hatte, hinzugerufen wurde, folgendes Verfahren immer als das Zweckmäßigste gefunden.
§. 1206.
Erstens untersucht man genau, nach welchem schiefen Durchmesser des Beckeneinganges hin, wohl der Kopf seiner frühern und jetzigen Stellung nach am besten und leichtesten werde dirigirt werden können, und bringt dieser Richtung ent- sprechend einen äußerlichen Druck an, um das über dem Schambogen liegende Kinn nach dieser Seite zu wenden, geht ferner, indem man den in Tücher gehüllten Rumpf des Kin- des durch einen Gehülfen unterstützen läßt, mit der andern Hand in das Becken ein, drängt das Hinterhaupt weiter zurück, sucht sodann mit Zeige- und Mittelfinger den Oberkiefer, oder, wenn das Kind bereits unbezweifelt todt ist, den Mund des Kindes auf, führt auf diese Weise das Gesicht mehr gegen die eine Seite des Schambogens und hier in die Beckenhöhle herab, worauf denn die völlige Entwickelung des Kopfs auf die oben beschriebene Weise entweder durch die Zange, oder die Hand, oder den stumpfen Haken zu beendigen ist.
§. 1207.
Fände man übrigens im schlimmsten Falle, durch rohe Be- handlung den Kopf wirklich bereits vom Rumpfe abgerissen und allein im Becken zurückgeblieben, so ist dessen Extraktion, theils durch die Geburtszange, theils durch Einbringung des stumpfen Hakens in das foramen magnum und Einbringung des Fingers in den Mund des Kindes, ja im äußersten Falle durch Anwendung der Ercerebration zu beendigen. -- Be- sonderer Instrumente (wie die Kopfzieher Parre's, Levret's oder Assalini's) oder Gebände (wie Pugh's oder Smellie's Schlingen) bedarf es für diesen Zweck um so weniger, da Fälle dieser Art bei fortrückender Kultur der Geburtshülfe im- mer seltner werden, ja gar nicht mehr vorkommen können, außer vielleicht bei einem in den höchsten Grad von Fäulniß übergegangenen Kinde.
hatte, hinzugerufen wurde, folgendes Verfahren immer als das Zweckmaͤßigſte gefunden.
§. 1206.
Erſtens unterſucht man genau, nach welchem ſchiefen Durchmeſſer des Beckeneinganges hin, wohl der Kopf ſeiner fruͤhern und jetzigen Stellung nach am beſten und leichteſten werde dirigirt werden koͤnnen, und bringt dieſer Richtung ent- ſprechend einen aͤußerlichen Druck an, um das uͤber dem Schambogen liegende Kinn nach dieſer Seite zu wenden, geht ferner, indem man den in Tuͤcher gehuͤllten Rumpf des Kin- des durch einen Gehuͤlfen unterſtuͤtzen laͤßt, mit der andern Hand in das Becken ein, draͤngt das Hinterhaupt weiter zuruͤck, ſucht ſodann mit Zeige- und Mittelfinger den Oberkiefer, oder, wenn das Kind bereits unbezweifelt todt iſt, den Mund des Kindes auf, fuͤhrt auf dieſe Weiſe das Geſicht mehr gegen die eine Seite des Schambogens und hier in die Beckenhoͤhle herab, worauf denn die voͤllige Entwickelung des Kopfs auf die oben beſchriebene Weiſe entweder durch die Zange, oder die Hand, oder den ſtumpfen Haken zu beendigen iſt.
§. 1207.
Faͤnde man uͤbrigens im ſchlimmſten Falle, durch rohe Be- handlung den Kopf wirklich bereits vom Rumpfe abgeriſſen und allein im Becken zuruͤckgeblieben, ſo iſt deſſen Extraktion, theils durch die Geburtszange, theils durch Einbringung des ſtumpfen Hakens in das foramen magnum und Einbringung des Fingers in den Mund des Kindes, ja im aͤußerſten Falle durch Anwendung der Ercerebration zu beendigen. — Be- ſonderer Inſtrumente (wie die Kopfzieher Parré’s, Levret’s oder Assalini’s) oder Gebaͤnde (wie Pugh’s oder Smellie’s Schlingen) bedarf es fuͤr dieſen Zweck um ſo weniger, da Faͤlle dieſer Art bei fortruͤckender Kultur der Geburtshuͤlfe im- mer ſeltner werden, ja gar nicht mehr vorkommen koͤnnen, außer vielleicht bei einem in den hoͤchſten Grad von Faͤulniß uͤbergegangenen Kinde.
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hatte, hinzugerufen wurde, folgendes Verfahren immer als das
Zweckmaͤßigſte gefunden.
§. 1206.
Erſtens unterſucht man genau, nach welchem ſchiefen
Durchmeſſer des Beckeneinganges hin, wohl der Kopf ſeiner
fruͤhern und jetzigen Stellung nach am beſten und leichteſten
werde dirigirt werden koͤnnen, und bringt dieſer Richtung ent-
ſprechend einen aͤußerlichen Druck an, um das uͤber dem
Schambogen liegende Kinn nach dieſer Seite zu wenden, geht
ferner, indem man den in Tuͤcher gehuͤllten Rumpf des Kin-
des durch einen Gehuͤlfen unterſtuͤtzen laͤßt, mit der andern
Hand in das Becken ein, draͤngt das Hinterhaupt weiter zuruͤck,
ſucht ſodann mit Zeige- und Mittelfinger den Oberkiefer, oder,
wenn das Kind bereits unbezweifelt todt iſt, den Mund des
Kindes auf, fuͤhrt auf dieſe Weiſe das Geſicht mehr gegen
die eine Seite des Schambogens und hier in die Beckenhoͤhle
herab, worauf denn die voͤllige Entwickelung des Kopfs auf
die oben beſchriebene Weiſe entweder durch die Zange, oder
die Hand, oder den ſtumpfen Haken zu beendigen iſt.
§. 1207.
Faͤnde man uͤbrigens im ſchlimmſten Falle, durch rohe Be-
handlung den Kopf wirklich bereits vom Rumpfe abgeriſſen
und allein im Becken zuruͤckgeblieben, ſo iſt deſſen Extraktion,
theils durch die Geburtszange, theils durch Einbringung des
ſtumpfen Hakens in das foramen magnum und Einbringung
des Fingers in den Mund des Kindes, ja im aͤußerſten Falle
durch Anwendung der Ercerebration zu beendigen. — Be-
ſonderer Inſtrumente (wie die Kopfzieher Parré’s, Levret’s
oder Assalini’s) oder Gebaͤnde (wie Pugh’s oder Smellie’s
Schlingen) bedarf es fuͤr dieſen Zweck um ſo weniger, da
Faͤlle dieſer Art bei fortruͤckender Kultur der Geburtshuͤlfe im-
mer ſeltner werden, ja gar nicht mehr vorkommen koͤnnen,
außer vielleicht bei einem in den hoͤchſten Grad von Faͤulniß
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 335. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/359>, abgerufen am 22.12.2024.
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