b)Von denen die Geburt hindernden Abnormitäten des Beckens.
§. 1415.
Es gehören hierher vorzüglich die Verengerungen des Beckens, indeß kann auch bei sonst nicht bedeutender Engigkeit die zu starke Neigung oder Krümmung des Beckens, die beträchtlichere Höhe desselben, die unsymmetrische, schiefe Bildung und der regel- widrige Zustand der Beckenverbindungen hinderlich für den Durchgang des Kindes werden.
§. 1416.
Was die Engigkeit betrifft, so kann sie, wie die Weite, zuweilen dem ganzen Becken zukommen, zuweilen nur einer gewißen Gegend desselben eigen seyn; indeß wenn die abnorme Vergrößerung eines Durchmessers noch keine schnelle Geburt bewirken kann, so kann doch schon die beträchtliche Kleinheit des Beckenraums, wenn sie auch nur eine einzige Richtung betrifft, der Geburt Schwierigkeiten entgegenstellen, weßhalb denn partielle und totale Verengerung hier nicht so strenge Sonderung nöthig machen. Dagegen unterscheiden wir noch die Verengerung, welche in der Knochenbildung selbst liegt, und die Verengerung durch krankhafte an dem Bek- ken, oder an den weichen Theilen befindliche Geschwülste.
§. 1417.
Die Kennzeichen des engen Beckens finden sich theils in der äußern Untersuchung, dahin gehören die Spu- ren früher vorhanden gewesener Knochenkrankheiten, besonders der Rhachitis oder übelgeheilter Knochenbrüche und Verren- kungen in der Gegend des Beckens, ferner die geringe Hüf- tenbreite, der eingedrückte Schambogen, die äußerlich stark ver- tiefte Kreuzgegend, ungewöhnlicher Stand der untern Extre- mitäten, Kyphosen der Rückenwirbel (wobei gewöhnlich im
b)Von denen die Geburt hindernden Abnormitaͤten des Beckens.
§. 1415.
Es gehoͤren hierher vorzuͤglich die Verengerungen des Beckens, indeß kann auch bei ſonſt nicht bedeutender Engigkeit die zu ſtarke Neigung oder Kruͤmmung des Beckens, die betraͤchtlichere Hoͤhe deſſelben, die unſymmetriſche, ſchiefe Bildung und der regel- widrige Zuſtand der Beckenverbindungen hinderlich fuͤr den Durchgang des Kindes werden.
§. 1416.
Was die Engigkeit betrifft, ſo kann ſie, wie die Weite, zuweilen dem ganzen Becken zukommen, zuweilen nur einer gewißen Gegend deſſelben eigen ſeyn; indeß wenn die abnorme Vergroͤßerung eines Durchmeſſers noch keine ſchnelle Geburt bewirken kann, ſo kann doch ſchon die betraͤchtliche Kleinheit des Beckenraums, wenn ſie auch nur eine einzige Richtung betrifft, der Geburt Schwierigkeiten entgegenſtellen, weßhalb denn partielle und totale Verengerung hier nicht ſo ſtrenge Sonderung noͤthig machen. Dagegen unterſcheiden wir noch die Verengerung, welche in der Knochenbildung ſelbſt liegt, und die Verengerung durch krankhafte an dem Bek- ken, oder an den weichen Theilen befindliche Geſchwuͤlſte.
§. 1417.
Die Kennzeichen des engen Beckens finden ſich theils in der aͤußern Unterſuchung, dahin gehoͤren die Spu- ren fruͤher vorhanden geweſener Knochenkrankheiten, beſonders der Rhachitis oder uͤbelgeheilter Knochenbruͤche und Verren- kungen in der Gegend des Beckens, ferner die geringe Huͤf- tenbreite, der eingedruͤckte Schambogen, die aͤußerlich ſtark ver- tiefte Kreuzgegend, ungewoͤhnlicher Stand der untern Extre- mitaͤten, Kyphoſen der Ruͤckenwirbel (wobei gewoͤhnlich im
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b) Von denen die Geburt hindernden
Abnormitaͤten des Beckens.
§. 1415.
Es gehoͤren hierher vorzuͤglich die Verengerungen
des Beckens, indeß kann auch bei ſonſt nicht bedeutender
Engigkeit die zu ſtarke Neigung oder Kruͤmmung
des Beckens, die betraͤchtlichere Hoͤhe deſſelben,
die unſymmetriſche, ſchiefe Bildung und der regel-
widrige Zuſtand der Beckenverbindungen hinderlich
fuͤr den Durchgang des Kindes werden.
§. 1416.
Was die Engigkeit betrifft, ſo kann ſie, wie die
Weite, zuweilen dem ganzen Becken zukommen, zuweilen nur
einer gewißen Gegend deſſelben eigen ſeyn; indeß wenn die
abnorme Vergroͤßerung eines Durchmeſſers noch keine ſchnelle
Geburt bewirken kann, ſo kann doch ſchon die betraͤchtliche
Kleinheit des Beckenraums, wenn ſie auch nur eine einzige
Richtung betrifft, der Geburt Schwierigkeiten entgegenſtellen,
weßhalb denn partielle und totale Verengerung hier nicht ſo
ſtrenge Sonderung noͤthig machen. Dagegen unterſcheiden wir
noch die Verengerung, welche in der Knochenbildung ſelbſt
liegt, und die Verengerung durch krankhafte an dem Bek-
ken, oder an den weichen Theilen befindliche Geſchwuͤlſte.
§. 1417.
Die Kennzeichen des engen Beckens finden ſich
theils in der aͤußern Unterſuchung, dahin gehoͤren die Spu-
ren fruͤher vorhanden geweſener Knochenkrankheiten, beſonders
der Rhachitis oder uͤbelgeheilter Knochenbruͤche und Verren-
kungen in der Gegend des Beckens, ferner die geringe Huͤf-
tenbreite, der eingedruͤckte Schambogen, die aͤußerlich ſtark ver-
tiefte Kreuzgegend, ungewoͤhnlicher Stand der untern Extre-
mitaͤten, Kyphoſen der Ruͤckenwirbel (wobei gewoͤhnlich im
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 455. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/481>, abgerufen am 23.11.2024.
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