chenränder bemerkt werden, theils dieselben durch die Finger der linken Hand zu bewachen, und von dem Eindringen in die Scheidenwände abzuhalten, theils sie auch durch Anwen- dung der Excerebrationspincette zu fassen, und vorsichtig zu entfernen; auf welche Weise man überhaupt, wenn es ein ho- her Grad von Engigkeit des Beckens nöthig machen sollte, nach und nach den größten Theil des Schädelgewölbes ent- fernen kann.
§. 1255.
Welche Abänderungen endlich dieses Verfahren erfordert, wenn man sich statt des Scheerenförmigen Perforatoriums des Trepanförmigen bedienen will, ergiebt sich leicht von selbst. Man führt in diesem Falle nämlich dieses letztere Instrument mit zurückgezogener Trepankrone, unter Leitung der linken Hand, in das Becken ein, setzt die Scheidenöffnung desselben an eine schickliche Gegend des Schädels fest an, und indem so der Cylinder in welchem die Trepankrone läuft mit der linken Hand fixirt wird, gebraucht man die rechte Hand um den Griff des Instruments zu fassen, und durch mehrere Drehungen die hervorgeschobene Trepankrone in den Schädel eindringen zu lassen, worauf man das Instrument, welches die herausge- sägte kleine Knochenplatte in sich aufnimmt, zurückzieht, und es vorsichtig aus den Geburtstheilen hervorleitet. Gewöhnlich wird es weiterhin noch nöthig durch Einführung des Hakens in die Oeffnung des Kopfs eine vollkommnere Zerstörung der Gefäße und Häute im Innern des Schädels zu bewerkstelli- gen, und man überläßt alsdann die weitere Austreibung des Kopfs entweder den Wehen, oder macht die Extraktion auf die in den vorigen §§. bereits beschriebene Weise.
§. 1256.
Es wäre jetzt noch übrig von dem Verfahren zu spre- chen, welches in Fällen, wo der Rumpf bereits geboren und das Kind abgestorben ist, für die Perforation des Kopfs an- zuwenden seyn würde. Es ist jedoch hierbei überhaupt zu
chenraͤnder bemerkt werden, theils dieſelben durch die Finger der linken Hand zu bewachen, und von dem Eindringen in die Scheidenwaͤnde abzuhalten, theils ſie auch durch Anwen- dung der Excerebrationspincette zu faſſen, und vorſichtig zu entfernen; auf welche Weiſe man uͤberhaupt, wenn es ein ho- her Grad von Engigkeit des Beckens noͤthig machen ſollte, nach und nach den groͤßten Theil des Schaͤdelgewoͤlbes ent- fernen kann.
§. 1255.
Welche Abaͤnderungen endlich dieſes Verfahren erfordert, wenn man ſich ſtatt des Scheerenfoͤrmigen Perforatoriums des Trepanfoͤrmigen bedienen will, ergiebt ſich leicht von ſelbſt. Man fuͤhrt in dieſem Falle naͤmlich dieſes letztere Inſtrument mit zuruͤckgezogener Trepankrone, unter Leitung der linken Hand, in das Becken ein, ſetzt die Scheidenoͤffnung deſſelben an eine ſchickliche Gegend des Schaͤdels feſt an, und indem ſo der Cylinder in welchem die Trepankrone laͤuft mit der linken Hand fixirt wird, gebraucht man die rechte Hand um den Griff des Inſtruments zu faſſen, und durch mehrere Drehungen die hervorgeſchobene Trepankrone in den Schaͤdel eindringen zu laſſen, worauf man das Inſtrument, welches die herausge- ſaͤgte kleine Knochenplatte in ſich aufnimmt, zuruͤckzieht, und es vorſichtig aus den Geburtstheilen hervorleitet. Gewoͤhnlich wird es weiterhin noch noͤthig durch Einfuͤhrung des Hakens in die Oeffnung des Kopfs eine vollkommnere Zerſtoͤrung der Gefaͤße und Haͤute im Innern des Schaͤdels zu bewerkſtelli- gen, und man uͤberlaͤßt alsdann die weitere Austreibung des Kopfs entweder den Wehen, oder macht die Extraktion auf die in den vorigen §§. bereits beſchriebene Weiſe.
§. 1256.
Es waͤre jetzt noch uͤbrig von dem Verfahren zu ſpre- chen, welches in Faͤllen, wo der Rumpf bereits geboren und das Kind abgeſtorben iſt, fuͤr die Perforation des Kopfs an- zuwenden ſeyn wuͤrde. Es iſt jedoch hierbei uͤberhaupt zu
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chenraͤnder bemerkt werden, theils dieſelben durch die Finger
der linken Hand zu bewachen, und von dem Eindringen in
die Scheidenwaͤnde abzuhalten, theils ſie auch durch Anwen-
dung der Excerebrationspincette zu faſſen, und vorſichtig zu
entfernen; auf welche Weiſe man uͤberhaupt, wenn es ein ho-
her Grad von Engigkeit des Beckens noͤthig machen ſollte,
nach und nach den groͤßten Theil des Schaͤdelgewoͤlbes ent-
fernen kann.
§. 1255.
Welche Abaͤnderungen endlich dieſes Verfahren erfordert,
wenn man ſich ſtatt des Scheerenfoͤrmigen Perforatoriums des
Trepanfoͤrmigen bedienen will, ergiebt ſich leicht von ſelbſt.
Man fuͤhrt in dieſem Falle naͤmlich dieſes letztere Inſtrument
mit zuruͤckgezogener Trepankrone, unter Leitung der linken Hand,
in das Becken ein, ſetzt die Scheidenoͤffnung deſſelben an eine
ſchickliche Gegend des Schaͤdels feſt an, und indem ſo der
Cylinder in welchem die Trepankrone laͤuft mit der linken
Hand fixirt wird, gebraucht man die rechte Hand um den
Griff des Inſtruments zu faſſen, und durch mehrere Drehungen
die hervorgeſchobene Trepankrone in den Schaͤdel eindringen zu
laſſen, worauf man das Inſtrument, welches die herausge-
ſaͤgte kleine Knochenplatte in ſich aufnimmt, zuruͤckzieht, und
es vorſichtig aus den Geburtstheilen hervorleitet. Gewoͤhnlich
wird es weiterhin noch noͤthig durch Einfuͤhrung des Hakens
in die Oeffnung des Kopfs eine vollkommnere Zerſtoͤrung der
Gefaͤße und Haͤute im Innern des Schaͤdels zu bewerkſtelli-
gen, und man uͤberlaͤßt alsdann die weitere Austreibung des
Kopfs entweder den Wehen, oder macht die Extraktion auf
die in den vorigen §§. bereits beſchriebene Weiſe.
§. 1256.
Es waͤre jetzt noch uͤbrig von dem Verfahren zu ſpre-
chen, welches in Faͤllen, wo der Rumpf bereits geboren und
das Kind abgeſtorben iſt, fuͤr die Perforation des Kopfs an-
zuwenden ſeyn wuͤrde. Es iſt jedoch hierbei uͤberhaupt zu
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 365. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/389>, abgerufen am 22.11.2024.
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