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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820.

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dung der Extrakte, der China u. s. w. in Verbindung mit
aromatischen Bädern von Nutzen.

§. 1053.

Endlich aber bleibt noch von einem Mittel zu sprechen,
welches man sonst zwar viel zu einseitig als das einzige
und Hauptmittel bei Convulsionen aufgestellt hat, welches
wir indeß vielmehr nur auf einzelne Fälle und zwar so wohl
um das Leben der Mutter als des Kindes zu erhalten, em-
pfehlen können. Es ist dieß die gewaltsame Entbindung (Ac-
couchement force
). -- In Fällen nämlich wo die beträcht-
liche Ausdehnung des Uterus und die dadurch veranlaßte Be-
engung der Refpiration, Nervenreitzung u. s. w. offenbar als
vorzügliche Veranlaßung dieser Anfälle erscheinen, und deßhalb
die oben (§. 1046 -- 50.) erwähnten Mittel die gehoffte
Linderung nicht herbeiführen, oder doch einer baldigen Wieder-
kehr der Zuckungen entgegenzusehen ist, muß allerdings die
Beendigung der Schwangerschaft überhaupt vorzüglich wün-
schenswerth bleiben, und die Natur deutet hierauf selbst hin,
indem wir sehr häufig unter solchen Umständen das von freien
Stücken erfolgende Eintreten des Geburtsgeschäfts bemerken.
Da nun überdieß bei solcher Ausdehnung des Uterus gewöhn-
lich die vierte Periode der Schwangerschaft bereits eingetreten,
und das Kind als Lebensfähig zu betrachten ist, so wird es
hier zur Aufgabe der Kunst entweder die Natur in ihrem sich
bereits zeigenden Bestreben zur Ausstoßung des Kindes, durch
ein Verfahren, welches in der geburtshülflichen Therapie näher
erörtert werden wird, zu unterstützen, oder die Geburt gänzlich
durch Hülfe der Kunst zu bewerkstelligen. --

§. 1054.

Es kann dieses aber auf zweierlei Weise geschehen; ent-
weder indem man durch behutsames Durchboren der Eihäute,
ohne vorhergegangene künstliche Erweiterung des Muttermun-
des (eine Operation welche ebenfalls im Folgenden näher be-
schrieben werden wird) den Abgang des Fruchtwassers veran-
laßt, und auf diese Weise eine künstliche Frühgeburt bewirkt,

dung der Extrakte, der China u. ſ. w. in Verbindung mit
aromatiſchen Baͤdern von Nutzen.

§. 1053.

Endlich aber bleibt noch von einem Mittel zu ſprechen,
welches man ſonſt zwar viel zu einſeitig als das einzige
und Hauptmittel bei Convulſionen aufgeſtellt hat, welches
wir indeß vielmehr nur auf einzelne Faͤlle und zwar ſo wohl
um das Leben der Mutter als des Kindes zu erhalten, em-
pfehlen koͤnnen. Es iſt dieß die gewaltſame Entbindung (Ac-
couchement forcé
). — In Faͤllen naͤmlich wo die betraͤcht-
liche Ausdehnung des Uterus und die dadurch veranlaßte Be-
engung der Refpiration, Nervenreitzung u. ſ. w. offenbar als
vorzuͤgliche Veranlaßung dieſer Anfaͤlle erſcheinen, und deßhalb
die oben (§. 1046 — 50.) erwaͤhnten Mittel die gehoffte
Linderung nicht herbeifuͤhren, oder doch einer baldigen Wieder-
kehr der Zuckungen entgegenzuſehen iſt, muß allerdings die
Beendigung der Schwangerſchaft uͤberhaupt vorzuͤglich wuͤn-
ſchenswerth bleiben, und die Natur deutet hierauf ſelbſt hin,
indem wir ſehr haͤufig unter ſolchen Umſtaͤnden das von freien
Stuͤcken erfolgende Eintreten des Geburtsgeſchaͤfts bemerken.
Da nun uͤberdieß bei ſolcher Ausdehnung des Uterus gewoͤhn-
lich die vierte Periode der Schwangerſchaft bereits eingetreten,
und das Kind als Lebensfaͤhig zu betrachten iſt, ſo wird es
hier zur Aufgabe der Kunſt entweder die Natur in ihrem ſich
bereits zeigenden Beſtreben zur Ausſtoßung des Kindes, durch
ein Verfahren, welches in der geburtshuͤlflichen Therapie naͤher
eroͤrtert werden wird, zu unterſtuͤtzen, oder die Geburt gaͤnzlich
durch Huͤlfe der Kunſt zu bewerkſtelligen. —

§. 1054.

Es kann dieſes aber auf zweierlei Weiſe geſchehen; ent-
weder indem man durch behutſames Durchboren der Eihaͤute,
ohne vorhergegangene kuͤnſtliche Erweiterung des Muttermun-
des (eine Operation welche ebenfalls im Folgenden naͤher be-
ſchrieben werden wird) den Abgang des Fruchtwaſſers veran-
laßt, und auf dieſe Weiſe eine kuͤnſtliche Fruͤhgeburt bewirkt,

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[242/0266] dung der Extrakte, der China u. ſ. w. in Verbindung mit aromatiſchen Baͤdern von Nutzen. §. 1053. Endlich aber bleibt noch von einem Mittel zu ſprechen, welches man ſonſt zwar viel zu einſeitig als das einzige und Hauptmittel bei Convulſionen aufgeſtellt hat, welches wir indeß vielmehr nur auf einzelne Faͤlle und zwar ſo wohl um das Leben der Mutter als des Kindes zu erhalten, em- pfehlen koͤnnen. Es iſt dieß die gewaltſame Entbindung (Ac- couchement forcé). — In Faͤllen naͤmlich wo die betraͤcht- liche Ausdehnung des Uterus und die dadurch veranlaßte Be- engung der Refpiration, Nervenreitzung u. ſ. w. offenbar als vorzuͤgliche Veranlaßung dieſer Anfaͤlle erſcheinen, und deßhalb die oben (§. 1046 — 50.) erwaͤhnten Mittel die gehoffte Linderung nicht herbeifuͤhren, oder doch einer baldigen Wieder- kehr der Zuckungen entgegenzuſehen iſt, muß allerdings die Beendigung der Schwangerſchaft uͤberhaupt vorzuͤglich wuͤn- ſchenswerth bleiben, und die Natur deutet hierauf ſelbſt hin, indem wir ſehr haͤufig unter ſolchen Umſtaͤnden das von freien Stuͤcken erfolgende Eintreten des Geburtsgeſchaͤfts bemerken. Da nun uͤberdieß bei ſolcher Ausdehnung des Uterus gewoͤhn- lich die vierte Periode der Schwangerſchaft bereits eingetreten, und das Kind als Lebensfaͤhig zu betrachten iſt, ſo wird es hier zur Aufgabe der Kunſt entweder die Natur in ihrem ſich bereits zeigenden Beſtreben zur Ausſtoßung des Kindes, durch ein Verfahren, welches in der geburtshuͤlflichen Therapie naͤher eroͤrtert werden wird, zu unterſtuͤtzen, oder die Geburt gaͤnzlich durch Huͤlfe der Kunſt zu bewerkſtelligen. — §. 1054. Es kann dieſes aber auf zweierlei Weiſe geſchehen; ent- weder indem man durch behutſames Durchboren der Eihaͤute, ohne vorhergegangene kuͤnſtliche Erweiterung des Muttermun- des (eine Operation welche ebenfalls im Folgenden naͤher be- ſchrieben werden wird) den Abgang des Fruchtwaſſers veran- laßt, und auf dieſe Weiſe eine kuͤnſtliche Fruͤhgeburt bewirkt,

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Zitationshilfe: Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 242. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/266>, abgerufen am 24.11.2024.