Bei alle dieser Behandlung des Kindes nach der Ge- burt, ist indeß die Neuentbundene nie aus den Augen zu verlieren. Man befrägt sie mitunter über ihr Befinden, läßt der Erschöpften eine Tasse Kamillen- oder Melissenthee rei- chen, untersucht den Leib, ob sich die Gebärmutter fest um die Placenta contrahirt hat, und wartet nun die Zeichen der Lösung der Nachgeburt ruhig ab.
Fünfte Geburtsperiode.
§. 948.
Haben sich aber wiederholte Nachgeburtswehen, ver- bunden mit Blutabgang eingefunden, so kann man größten- theils die Lösung der Placenta als erfolgt annehmen. Jetzt also, nachdem das Kind gewöhnlich bereits vollkommen be- forgt und an einen mäßig warmen Ort zur Ruhe gebracht wor- den ist, wird man auch die Placenta empfangen können. Man fühlt deshalb zuerst nach, ob sie bereits in den Mut- termund herabgedrängt vorliege, und wenn dieses der Fall ist, kann man sie ohne Bedenken entfernen, da das Abwar- ten bis sie völlig durch die Vagina und äußern Geschlechts- theile ausgestoßen wird, theils unnöthigerweise das Reinigen der Neuentbundenen und die Anordnung eines Lagers verzö- gern würde, theils selbst leicht zu innern Blutungen, indem der Muttermund durch die Placenta verstopft wird, Veranlas- sung geben könnte.
§. 949.
Um die Nachgeburt zu empfangen verfährt man auf folgende Weise: -- Steht man, wie gewöhnlich, zur rech- ten Seite der Gebärenden, so faßt man mit der linken Hand unter dem rechten Schenkel durch, ergreift den Nabelstrang, ihn um einige Finger wickelnd, und drückt mit Zeige- und Mittelfinger der rechten Hand, indem man damit am Na- belstrange heraufgeht, denselben nach hinten und unten. Hier-
§. 947.
Bei alle dieſer Behandlung des Kindes nach der Ge- burt, iſt indeß die Neuentbundene nie aus den Augen zu verlieren. Man befraͤgt ſie mitunter uͤber ihr Befinden, laͤßt der Erſchoͤpften eine Taſſe Kamillen- oder Meliſſenthee rei- chen, unterſucht den Leib, ob ſich die Gebaͤrmutter feſt um die Placenta contrahirt hat, und wartet nun die Zeichen der Loͤſung der Nachgeburt ruhig ab.
Fuͤnfte Geburtsperiode.
§. 948.
Haben ſich aber wiederholte Nachgeburtswehen, ver- bunden mit Blutabgang eingefunden, ſo kann man groͤßten- theils die Loͤſung der Placenta als erfolgt annehmen. Jetzt alſo, nachdem das Kind gewoͤhnlich bereits vollkommen be- forgt und an einen maͤßig warmen Ort zur Ruhe gebracht wor- den iſt, wird man auch die Placenta empfangen koͤnnen. Man fuͤhlt deshalb zuerſt nach, ob ſie bereits in den Mut- termund herabgedraͤngt vorliege, und wenn dieſes der Fall iſt, kann man ſie ohne Bedenken entfernen, da das Abwar- ten bis ſie voͤllig durch die Vagina und aͤußern Geſchlechts- theile ausgeſtoßen wird, theils unnoͤthigerweiſe das Reinigen der Neuentbundenen und die Anordnung eines Lagers verzoͤ- gern wuͤrde, theils ſelbſt leicht zu innern Blutungen, indem der Muttermund durch die Placenta verſtopft wird, Veranlaſ- ſung geben koͤnnte.
§. 949.
Um die Nachgeburt zu empfangen verfaͤhrt man auf folgende Weiſe: — Steht man, wie gewoͤhnlich, zur rech- ten Seite der Gebaͤrenden, ſo faßt man mit der linken Hand unter dem rechten Schenkel durch, ergreift den Nabelſtrang, ihn um einige Finger wickelnd, und druͤckt mit Zeige- und Mittelfinger der rechten Hand, indem man damit am Na- belſtrange heraufgeht, denſelben nach hinten und unten. Hier-
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§. 947.
Bei alle dieſer Behandlung des Kindes nach der Ge-
burt, iſt indeß die Neuentbundene nie aus den Augen zu
verlieren. Man befraͤgt ſie mitunter uͤber ihr Befinden, laͤßt
der Erſchoͤpften eine Taſſe Kamillen- oder Meliſſenthee rei-
chen, unterſucht den Leib, ob ſich die Gebaͤrmutter feſt um
die Placenta contrahirt hat, und wartet nun die Zeichen der
Loͤſung der Nachgeburt ruhig ab.
Fuͤnfte Geburtsperiode.
§. 948.
Haben ſich aber wiederholte Nachgeburtswehen, ver-
bunden mit Blutabgang eingefunden, ſo kann man groͤßten-
theils die Loͤſung der Placenta als erfolgt annehmen. Jetzt
alſo, nachdem das Kind gewoͤhnlich bereits vollkommen be-
forgt und an einen maͤßig warmen Ort zur Ruhe gebracht wor-
den iſt, wird man auch die Placenta empfangen koͤnnen.
Man fuͤhlt deshalb zuerſt nach, ob ſie bereits in den Mut-
termund herabgedraͤngt vorliege, und wenn dieſes der Fall
iſt, kann man ſie ohne Bedenken entfernen, da das Abwar-
ten bis ſie voͤllig durch die Vagina und aͤußern Geſchlechts-
theile ausgeſtoßen wird, theils unnoͤthigerweiſe das Reinigen
der Neuentbundenen und die Anordnung eines Lagers verzoͤ-
gern wuͤrde, theils ſelbſt leicht zu innern Blutungen, indem
der Muttermund durch die Placenta verſtopft wird, Veranlaſ-
ſung geben koͤnnte.
§. 949.
Um die Nachgeburt zu empfangen verfaͤhrt man auf
folgende Weiſe: — Steht man, wie gewoͤhnlich, zur rech-
ten Seite der Gebaͤrenden, ſo faßt man mit der linken Hand
unter dem rechten Schenkel durch, ergreift den Nabelſtrang,
ihn um einige Finger wickelnd, und druͤckt mit Zeige- und
Mittelfinger der rechten Hand, indem man damit am Na-
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 184. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/208>, abgerufen am 22.12.2024.
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