in den Muttermund wegen des hohen Standes desselben wohl häufig etwas erschwert werden, allein mittelst geschickter Ein- führung der Hand in die Beckenhöhle, und mittelst einer ge- bogenen starken geknöpften Sonde wird es sicher nicht miß- lingen.
§. 1091.
Ist nun auf eine oder die andere Weise die Reposition gemacht, so bleibt noch die Erfüllung der dritten Indication übrig, nämlich den Uterus in dieser normalen Lage zu erhal- ten, welches um so mehr zu berücksichtigen ist, da viele Fälle beweisen, daß die Neigung die abnorme Lage wieder anzuneh- men für längere Zeit sehr beträchtlich zu seyn pflegt, so daß Rückfälle leicht eintreten. Zuvörderst muß daher, wenn die Retentionen des Urins und Stuhls vor der Reposition nicht völlig zu beseitigen waren, nach derselben durch Application des Katheters und der Lavements dieser Zweck erreicht wer- den, sodann aber ist eine strenge Beobachtung der Lage auf dem Bauche durchaus nothwendig. In dieser Lage oder höch- stens in einer Seitenlage muß sofort die Operirte 8 bis 14 Tage verweilen, Urin und Stuhl müßen öfters entleert und eine sehr einfache Diät beobachtet werden, wobei denn ge- wöhnlich der Uterus sich soweit vergrößert und an die nor- male Lage gewöhnt haben wird, daß ein Rückfall nicht wei- ter zu befürchten steht und die Operirte als völlig genesen be- trachtet werden kann. -- Oefters hat man diesen Rückfällen auch durch Pessarien welche den Muttermund umfaßen, vorzu- beugen gerathen, allein diese reitzen gewöhnlich den Uterus, sobald sie die Vaginalportion wirklich fixiren und befördern dadurch die Neigung zum Abortus; da nun überdieß die oben- erwähnte ruhige Lage schon als Verhütungsmittel ausreicht, und ohne diese selbst das Pessarium nicht genügen würde, so erscheinen die letztern überhaupt überflüßig und sogar nach- theilig.
in den Muttermund wegen des hohen Standes deſſelben wohl haͤufig etwas erſchwert werden, allein mittelſt geſchickter Ein- fuͤhrung der Hand in die Beckenhoͤhle, und mittelſt einer ge- bogenen ſtarken geknoͤpften Sonde wird es ſicher nicht miß- lingen.
§. 1091.
Iſt nun auf eine oder die andere Weiſe die Repoſition gemacht, ſo bleibt noch die Erfuͤllung der dritten Indication uͤbrig, naͤmlich den Uterus in dieſer normalen Lage zu erhal- ten, welches um ſo mehr zu beruͤckſichtigen iſt, da viele Faͤlle beweiſen, daß die Neigung die abnorme Lage wieder anzuneh- men fuͤr laͤngere Zeit ſehr betraͤchtlich zu ſeyn pflegt, ſo daß Ruͤckfaͤlle leicht eintreten. Zuvoͤrderſt muß daher, wenn die Retentionen des Urins und Stuhls vor der Repoſition nicht voͤllig zu beſeitigen waren, nach derſelben durch Application des Katheters und der Lavements dieſer Zweck erreicht wer- den, ſodann aber iſt eine ſtrenge Beobachtung der Lage auf dem Bauche durchaus nothwendig. In dieſer Lage oder hoͤch- ſtens in einer Seitenlage muß ſofort die Operirte 8 bis 14 Tage verweilen, Urin und Stuhl muͤßen oͤfters entleert und eine ſehr einfache Diaͤt beobachtet werden, wobei denn ge- woͤhnlich der Uterus ſich ſoweit vergroͤßert und an die nor- male Lage gewoͤhnt haben wird, daß ein Ruͤckfall nicht wei- ter zu befuͤrchten ſteht und die Operirte als voͤllig geneſen be- trachtet werden kann. — Oefters hat man dieſen Ruͤckfaͤllen auch durch Peſſarien welche den Muttermund umfaßen, vorzu- beugen gerathen, allein dieſe reitzen gewoͤhnlich den Uterus, ſobald ſie die Vaginalportion wirklich fixiren und befoͤrdern dadurch die Neigung zum Abortus; da nun uͤberdieß die oben- erwaͤhnte ruhige Lage ſchon als Verhuͤtungsmittel ausreicht, und ohne dieſe ſelbſt das Peſſarium nicht genuͤgen wuͤrde, ſo erſcheinen die letztern uͤberhaupt uͤberfluͤßig und ſogar nach- theilig.
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in den Muttermund wegen des hohen Standes deſſelben wohl
haͤufig etwas erſchwert werden, allein mittelſt geſchickter Ein-
fuͤhrung der Hand in die Beckenhoͤhle, und mittelſt einer ge-
bogenen ſtarken geknoͤpften Sonde wird es ſicher nicht miß-
lingen.
§. 1091.
Iſt nun auf eine oder die andere Weiſe die Repoſition
gemacht, ſo bleibt noch die Erfuͤllung der dritten Indication
uͤbrig, naͤmlich den Uterus in dieſer normalen Lage zu erhal-
ten, welches um ſo mehr zu beruͤckſichtigen iſt, da viele Faͤlle
beweiſen, daß die Neigung die abnorme Lage wieder anzuneh-
men fuͤr laͤngere Zeit ſehr betraͤchtlich zu ſeyn pflegt, ſo daß
Ruͤckfaͤlle leicht eintreten. Zuvoͤrderſt muß daher, wenn die
Retentionen des Urins und Stuhls vor der Repoſition nicht
voͤllig zu beſeitigen waren, nach derſelben durch Application
des Katheters und der Lavements dieſer Zweck erreicht wer-
den, ſodann aber iſt eine ſtrenge Beobachtung der Lage auf
dem Bauche durchaus nothwendig. In dieſer Lage oder hoͤch-
ſtens in einer Seitenlage muß ſofort die Operirte 8 bis 14
Tage verweilen, Urin und Stuhl muͤßen oͤfters entleert und
eine ſehr einfache Diaͤt beobachtet werden, wobei denn ge-
woͤhnlich der Uterus ſich ſoweit vergroͤßert und an die nor-
male Lage gewoͤhnt haben wird, daß ein Ruͤckfall nicht wei-
ter zu befuͤrchten ſteht und die Operirte als voͤllig geneſen be-
trachtet werden kann. — Oefters hat man dieſen Ruͤckfaͤllen
auch durch Peſſarien welche den Muttermund umfaßen, vorzu-
beugen gerathen, allein dieſe reitzen gewoͤhnlich den Uterus,
ſobald ſie die Vaginalportion wirklich fixiren und befoͤrdern
dadurch die Neigung zum Abortus; da nun uͤberdieß die oben-
erwaͤhnte ruhige Lage ſchon als Verhuͤtungsmittel ausreicht,
und ohne dieſe ſelbſt das Peſſarium nicht genuͤgen wuͤrde,
ſo erſcheinen die letztern uͤberhaupt uͤberfluͤßig und ſogar nach-
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 263. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/287>, abgerufen am 28.11.2024.
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