H. Autenrieth betrifft, die Nadeln schon vor der Eröffnung des Bauchfells in die Ränder der Bauchdeckenwunde einzustechen, damit nach Entleerung der Gebärmutter die Hefte sogleich zuge- zogen werden können, so scheint derselbe allerdings in mancher Hinsicht vortheilhaft, da von der Zeit, während welcher die innere Fläche des Bauchfells der Luft ausgesetzt bleibt, doch manches dadurch erspart wird, wenn nur die Hefte bei Entwickelung von Kind und Nachgeburt nicht hinderlich werden können.
§. 1289.
Sehr wichtig für den Erfolg der Operation ist nun übri- gens sicher noch die chirurgische und vorzüglich die ärztliche Behandlung nach derselben. In wiefern nämlich der so häufig tödtliche Ausgang des Kaiserschnitts für die Mutter, wie schon oben bemerkt worden ist, nicht sowohl eine unmit- telbare Folge der Verletzung (etwa durch Verblutung) sondern vielmehr die Folge der gestörten Wochenfunktionen und des sich entwickelnden Puerperalfiebers zu seyn pflegt, so muß diesen Nachtheilen entgegenzuwirken Hauptaugenmerk des Arztes bleiben.
§. 1290.
Was daher zunächst die chirurgische Behandlung betrifft, so muß sie die schnelle Vereinigung der Wunde zu bewerk- stelligen suchen. Es wird dieß erlangt 1) durch Ruhe, weß- halb die Kranke in den ersten acht Tagen stets unter Auf- sicht des Arztes oder Wundarztes bleiben muß, und die ho- rizontale Lage nicht verlassen darf; 2) durch Vermeidung von allem was die Wundränder reitzen oder von einander entfer- nen könnte. Der Verband muß daher ohne den höchsten Noth- fall (wohin z. B. das Einklemmen von Darmstücken und Netz gehört) nie zu oft erneuert werden, sondern kann einige Tage liegen bleiben, nur die Wieke aus dem untern Winkel der Wunde muß täglich einigemal herausgenommen, und das in Fäulniß übergehende Blut und Eiter sorgfältig mit lauem Wasser und etwas Wein abgewaschen werden. Einspritzungen in die Wunde zu machen, wie von Einigen (Richter) em-
H. Autenrieth betrifft, die Nadeln ſchon vor der Eroͤffnung des Bauchfells in die Raͤnder der Bauchdeckenwunde einzuſtechen, damit nach Entleerung der Gebaͤrmutter die Hefte ſogleich zuge- zogen werden koͤnnen, ſo ſcheint derſelbe allerdings in mancher Hinſicht vortheilhaft, da von der Zeit, waͤhrend welcher die innere Flaͤche des Bauchfells der Luft ausgeſetzt bleibt, doch manches dadurch erſpart wird, wenn nur die Hefte bei Entwickelung von Kind und Nachgeburt nicht hinderlich werden koͤnnen.
§. 1289.
Sehr wichtig fuͤr den Erfolg der Operation iſt nun uͤbri- gens ſicher noch die chirurgiſche und vorzuͤglich die aͤrztliche Behandlung nach derſelben. In wiefern naͤmlich der ſo haͤufig toͤdtliche Ausgang des Kaiſerſchnitts fuͤr die Mutter, wie ſchon oben bemerkt worden iſt, nicht ſowohl eine unmit- telbare Folge der Verletzung (etwa durch Verblutung) ſondern vielmehr die Folge der geſtoͤrten Wochenfunktionen und des ſich entwickelnden Puerperalfiebers zu ſeyn pflegt, ſo muß dieſen Nachtheilen entgegenzuwirken Hauptaugenmerk des Arztes bleiben.
§. 1290.
Was daher zunaͤchſt die chirurgiſche Behandlung betrifft, ſo muß ſie die ſchnelle Vereinigung der Wunde zu bewerk- ſtelligen ſuchen. Es wird dieß erlangt 1) durch Ruhe, weß- halb die Kranke in den erſten acht Tagen ſtets unter Auf- ſicht des Arztes oder Wundarztes bleiben muß, und die ho- rizontale Lage nicht verlaſſen darf; 2) durch Vermeidung von allem was die Wundraͤnder reitzen oder von einander entfer- nen koͤnnte. Der Verband muß daher ohne den hoͤchſten Noth- fall (wohin z. B. das Einklemmen von Darmſtuͤcken und Netz gehoͤrt) nie zu oft erneuert werden, ſondern kann einige Tage liegen bleiben, nur die Wieke aus dem untern Winkel der Wunde muß taͤglich einigemal herausgenommen, und das in Faͤulniß uͤbergehende Blut und Eiter ſorgfaͤltig mit lauem Waſſer und etwas Wein abgewaſchen werden. Einſpritzungen in die Wunde zu machen, wie von Einigen (Richter) em-
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H. Autenrieth betrifft, die Nadeln ſchon vor der Eroͤffnung
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damit nach Entleerung der Gebaͤrmutter die Hefte ſogleich zuge-
zogen werden koͤnnen, ſo ſcheint derſelbe allerdings in mancher
Hinſicht vortheilhaft, da von der Zeit, waͤhrend welcher die innere
Flaͤche des Bauchfells der Luft ausgeſetzt bleibt, doch manches
dadurch erſpart wird, wenn nur die Hefte bei Entwickelung von
Kind und Nachgeburt nicht hinderlich werden koͤnnen.
§. 1289.
Sehr wichtig fuͤr den Erfolg der Operation iſt nun uͤbri-
gens ſicher noch die chirurgiſche und vorzuͤglich die aͤrztliche
Behandlung nach derſelben. In wiefern naͤmlich der ſo
haͤufig toͤdtliche Ausgang des Kaiſerſchnitts fuͤr die Mutter,
wie ſchon oben bemerkt worden iſt, nicht ſowohl eine unmit-
telbare Folge der Verletzung (etwa durch Verblutung) ſondern
vielmehr die Folge der geſtoͤrten Wochenfunktionen und des
ſich entwickelnden Puerperalfiebers zu ſeyn pflegt, ſo muß
dieſen Nachtheilen entgegenzuwirken Hauptaugenmerk des
Arztes bleiben.
§. 1290.
Was daher zunaͤchſt die chirurgiſche Behandlung betrifft,
ſo muß ſie die ſchnelle Vereinigung der Wunde zu bewerk-
ſtelligen ſuchen. Es wird dieß erlangt 1) durch Ruhe, weß-
halb die Kranke in den erſten acht Tagen ſtets unter Auf-
ſicht des Arztes oder Wundarztes bleiben muß, und die ho-
rizontale Lage nicht verlaſſen darf; 2) durch Vermeidung von
allem was die Wundraͤnder reitzen oder von einander entfer-
nen koͤnnte. Der Verband muß daher ohne den hoͤchſten Noth-
fall (wohin z. B. das Einklemmen von Darmſtuͤcken und Netz
gehoͤrt) nie zu oft erneuert werden, ſondern kann einige Tage
liegen bleiben, nur die Wieke aus dem untern Winkel der
Wunde muß taͤglich einigemal herausgenommen, und das in
Faͤulniß uͤbergehende Blut und Eiter ſorgfaͤltig mit lauem
Waſſer und etwas Wein abgewaſchen werden. Einſpritzungen
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 384. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/408>, abgerufen am 21.11.2024.
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