in den Muttermund ſich herab-
draͤngt, oder gar durch den nachfolgenden Kindestheil hervor-
getrieben wird. — Waͤre durch die Verſaͤumung dieſer
Huͤlfsleiſtung bereits partielle oder totale Trennung der Placenta,
Blutung, Umſtuͤlpung des Uterus, eingetreten, ſo wird zwar
immer noch Trennung der Haͤute unumgaͤnglich nothwendig
ſeyn, ſodann aber werden die ſonſtigen veranlaßten Regelwidrig-
keiten ihrer beſondern Natur nach behandelt werden muͤſſen.
2.
Zu geringe Feſtigkeit der Eihaͤute.
§. 1490.
Es iſt ebenfalls nicht ſelten der Fall, daß die zu duͤn-
nen Haͤute weit fruͤher als eigentlich geſchehen ſollte, d. ſ.
lange vor voͤlliger Erweiterung des Muttermundes zerreißen,
und es geſchieht dieß um ſo leichter, je groͤßer die Menge
des Fruchtwaſſers iſt. Fuͤr das Geburtsgeſchaͤft fuͤhrt dieſer
fruͤye Waſſerabfluß bei Perſonen welche ſchon geboren haben,
wo der Muttermund ſehr nachgiebig iſt, oder wo ſehr viel
Fruchtwaſſer vorhanden war, gewoͤhnlich gar keinen Nachtheil
herbei; hingegen wo an und fuͤr ſich die Eroͤffnung des
Muttermundes ſchwer von Statten geht, ſey es durch Rigi-
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 500. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/526>, abgerufen am 22.11.2024.
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