lung der Nachgeburt) zu bewerkstelligen. Es muß ferner, auf die schon im ersten Theile (§. 480.) gelehrte Art der Uterus zurückgebracht, und durch längere Zeit (12 -- 14 Tage) bei- behaltene ruhige horizontale Lage im Wochenbett, nebst An- wendung der tonischen Injektionen (von dem Tage an wo der blutige Wochenfluß aufhört) und eingebrachte Schwämme mit zusammenziehenden Flüßigkeiten getränkt, die Herstellung der normalen Lage bezweckt werden.
§. 1397.
Unvollkommene Vorfälle des Uterus verursachen bei der Geburt leicht Einklemmungen der Muttermundsränder zwischen Kopf und Becken, Harnverhaltungen u. s. w. -- Man muß daher solche Gebärende wo der vorliegende Kindestheil, von dem untern Segmente des Uterus überzogen, bereits sehr tief im Becken steht, sogleich in die horizontale Lage bringen, al- les Pressen vor völliger Eröffnung des Muttermundes (obwohl die Kreisenden dazu wegen der Ausfüllung der Beckenhöhle sehr geneigt sind) streng untersagen, und es selbst in der drit- ten und vierten Periode nur in geringem Grade zulassen (oft ist es auch hier ganz überflüßig). Endlich wird oft das Unter- stützen einer, besonders der vordern Muttermundslippe, beim Vorrücken des Kindes nöthig, und es muß dieses durch zwei in Oehl getauchte Fingerspitzen ausgeführt werden. Die Vor- sichtsmaaßregeln in der fünften Periode und im Wochenbette sind dieselben, welche im vorigen §. angegeben wurden, und überhaupt tritt späterhin ganz die Behandlung des Vorfalles nichtschwangerer Personen ein, nachdem man unmittelbar nach der Entbindung nochmals eine Untersuchung angestellt und den Uterus, wo es nöthig, in seine normale Lage sogleich zu- rückgebracht hat.
3) Umstülpung (Inversio uteri).
§. 1398.
Auch von dieser Regelwidrigkeit, welche fast nur in oder gleich nach der fünften Geburtsperiode entstehen kann, ist im
lung der Nachgeburt) zu bewerkſtelligen. Es muß ferner, auf die ſchon im erſten Theile (§. 480.) gelehrte Art der Uterus zuruͤckgebracht, und durch laͤngere Zeit (12 — 14 Tage) bei- behaltene ruhige horizontale Lage im Wochenbett, nebſt An- wendung der toniſchen Injektionen (von dem Tage an wo der blutige Wochenfluß aufhoͤrt) und eingebrachte Schwaͤmme mit zuſammenziehenden Fluͤßigkeiten getraͤnkt, die Herſtellung der normalen Lage bezweckt werden.
§. 1397.
Unvollkommene Vorfaͤlle des Uterus verurſachen bei der Geburt leicht Einklemmungen der Muttermundsraͤnder zwiſchen Kopf und Becken, Harnverhaltungen u. ſ. w. — Man muß daher ſolche Gebaͤrende wo der vorliegende Kindestheil, von dem untern Segmente des Uterus uͤberzogen, bereits ſehr tief im Becken ſteht, ſogleich in die horizontale Lage bringen, al- les Preſſen vor voͤlliger Eroͤffnung des Muttermundes (obwohl die Kreiſenden dazu wegen der Ausfuͤllung der Beckenhoͤhle ſehr geneigt ſind) ſtreng unterſagen, und es ſelbſt in der drit- ten und vierten Periode nur in geringem Grade zulaſſen (oft iſt es auch hier ganz uͤberfluͤßig). Endlich wird oft das Unter- ſtuͤtzen einer, beſonders der vordern Muttermundslippe, beim Vorruͤcken des Kindes noͤthig, und es muß dieſes durch zwei in Oehl getauchte Fingerſpitzen ausgefuͤhrt werden. Die Vor- ſichtsmaaßregeln in der fuͤnften Periode und im Wochenbette ſind dieſelben, welche im vorigen §. angegeben wurden, und uͤberhaupt tritt ſpaͤterhin ganz die Behandlung des Vorfalles nichtſchwangerer Perſonen ein, nachdem man unmittelbar nach der Entbindung nochmals eine Unterſuchung angeſtellt und den Uterus, wo es noͤthig, in ſeine normale Lage ſogleich zu- ruͤckgebracht hat.
3) Umſtuͤlpung (Inversio uteri).
§. 1398.
Auch von dieſer Regelwidrigkeit, welche faſt nur in oder gleich nach der fuͤnften Geburtsperiode entſtehen kann, iſt im
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lung der Nachgeburt) zu bewerkſtelligen. Es muß ferner, auf
die ſchon im erſten Theile (§. 480.) gelehrte Art der Uterus
zuruͤckgebracht, und durch laͤngere Zeit (12 — 14 Tage) bei-
behaltene ruhige horizontale Lage im Wochenbett, nebſt An-
wendung der toniſchen Injektionen (von dem Tage an wo der
blutige Wochenfluß aufhoͤrt) und eingebrachte Schwaͤmme mit
zuſammenziehenden Fluͤßigkeiten getraͤnkt, die Herſtellung der
normalen Lage bezweckt werden.
§. 1397.
Unvollkommene Vorfaͤlle des Uterus verurſachen bei der
Geburt leicht Einklemmungen der Muttermundsraͤnder zwiſchen
Kopf und Becken, Harnverhaltungen u. ſ. w. — Man muß
daher ſolche Gebaͤrende wo der vorliegende Kindestheil, von
dem untern Segmente des Uterus uͤberzogen, bereits ſehr tief
im Becken ſteht, ſogleich in die horizontale Lage bringen, al-
les Preſſen vor voͤlliger Eroͤffnung des Muttermundes (obwohl
die Kreiſenden dazu wegen der Ausfuͤllung der Beckenhoͤhle
ſehr geneigt ſind) ſtreng unterſagen, und es ſelbſt in der drit-
ten und vierten Periode nur in geringem Grade zulaſſen (oft
iſt es auch hier ganz uͤberfluͤßig). Endlich wird oft das Unter-
ſtuͤtzen einer, beſonders der vordern Muttermundslippe, beim
Vorruͤcken des Kindes noͤthig, und es muß dieſes durch zwei
in Oehl getauchte Fingerſpitzen ausgefuͤhrt werden. Die Vor-
ſichtsmaaßregeln in der fuͤnften Periode und im Wochenbette
ſind dieſelben, welche im vorigen §. angegeben wurden, und
uͤberhaupt tritt ſpaͤterhin ganz die Behandlung des Vorfalles
nichtſchwangerer Perſonen ein, nachdem man unmittelbar nach
der Entbindung nochmals eine Unterſuchung angeſtellt und
den Uterus, wo es noͤthig, in ſeine normale Lage ſogleich zu-
ruͤckgebracht hat.
3) Umſtuͤlpung (Inversio uteri).
§. 1398.
Auch von dieſer Regelwidrigkeit, welche faſt nur in oder
gleich nach der fuͤnften Geburtsperiode entſtehen kann, iſt im
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 445. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/471>, abgerufen am 22.11.2024.
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