Kindes äußert, durch die Schwäche des Uterus, welche sie bei der Geburt veranlaßt, und wodurch nicht selten be- trächtliche Blutungen herbeigeführt werden. Am ungünstigsten würde die Prognose seyn, wo mit diesen Wasseransammlungen sich andere Wassersuchten complicirt finden.
§. 1073.
Die ärztliche Behandlung betreffend, so ist es nicht selten der Fall, daß sie überhaupt gar nicht von den Schwan- gern nachgesucht wird, weil sie die von der Wasseransamm- lung im Uterus abhängigen Beschwerden für bloße Folgen der Schwangerschaft halten, und selbst den sich einstellenden Was- serabgang durch die Mutterscheide entweder verschweigen oder ganz übersehen. -- Uebrigens wird die ärztliche Behandlung selbst, theils wegen der in vielen Fällen nicht mit vollkomme- ner Schärfe anszumittelnden Diagnose, theils wegen Rücksicht auf die Schwangerschaft, nicht so entschieden eingreifen dürfen wie bei der Gebärmutterwassersucht der Nichtschwangern, und das Entlecren des Wassers mittelst Einführung einer Sonde in den Muttermund findet hier, wegen leicht möglicher Ver- letzung der Eihäute, welche eine Frühgeburt nach sich ziehen würde, durchaus nicht Statt. Der Arzt ist sonach auf die gelindern diuretischen und diaphoretischen Mittel und auf Be- rücksichtigung und möglichste Verbesserung und Kräftigung der allgemeinen Constitution beschränkt, wie dieß schon im 1. Thl. §. 407. insbesondere bei der Hydrometra oedematosa be- merkt worden ist.
3. Gebärmutterblutflüße bei Schwangern.
§. 1074.
Blutergießungen aus den Geburtstheilen schwangerer Per- sonen können in sehr verschiedener Art erfolgen: -- erstens nämlich, erscheinen sie als eine in der Schwangerschaft regelmäßig fortdauernde Menstruation, und geben sich als solche durch ihre Periodicität, durch Mangel aller
Kindes aͤußert, durch die Schwaͤche des Uterus, welche ſie bei der Geburt veranlaßt, und wodurch nicht ſelten be- traͤchtliche Blutungen herbeigefuͤhrt werden. Am unguͤnſtigſten wuͤrde die Prognoſe ſeyn, wo mit dieſen Waſſeranſammlungen ſich andere Waſſerſuchten complicirt finden.
§. 1073.
Die aͤrztliche Behandlung betreffend, ſo iſt es nicht ſelten der Fall, daß ſie uͤberhaupt gar nicht von den Schwan- gern nachgeſucht wird, weil ſie die von der Waſſeranſamm- lung im Uterus abhaͤngigen Beſchwerden fuͤr bloße Folgen der Schwangerſchaft halten, und ſelbſt den ſich einſtellenden Waſ- ſerabgang durch die Mutterſcheide entweder verſchweigen oder ganz uͤberſehen. — Uebrigens wird die aͤrztliche Behandlung ſelbſt, theils wegen der in vielen Faͤllen nicht mit vollkomme- ner Schaͤrfe anszumittelnden Diagnoſe, theils wegen Ruͤckſicht auf die Schwangerſchaft, nicht ſo entſchieden eingreifen duͤrfen wie bei der Gebaͤrmutterwaſſerſucht der Nichtſchwangern, und das Entlecren des Waſſers mittelſt Einfuͤhrung einer Sonde in den Muttermund findet hier, wegen leicht moͤglicher Ver- letzung der Eihaͤute, welche eine Fruͤhgeburt nach ſich ziehen wuͤrde, durchaus nicht Statt. Der Arzt iſt ſonach auf die gelindern diuretiſchen und diaphoretiſchen Mittel und auf Be- ruͤckſichtigung und moͤglichſte Verbeſſerung und Kraͤftigung der allgemeinen Conſtitution beſchraͤnkt, wie dieß ſchon im 1. Thl. §. 407. insbeſondere bei der Hydrometra oedematosa be- merkt worden iſt.
3. Gebaͤrmutterblutfluͤße bei Schwangern.
§. 1074.
Blutergießungen aus den Geburtstheilen ſchwangerer Per- ſonen koͤnnen in ſehr verſchiedener Art erfolgen: — erſtens naͤmlich, erſcheinen ſie als eine in der Schwangerſchaft regelmaͤßig fortdauernde Menſtruation, und geben ſich als ſolche durch ihre Periodicitaͤt, durch Mangel aller
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><divn="6"><divn="7"><p><pbfacs="#f0277"n="253"/>
Kindes aͤußert, durch die Schwaͤche des Uterus, welche<lb/>ſie bei der Geburt veranlaßt, und wodurch nicht ſelten be-<lb/>
traͤchtliche Blutungen herbeigefuͤhrt werden. Am unguͤnſtigſten<lb/>
wuͤrde die Prognoſe ſeyn, wo mit dieſen Waſſeranſammlungen<lb/>ſich andere Waſſerſuchten complicirt finden.</p></div><lb/><divn="7"><head>§. 1073.</head><lb/><p>Die aͤrztliche <hirendition="#g">Behandlung</hi> betreffend, ſo iſt es nicht<lb/>ſelten der Fall, daß ſie uͤberhaupt gar nicht von den Schwan-<lb/>
gern nachgeſucht wird, weil ſie die von der Waſſeranſamm-<lb/>
lung im Uterus abhaͤngigen Beſchwerden fuͤr bloße Folgen der<lb/>
Schwangerſchaft halten, und ſelbſt den ſich einſtellenden Waſ-<lb/>ſerabgang durch die Mutterſcheide entweder verſchweigen oder<lb/>
ganz uͤberſehen. — Uebrigens wird die aͤrztliche Behandlung<lb/>ſelbſt, theils wegen der in vielen Faͤllen nicht mit vollkomme-<lb/>
ner Schaͤrfe anszumittelnden Diagnoſe, theils wegen Ruͤckſicht<lb/>
auf die Schwangerſchaft, nicht ſo entſchieden eingreifen duͤrfen<lb/>
wie bei der Gebaͤrmutterwaſſerſucht der Nichtſchwangern, und<lb/>
das Entlecren des Waſſers mittelſt Einfuͤhrung einer Sonde<lb/>
in den Muttermund findet hier, wegen leicht moͤglicher Ver-<lb/>
letzung der Eihaͤute, welche eine Fruͤhgeburt nach ſich ziehen<lb/>
wuͤrde, durchaus nicht Statt. Der Arzt iſt ſonach auf die<lb/>
gelindern diuretiſchen und diaphoretiſchen Mittel und auf Be-<lb/>
ruͤckſichtigung und moͤglichſte Verbeſſerung und Kraͤftigung der<lb/>
allgemeinen Conſtitution beſchraͤnkt, wie dieß ſchon im 1. Thl.<lb/>
§. 407. insbeſondere bei der <hirendition="#aq">Hydrometra oedematosa</hi> be-<lb/>
merkt worden iſt.</p></div></div><lb/><divn="6"><head>3. <hirendition="#g">Gebaͤrmutterblutfluͤße bei Schwangern</hi>.</head><lb/><divn="7"><head>§. 1074.</head><lb/><p>Blutergießungen aus den Geburtstheilen ſchwangerer Per-<lb/>ſonen koͤnnen in ſehr verſchiedener Art erfolgen: —<hirendition="#g">erſtens</hi><lb/>
naͤmlich, erſcheinen ſie als <hirendition="#g">eine in der Schwangerſchaft<lb/>
regelmaͤßig fortdauernde Menſtruation</hi>, und geben<lb/>ſich als ſolche durch ihre Periodicitaͤt, durch Mangel aller<lb/></p></div></div></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[253/0277]
Kindes aͤußert, durch die Schwaͤche des Uterus, welche
ſie bei der Geburt veranlaßt, und wodurch nicht ſelten be-
traͤchtliche Blutungen herbeigefuͤhrt werden. Am unguͤnſtigſten
wuͤrde die Prognoſe ſeyn, wo mit dieſen Waſſeranſammlungen
ſich andere Waſſerſuchten complicirt finden.
§. 1073.
Die aͤrztliche Behandlung betreffend, ſo iſt es nicht
ſelten der Fall, daß ſie uͤberhaupt gar nicht von den Schwan-
gern nachgeſucht wird, weil ſie die von der Waſſeranſamm-
lung im Uterus abhaͤngigen Beſchwerden fuͤr bloße Folgen der
Schwangerſchaft halten, und ſelbſt den ſich einſtellenden Waſ-
ſerabgang durch die Mutterſcheide entweder verſchweigen oder
ganz uͤberſehen. — Uebrigens wird die aͤrztliche Behandlung
ſelbſt, theils wegen der in vielen Faͤllen nicht mit vollkomme-
ner Schaͤrfe anszumittelnden Diagnoſe, theils wegen Ruͤckſicht
auf die Schwangerſchaft, nicht ſo entſchieden eingreifen duͤrfen
wie bei der Gebaͤrmutterwaſſerſucht der Nichtſchwangern, und
das Entlecren des Waſſers mittelſt Einfuͤhrung einer Sonde
in den Muttermund findet hier, wegen leicht moͤglicher Ver-
letzung der Eihaͤute, welche eine Fruͤhgeburt nach ſich ziehen
wuͤrde, durchaus nicht Statt. Der Arzt iſt ſonach auf die
gelindern diuretiſchen und diaphoretiſchen Mittel und auf Be-
ruͤckſichtigung und moͤglichſte Verbeſſerung und Kraͤftigung der
allgemeinen Conſtitution beſchraͤnkt, wie dieß ſchon im 1. Thl.
§. 407. insbeſondere bei der Hydrometra oedematosa be-
merkt worden iſt.
3. Gebaͤrmutterblutfluͤße bei Schwangern.
§. 1074.
Blutergießungen aus den Geburtstheilen ſchwangerer Per-
ſonen koͤnnen in ſehr verſchiedener Art erfolgen: — erſtens
naͤmlich, erſcheinen ſie als eine in der Schwangerſchaft
regelmaͤßig fortdauernde Menſtruation, und geben
ſich als ſolche durch ihre Periodicitaͤt, durch Mangel aller
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 253. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/277>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.