Tasse warmen Thee, nebst einigen Tropfen Naphtha auf Zucker gewöhnlich bald beseitigt. -- Die Nachgeburt muß in- dessen mit frischem Wasser gereinigt seyn, der Geburtshelfer untersucht sie nun der Beschaffenheit ihrer einzelnen Theile nach genau, und erst nachdem er sich vom völligen Wohl- befinden der Mutter und des Kindes überzeugt, und dafür gesorgt hat, daß beide noch unter hinlänglicher Aufsicht ge- halten werden, ist es Zeit sie zu verlassen, um sofort (wel- ches dem Geburtshelfer bei jeder Entbindung zu empfehlen ist) zu Hause die Aufzeichnung des Falles entweder tabella- risch oder geschichtlich (so wie es nun die gewohnte Einrich- tung des ärztlichen Tagebuchs mit sich bringt) vorzunehmen.
III. Hülfsleistung bei den ungewöhnlichern Fällen der natürlichen Geburt.
1. Behandlung der Zwillings- und Drillingsge- burten u. s. w.
§. 952.
Die Behandlung solcher Fälle weicht bis zur beendigten Geburt des ersten Kindes, von der bei einer gewöhnlichen Geburt Statt findenden durchaus nicht ab. Bei der Tren- nung des Nabelstranges hingegen ist derselbe doppelt zu un- terbinden und zwischen beiden Unterbindungen zu durchschnei- den, um die wegen etwaiger Verbindung der Placenten mög- liche Verblutung des zweiten Kindes zu verhüten. -- Treten nun von neuem Wehen ein (deren Eintritt übrigens durch- aus auf keine gewaltsame Art zu beschleunigen ist) so macht man natürlich keinen Versuch die Nachgeburt des ersten Kindes zu entfernen, sondern empfängt nun, wenn auch die Geburt des zweiten Kindes natürlich verläuft, dieses gerade auf dieselbe Weise wie das erste empfangen worden ist. Ist noch ein Kind zurück, so muß auch der zweite Nabelstrang doppelt unter-
Taſſe warmen Thee, nebſt einigen Tropfen Naphtha auf Zucker gewoͤhnlich bald beſeitigt. — Die Nachgeburt muß in- deſſen mit friſchem Waſſer gereinigt ſeyn, der Geburtshelfer unterſucht ſie nun der Beſchaffenheit ihrer einzelnen Theile nach genau, und erſt nachdem er ſich vom voͤlligen Wohl- befinden der Mutter und des Kindes uͤberzeugt, und dafuͤr geſorgt hat, daß beide noch unter hinlaͤnglicher Aufſicht ge- halten werden, iſt es Zeit ſie zu verlaſſen, um ſofort (wel- ches dem Geburtshelfer bei jeder Entbindung zu empfehlen iſt) zu Hauſe die Aufzeichnung des Falles entweder tabella- riſch oder geſchichtlich (ſo wie es nun die gewohnte Einrich- tung des aͤrztlichen Tagebuchs mit ſich bringt) vorzunehmen.
III. Huͤlfsleiſtung bei den ungewoͤhnlichern Faͤllen der natuͤrlichen Geburt.
1. Behandlung der Zwillings- und Drillingsge- burten u. ſ. w.
§. 952.
Die Behandlung ſolcher Faͤlle weicht bis zur beendigten Geburt des erſten Kindes, von der bei einer gewoͤhnlichen Geburt Statt findenden durchaus nicht ab. Bei der Tren- nung des Nabelſtranges hingegen iſt derſelbe doppelt zu un- terbinden und zwiſchen beiden Unterbindungen zu durchſchnei- den, um die wegen etwaiger Verbindung der Placenten moͤg- liche Verblutung des zweiten Kindes zu verhuͤten. — Treten nun von neuem Wehen ein (deren Eintritt uͤbrigens durch- aus auf keine gewaltſame Art zu beſchleunigen iſt) ſo macht man natuͤrlich keinen Verſuch die Nachgeburt des erſten Kindes zu entfernen, ſondern empfaͤngt nun, wenn auch die Geburt des zweiten Kindes natuͤrlich verlaͤuft, dieſes gerade auf dieſelbe Weiſe wie das erſte empfangen worden iſt. Iſt noch ein Kind zuruͤck, ſo muß auch der zweite Nabelſtrang doppelt unter-
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Taſſe warmen Thee, nebſt einigen Tropfen Naphtha auf
Zucker gewoͤhnlich bald beſeitigt. — Die Nachgeburt muß in-
deſſen mit friſchem Waſſer gereinigt ſeyn, der Geburtshelfer
unterſucht ſie nun der Beſchaffenheit ihrer einzelnen Theile
nach genau, und erſt nachdem er ſich vom voͤlligen Wohl-
befinden der Mutter und des Kindes uͤberzeugt, und dafuͤr
geſorgt hat, daß beide noch unter hinlaͤnglicher Aufſicht ge-
halten werden, iſt es Zeit ſie zu verlaſſen, um ſofort (wel-
ches dem Geburtshelfer bei jeder Entbindung zu empfehlen
iſt) zu Hauſe die Aufzeichnung des Falles entweder tabella-
riſch oder geſchichtlich (ſo wie es nun die gewohnte Einrich-
tung des aͤrztlichen Tagebuchs mit ſich bringt) vorzunehmen.
III. Huͤlfsleiſtung bei den ungewoͤhnlichern
Faͤllen der natuͤrlichen Geburt.
1. Behandlung der Zwillings- und Drillingsge-
burten u. ſ. w.
§. 952.
Die Behandlung ſolcher Faͤlle weicht bis zur beendigten
Geburt des erſten Kindes, von der bei einer gewoͤhnlichen
Geburt Statt findenden durchaus nicht ab. Bei der Tren-
nung des Nabelſtranges hingegen iſt derſelbe doppelt zu un-
terbinden und zwiſchen beiden Unterbindungen zu durchſchnei-
den, um die wegen etwaiger Verbindung der Placenten moͤg-
liche Verblutung des zweiten Kindes zu verhuͤten. — Treten
nun von neuem Wehen ein (deren Eintritt uͤbrigens durch-
aus auf keine gewaltſame Art zu beſchleunigen iſt) ſo macht
man natuͤrlich keinen Verſuch die Nachgeburt des erſten
Kindes zu entfernen, ſondern empfaͤngt nun, wenn auch die
Geburt des zweiten Kindes natuͤrlich verlaͤuft, dieſes gerade auf
dieſelbe Weiſe wie das erſte empfangen worden iſt. Iſt noch ein
Kind zuruͤck, ſo muß auch der zweite Nabelſtrang doppelt unter-
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 186. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/210>, abgerufen am 22.12.2024.
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