gar nicht erkennbare Disposition, gleich einem erst spät kei- menden Samenkorne, im Kindeskörper verborgen liegt, welche erst zu gewißen Perioden des Lebens sich entwickelt (so die Anlage zur Phthisis, zu Gicht, zu Hämorrhoiden u. s. w.)
§. 1127.
Symptomatologie. Besondere Zeichen welche das Krankseyn oder die fehlerhafte Bildung des Embryo schon während der Schwangerschaft zu erkennen gaben, sind nur in sehr geringer Anzahl und ohne hinreichende Bestimmtheit vorhanden. Daß abnorme Anhäufungen von Wasser vermehrte Ausdehnung des Leibes zur Folge haben werden, ergiebt sich zwar von selbst, und eben so habe ich öfters bei Schwangern, unter Umständen wo ein eintretender krankhafter Zustand des Fetus wahrscheinlich war, und wohl auch nach der Entbin- dung sich bestätigte, mehrere der oben (§. 782.) angeführten Kennzeichen vom Tode des Kindes eintreten sehen; nämlich die Kindesbewegungen nachlaßend, die Brüste einsinkend, Ge- fühl von Kälte und Schwere im Unterleibe vorhanden gefun- den; doch erlauben alle diese Zeichen nur sehr unsichere Schlüße auf den eigentlichen Zustand der Frucht.
2. Specielle Pathologie des Fetuszustandes.
§. 1128.
Hierher würde nun die nähere Erwägung jeder einzelnen Abnormität welche wir im Leben der menschlichen Frucht ent- wickelt finden, gehören; allein schon die Klasse der eigentlich sogenannten Mißgeburten, welche wir für nichts als Pro- dukte krankhafter Bildungsthätigkeit ansehen können, bietet eine so große Mannigfaltigkeit dar, daß ein besonderes Werk zu ihrer Erörterung gehörte. Wir müssen daher diese sämmt- lichen Mißbildungen, welche als Produkte einer ursprüng- lich gestörten oder an sich mangelhaften Idee des neuen Or- ganismus, sich entwickeln, theils in die pathologische Anato-
gar nicht erkennbare Dispoſition, gleich einem erſt ſpaͤt kei- menden Samenkorne, im Kindeskoͤrper verborgen liegt, welche erſt zu gewißen Perioden des Lebens ſich entwickelt (ſo die Anlage zur Phthiſis, zu Gicht, zu Haͤmorrhoiden u. ſ. w.)
§. 1127.
Symptomatologie. Beſondere Zeichen welche das Krankſeyn oder die fehlerhafte Bildung des Embryo ſchon waͤhrend der Schwangerſchaft zu erkennen gaben, ſind nur in ſehr geringer Anzahl und ohne hinreichende Beſtimmtheit vorhanden. Daß abnorme Anhaͤufungen von Waſſer vermehrte Ausdehnung des Leibes zur Folge haben werden, ergiebt ſich zwar von ſelbſt, und eben ſo habe ich oͤfters bei Schwangern, unter Umſtaͤnden wo ein eintretender krankhafter Zuſtand des Fetus wahrſcheinlich war, und wohl auch nach der Entbin- dung ſich beſtaͤtigte, mehrere der oben (§. 782.) angefuͤhrten Kennzeichen vom Tode des Kindes eintreten ſehen; naͤmlich die Kindesbewegungen nachlaßend, die Bruͤſte einſinkend, Ge- fuͤhl von Kaͤlte und Schwere im Unterleibe vorhanden gefun- den; doch erlauben alle dieſe Zeichen nur ſehr unſichere Schluͤße auf den eigentlichen Zuſtand der Frucht.
2. Specielle Pathologie des Fetuszuſtandes.
§. 1128.
Hierher wuͤrde nun die naͤhere Erwaͤgung jeder einzelnen Abnormitaͤt welche wir im Leben der menſchlichen Frucht ent- wickelt finden, gehoͤren; allein ſchon die Klaſſe der eigentlich ſogenannten Mißgeburten, welche wir fuͤr nichts als Pro- dukte krankhafter Bildungsthaͤtigkeit anſehen koͤnnen, bietet eine ſo große Mannigfaltigkeit dar, daß ein beſonderes Werk zu ihrer Eroͤrterung gehoͤrte. Wir muͤſſen daher dieſe ſaͤmmt- lichen Mißbildungen, welche als Produkte einer urſpruͤng- lich geſtoͤrten oder an ſich mangelhaften Idee des neuen Or- ganismus, ſich entwickeln, theils in die pathologiſche Anato-
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gar nicht erkennbare Dispoſition, gleich einem erſt ſpaͤt kei-
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erſt zu gewißen Perioden des Lebens ſich entwickelt (ſo die
Anlage zur Phthiſis, zu Gicht, zu Haͤmorrhoiden u. ſ. w.)
§. 1127.
Symptomatologie. Beſondere Zeichen welche das
Krankſeyn oder die fehlerhafte Bildung des Embryo ſchon
waͤhrend der Schwangerſchaft zu erkennen gaben, ſind nur
in ſehr geringer Anzahl und ohne hinreichende Beſtimmtheit
vorhanden. Daß abnorme Anhaͤufungen von Waſſer vermehrte
Ausdehnung des Leibes zur Folge haben werden, ergiebt ſich
zwar von ſelbſt, und eben ſo habe ich oͤfters bei Schwangern,
unter Umſtaͤnden wo ein eintretender krankhafter Zuſtand des
Fetus wahrſcheinlich war, und wohl auch nach der Entbin-
dung ſich beſtaͤtigte, mehrere der oben (§. 782.) angefuͤhrten
Kennzeichen vom Tode des Kindes eintreten ſehen; naͤmlich die
Kindesbewegungen nachlaßend, die Bruͤſte einſinkend, Ge-
fuͤhl von Kaͤlte und Schwere im Unterleibe vorhanden gefun-
den; doch erlauben alle dieſe Zeichen nur ſehr unſichere Schluͤße
auf den eigentlichen Zuſtand der Frucht.
2. Specielle Pathologie des Fetuszuſtandes.
§. 1128.
Hierher wuͤrde nun die naͤhere Erwaͤgung jeder einzelnen
Abnormitaͤt welche wir im Leben der menſchlichen Frucht ent-
wickelt finden, gehoͤren; allein ſchon die Klaſſe der eigentlich
ſogenannten Mißgeburten, welche wir fuͤr nichts als Pro-
dukte krankhafter Bildungsthaͤtigkeit anſehen koͤnnen, bietet
eine ſo große Mannigfaltigkeit dar, daß ein beſonderes Werk
zu ihrer Eroͤrterung gehoͤrte. Wir muͤſſen daher dieſe ſaͤmmt-
lichen Mißbildungen, welche als Produkte einer urſpruͤng-
lich geſtoͤrten oder an ſich mangelhaften Idee des neuen Or-
ganismus, ſich entwickeln, theils in die pathologiſche Anato-
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 284. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/308>, abgerufen am 22.12.2024.
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