so müssen wir hierbei zunächst auf Beseitigung der erregenden Ursachen und auf Ausgleichung allgemeiner Verstimmungen des Wohlbefindens nach den §. 1468. gegebenen Regeln, hinwirken *). Ferner ist die strengste körperliche und geistige Ruhe, und die Anwendung von Mitteln welche den Erethis- mus im Gefäß- und Nervensystem mindern (wohin außer dem allgemeinen antiphlogistischen Regimen vorzüglich die kleinen Gaben des Opiums gehören) angezeigt, und anzuempfehlen, daß wenn hierauf die Wehen sich vermindern doch noch län- gere Zeit die oben (§. 1467. u. 68.) genannten prophylak- tischen Regeln genau beobachtet werden. Zeigt sich aber durch Fortschreiten der Eröffnung des Muttermundes die Frühgeburt unvermeidlich, so muß die weitere Behandlung sodann der für die natürliche Geburt nothwendigen völlig entsprechen, nur daß auch hier die horizontale Lage beobachtet werde, Ver- arbeiten der Wehen unterbleibe, und bei sich etwa später hinzugesellenden Blutungen ganz nach den §. 1471. u. 72. aufgestellten Regeln gehandelt werde.
§. 1474.
Nach einer jeden Frühgeburt übrigeus, da sie gern Dis- position zu erneuerten Fehlgeburten, örtlichen und allgemeinen Krankheiten hinterläßt, ist eine sorgfältige ärztliche Behandlung theils um die etwa im Körper schon früher gelegenen disponiren- den Momente, (z. B. Gebärmutterpolypen, Syphilis, Leukorrhöe u. s. w.) theils um die Folgen der Frühgeburt (örtliche und allgemeine Schwäche u. s. w.) gründlich zu beseitigen, un- entbehrlich. Auf jeden Fall aber ist die Gelegenheit zu neuer Empfängniß für längere Zeit durchaus zu vermeiden, da aus- serdem häufig baldige Wiederholung des Abortus und noch größere Zerrüttung des Körpers zu befürchten steht. -- Reisen, Besuchen mineralischer Bäder sind als Nachkuren oft vortreffliche Hülfsmittel.
*) Da an den früherwachenden Wehen öfters rheumatische Zustände des Uterus Antheil haben, so muß an die Behandlung des Rheu- matismus uteri (§. 1061) hier erinnert werden.
ſo muͤſſen wir hierbei zunaͤchſt auf Beſeitigung der erregenden Urſachen und auf Ausgleichung allgemeiner Verſtimmungen des Wohlbefindens nach den §. 1468. gegebenen Regeln, hinwirken *). Ferner iſt die ſtrengſte koͤrperliche und geiſtige Ruhe, und die Anwendung von Mitteln welche den Erethis- mus im Gefaͤß- und Nervenſyſtem mindern (wohin außer dem allgemeinen antiphlogiſtiſchen Regimen vorzuͤglich die kleinen Gaben des Opiums gehoͤren) angezeigt, und anzuempfehlen, daß wenn hierauf die Wehen ſich vermindern doch noch laͤn- gere Zeit die oben (§. 1467. u. 68.) genannten prophylak- tiſchen Regeln genau beobachtet werden. Zeigt ſich aber durch Fortſchreiten der Eroͤffnung des Muttermundes die Fruͤhgeburt unvermeidlich, ſo muß die weitere Behandlung ſodann der fuͤr die natuͤrliche Geburt nothwendigen voͤllig entſprechen, nur daß auch hier die horizontale Lage beobachtet werde, Ver- arbeiten der Wehen unterbleibe, und bei ſich etwa ſpaͤter hinzugeſellenden Blutungen ganz nach den §. 1471. u. 72. aufgeſtellten Regeln gehandelt werde.
§. 1474.
Nach einer jeden Fruͤhgeburt uͤbrigeus, da ſie gern Dis- poſition zu erneuerten Fehlgeburten, oͤrtlichen und allgemeinen Krankheiten hinterlaͤßt, iſt eine ſorgfaͤltige aͤrztliche Behandlung theils um die etwa im Koͤrper ſchon fruͤher gelegenen disponiren- den Momente, (z. B. Gebaͤrmutterpolypen, Syphilis, Leukorrhoͤe u. ſ. w.) theils um die Folgen der Fruͤhgeburt (oͤrtliche und allgemeine Schwaͤche u. ſ. w.) gruͤndlich zu beſeitigen, un- entbehrlich. Auf jeden Fall aber iſt die Gelegenheit zu neuer Empfaͤngniß fuͤr laͤngere Zeit durchaus zu vermeiden, da auſ- ſerdem haͤufig baldige Wiederholung des Abortus und noch groͤßere Zerruͤttung des Koͤrpers zu befuͤrchten ſteht. — Reiſen, Beſuchen mineraliſcher Baͤder ſind als Nachkuren oft vortreffliche Huͤlfsmittel.
*) Da an den fruͤherwachenden Wehen oͤfters rheumatiſche Zuſtaͤnde des Uterus Antheil haben, ſo muß an die Behandlung des Rheu- matismus uteri (§. 1061) hier erinnert werden.
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ſo muͤſſen wir hierbei zunaͤchſt auf Beſeitigung der erregenden
Urſachen und auf Ausgleichung allgemeiner Verſtimmungen
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hinwirken *). Ferner iſt die ſtrengſte koͤrperliche und geiſtige
Ruhe, und die Anwendung von Mitteln welche den Erethis-
mus im Gefaͤß- und Nervenſyſtem mindern (wohin außer dem
allgemeinen antiphlogiſtiſchen Regimen vorzuͤglich die kleinen
Gaben des Opiums gehoͤren) angezeigt, und anzuempfehlen,
daß wenn hierauf die Wehen ſich vermindern doch noch laͤn-
gere Zeit die oben (§. 1467. u. 68.) genannten prophylak-
tiſchen Regeln genau beobachtet werden. Zeigt ſich aber durch
Fortſchreiten der Eroͤffnung des Muttermundes die Fruͤhgeburt
unvermeidlich, ſo muß die weitere Behandlung ſodann der
fuͤr die natuͤrliche Geburt nothwendigen voͤllig entſprechen,
nur daß auch hier die horizontale Lage beobachtet werde, Ver-
arbeiten der Wehen unterbleibe, und bei ſich etwa ſpaͤter
hinzugeſellenden Blutungen ganz nach den §. 1471. u. 72.
aufgeſtellten Regeln gehandelt werde.
§. 1474.
Nach einer jeden Fruͤhgeburt uͤbrigeus, da ſie gern Dis-
poſition zu erneuerten Fehlgeburten, oͤrtlichen und allgemeinen
Krankheiten hinterlaͤßt, iſt eine ſorgfaͤltige aͤrztliche Behandlung
theils um die etwa im Koͤrper ſchon fruͤher gelegenen disponiren-
den Momente, (z. B. Gebaͤrmutterpolypen, Syphilis, Leukorrhoͤe
u. ſ. w.) theils um die Folgen der Fruͤhgeburt (oͤrtliche und
allgemeine Schwaͤche u. ſ. w.) gruͤndlich zu beſeitigen, un-
entbehrlich. Auf jeden Fall aber iſt die Gelegenheit zu neuer
Empfaͤngniß fuͤr laͤngere Zeit durchaus zu vermeiden, da auſ-
ſerdem haͤufig baldige Wiederholung des Abortus und noch
groͤßere Zerruͤttung des Koͤrpers zu befuͤrchten ſteht. — Reiſen,
Beſuchen mineraliſcher Baͤder ſind als Nachkuren oft vortreffliche
Huͤlfsmittel.
*) Da an den fruͤherwachenden Wehen oͤfters rheumatiſche Zuſtaͤnde
des Uterus Antheil haben, ſo muß an die Behandlung des Rheu-
matismus uteri (§. 1061) hier erinnert werden.
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 491. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/517>, abgerufen am 22.11.2024.
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