angespannt werde, welches durch gelinde Erhöhung von Kreuz- gegend und Oberleib am zweckmäßigsten erreicht wird.
§. 1273.
5) Den Apparat anbelangend welcher Behufs dieser Operation vorgerichtet werden muß, so besteht derselbe a) zum Eröffnen des Uterus in einem bauchigten, und einem geraden geknöpften Bistouri, einer Hohlsonde, nebst den zuweilen nütz- lich werdenden beiden stumpfen Haken zum Auseinanderhalten der Wundlefzen; b) zum Stillen eintretender Blutungen, zu- mal beim Durchschneiden der Bauchdecken, theils in Arterien- haken, Pincette, Nadeln und gewichsten Fäden, theils in meh- rern reinen Schwämmen, kaltem und lauwarmem Wasser, Wein, Essig, Brandtwein, etwas Oehl und einem styptischen Pulver aus Alaun, arabischem Gummi und Colophonium; c) zum Verband in bereitgelegten gewichsten Fäden und Nadeln zum heften, in mehrern breiten und langen Heftpflasterstrei- fen, in Charpie, Compressen und einer Binde, welche entwe- der die achtköpfige Binde seyn kann, oder wozu man eine besondere, breite, mit über der Wunde sich kreuzenden Schnü- ren oder Bändern versehene Vereinigungsbinde auswählt, wel- che letztere noch den Vorzug gewährt, daß man leichter den Zustand der Wunde, ohne die Binde abzunehmen, beobach- ten kann.
§. 1274.
d) Außer diesem zur Operation selbst erforderlichen Ap- parat, müssen ferner alle die Dinge welche zum Empfangen des Kindes auch bei andern Geburten erfordert werden, als Nabelschnurbänder, Nabelschnurscheere, Bad, Kleidung, Betten, Belebungsmittel u. s. w. zur Hand seyn, ja Einige *) ha- ben sogar gerathen eine Zange oder einen Hebel für Fälle schwieriger Entwickelungen des Kopfs aus der Gebärmutter-
*) So Hr. Michaelis siehe v. Siebold's Lucina. 5. Band. S. 92. 1. Stück.
angeſpannt werde, welches durch gelinde Erhoͤhung von Kreuz- gegend und Oberleib am zweckmaͤßigſten erreicht wird.
§. 1273.
5) Den Apparat anbelangend welcher Behufs dieſer Operation vorgerichtet werden muß, ſo beſteht derſelbe a) zum Eroͤffnen des Uterus in einem bauchigten, und einem geraden geknoͤpften Biſtouri, einer Hohlſonde, nebſt den zuweilen nuͤtz- lich werdenden beiden ſtumpfen Haken zum Auseinanderhalten der Wundlefzen; b) zum Stillen eintretender Blutungen, zu- mal beim Durchſchneiden der Bauchdecken, theils in Arterien- haken, Pincette, Nadeln und gewichſten Faͤden, theils in meh- rern reinen Schwaͤmmen, kaltem und lauwarmem Waſſer, Wein, Eſſig, Brandtwein, etwas Oehl und einem ſtyptiſchen Pulver aus Alaun, arabiſchem Gummi und Colophonium; c) zum Verband in bereitgelegten gewichſten Faͤden und Nadeln zum heften, in mehrern breiten und langen Heftpflaſterſtrei- fen, in Charpie, Compreſſen und einer Binde, welche entwe- der die achtkoͤpfige Binde ſeyn kann, oder wozu man eine beſondere, breite, mit uͤber der Wunde ſich kreuzenden Schnuͤ- ren oder Baͤndern verſehene Vereinigungsbinde auswaͤhlt, wel- che letztere noch den Vorzug gewaͤhrt, daß man leichter den Zuſtand der Wunde, ohne die Binde abzunehmen, beobach- ten kann.
§. 1274.
d) Außer dieſem zur Operation ſelbſt erforderlichen Ap- parat, muͤſſen ferner alle die Dinge welche zum Empfangen des Kindes auch bei andern Geburten erfordert werden, als Nabelſchnurbaͤnder, Nabelſchnurſcheere, Bad, Kleidung, Betten, Belebungsmittel u. ſ. w. zur Hand ſeyn, ja Einige *) ha- ben ſogar gerathen eine Zange oder einen Hebel fuͤr Faͤlle ſchwieriger Entwickelungen des Kopfs aus der Gebaͤrmutter-
*) So Hr. Michaelis ſiehe v. Siebold’s Lucina. 5. Band. S. 92. 1. Stuͤck.
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angeſpannt werde, welches durch gelinde Erhoͤhung von Kreuz-
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§. 1273.
5) Den Apparat anbelangend welcher Behufs dieſer
Operation vorgerichtet werden muß, ſo beſteht derſelbe a) zum
Eroͤffnen des Uterus in einem bauchigten, und einem geraden
geknoͤpften Biſtouri, einer Hohlſonde, nebſt den zuweilen nuͤtz-
lich werdenden beiden ſtumpfen Haken zum Auseinanderhalten
der Wundlefzen; b) zum Stillen eintretender Blutungen, zu-
mal beim Durchſchneiden der Bauchdecken, theils in Arterien-
haken, Pincette, Nadeln und gewichſten Faͤden, theils in meh-
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Wein, Eſſig, Brandtwein, etwas Oehl und einem ſtyptiſchen
Pulver aus Alaun, arabiſchem Gummi und Colophonium; c)
zum Verband in bereitgelegten gewichſten Faͤden und Nadeln
zum heften, in mehrern breiten und langen Heftpflaſterſtrei-
fen, in Charpie, Compreſſen und einer Binde, welche entwe-
der die achtkoͤpfige Binde ſeyn kann, oder wozu man eine
beſondere, breite, mit uͤber der Wunde ſich kreuzenden Schnuͤ-
ren oder Baͤndern verſehene Vereinigungsbinde auswaͤhlt, wel-
che letztere noch den Vorzug gewaͤhrt, daß man leichter den
Zuſtand der Wunde, ohne die Binde abzunehmen, beobach-
ten kann.
§. 1274.
d) Außer dieſem zur Operation ſelbſt erforderlichen Ap-
parat, muͤſſen ferner alle die Dinge welche zum Empfangen
des Kindes auch bei andern Geburten erfordert werden, als
Nabelſchnurbaͤnder, Nabelſchnurſcheere, Bad, Kleidung, Betten,
Belebungsmittel u. ſ. w. zur Hand ſeyn, ja Einige *) ha-
ben ſogar gerathen eine Zange oder einen Hebel fuͤr Faͤlle
ſchwieriger Entwickelungen des Kopfs aus der Gebaͤrmutter-
*) So Hr. Michaelis ſiehe v. Siebold’s Lucina. 5. Band.
S. 92. 1. Stuͤck.
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 376. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/400>, abgerufen am 22.12.2024.
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