sichte frei, und mehr nach oben gekehrt sey. Dreht sich das Kind mit dem Gesichte nach links, so faßt die rechte Hand den Nacken und die linke die Hüften. Diese Handgriffe beim Empfangen des Kindes sind vorzüglich dann nothwendig, wenn die Kreisende auf einem Geburtsstuhle oder dem später zu be- schreibenden Querlager sich befände, in welchem Falle der Geburtshelfer das Kind auf seinen Schoß legen muß, und sorgfältig darauf zu achten hat, daß der Nabelstrang weder zu sehr angespannt, noch gedrückt werde.
§. 936.
Hierbei ist übrigens noch zu erinnern, daß wenn der geborene Kopf einige Zeit stehen bleibt, ehe die Schultern folgen, man durchaus nicht an demselben ziehen darf, um das Kind heraus zu befördern, sondern vielmehr zuerst den Hals des Kindes befühlen muß, um zu entdecken, ob Um- schlingungen des Nabelstranges vorhanden sind oder nicht (welches Verfahren überhaupt allemal nach dem Durchschnei- den des Kopfes empfohlen werden muß), dann aber ruhig die nächste Wehe abwartet, welche die Schultern gewöhnlich her- vortreiben wird. Dieser Stillstand des Kopfs schadet dem Kinde nicht im geringsten, und würde ja der Austritt der übrigen Kindestheile gar zu lange verzögert, so frottirt man gelinde den Leib, worauf meistens Wehen erfolgen werden, oder, wenn die Schultern bereits im geraden Durchmesser sich gedreht haben, und so tief stehen, daß man mit ge- krümmtem Zeigefinger die Achselgrube fassen kann, so zieht man sie auf diese Weise gelind an, und hebt so den Rumpf des Kindes hervor.
§. 937.
Das neugeborene Kind steht indeß jetzt noch mit der Mutter durch den Nabelstrang und die Placenta in Verbin- dung, und den rechten Zeitpunkt zu erwählen, wo es nun von der Nachgeburt getrennt werden kann, ist für dasselbe äußerst wichtig. -- Das erste ist es daher, daß man beach- tet, ob die Lungenathmung gehörig eintrete, wodurch dem
II. Theil. 12
ſichte frei, und mehr nach oben gekehrt ſey. Dreht ſich das Kind mit dem Geſichte nach links, ſo faßt die rechte Hand den Nacken und die linke die Huͤften. Dieſe Handgriffe beim Empfangen des Kindes ſind vorzuͤglich dann nothwendig, wenn die Kreiſende auf einem Geburtsſtuhle oder dem ſpaͤter zu be- ſchreibenden Querlager ſich befaͤnde, in welchem Falle der Geburtshelfer das Kind auf ſeinen Schoß legen muß, und ſorgfaͤltig darauf zu achten hat, daß der Nabelſtrang weder zu ſehr angeſpannt, noch gedruͤckt werde.
§. 936.
Hierbei iſt uͤbrigens noch zu erinnern, daß wenn der geborene Kopf einige Zeit ſtehen bleibt, ehe die Schultern folgen, man durchaus nicht an demſelben ziehen darf, um das Kind heraus zu befoͤrdern, ſondern vielmehr zuerſt den Hals des Kindes befuͤhlen muß, um zu entdecken, ob Um- ſchlingungen des Nabelſtranges vorhanden ſind oder nicht (welches Verfahren uͤberhaupt allemal nach dem Durchſchnei- den des Kopfes empfohlen werden muß), dann aber ruhig die naͤchſte Wehe abwartet, welche die Schultern gewoͤhnlich her- vortreiben wird. Dieſer Stillſtand des Kopfs ſchadet dem Kinde nicht im geringſten, und wuͤrde ja der Austritt der uͤbrigen Kindestheile gar zu lange verzoͤgert, ſo frottirt man gelinde den Leib, worauf meiſtens Wehen erfolgen werden, oder, wenn die Schultern bereits im geraden Durchmeſſer ſich gedreht haben, und ſo tief ſtehen, daß man mit ge- kruͤmmtem Zeigefinger die Achſelgrube faſſen kann, ſo zieht man ſie auf dieſe Weiſe gelind an, und hebt ſo den Rumpf des Kindes hervor.
§. 937.
Das neugeborene Kind ſteht indeß jetzt noch mit der Mutter durch den Nabelſtrang und die Placenta in Verbin- dung, und den rechten Zeitpunkt zu erwaͤhlen, wo es nun von der Nachgeburt getrennt werden kann, iſt fuͤr daſſelbe aͤußerſt wichtig. — Das erſte iſt es daher, daß man beach- tet, ob die Lungenathmung gehoͤrig eintrete, wodurch dem
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ſichte frei, und mehr nach oben gekehrt ſey. Dreht ſich das
Kind mit dem Geſichte nach links, ſo faßt die rechte Hand
den Nacken und die linke die Huͤften. Dieſe Handgriffe beim
Empfangen des Kindes ſind vorzuͤglich dann nothwendig, wenn
die Kreiſende auf einem Geburtsſtuhle oder dem ſpaͤter zu be-
ſchreibenden Querlager ſich befaͤnde, in welchem Falle der
Geburtshelfer das Kind auf ſeinen Schoß legen muß, und
ſorgfaͤltig darauf zu achten hat, daß der Nabelſtrang weder
zu ſehr angeſpannt, noch gedruͤckt werde.
§. 936.
Hierbei iſt uͤbrigens noch zu erinnern, daß wenn der
geborene Kopf einige Zeit ſtehen bleibt, ehe die Schultern
folgen, man durchaus nicht an demſelben ziehen darf, um
das Kind heraus zu befoͤrdern, ſondern vielmehr zuerſt den
Hals des Kindes befuͤhlen muß, um zu entdecken, ob Um-
ſchlingungen des Nabelſtranges vorhanden ſind oder nicht
(welches Verfahren uͤberhaupt allemal nach dem Durchſchnei-
den des Kopfes empfohlen werden muß), dann aber ruhig die
naͤchſte Wehe abwartet, welche die Schultern gewoͤhnlich her-
vortreiben wird. Dieſer Stillſtand des Kopfs ſchadet dem
Kinde nicht im geringſten, und wuͤrde ja der Austritt der
uͤbrigen Kindestheile gar zu lange verzoͤgert, ſo frottirt man
gelinde den Leib, worauf meiſtens Wehen erfolgen werden,
oder, wenn die Schultern bereits im geraden Durchmeſſer
ſich gedreht haben, und ſo tief ſtehen, daß man mit ge-
kruͤmmtem Zeigefinger die Achſelgrube faſſen kann, ſo zieht
man ſie auf dieſe Weiſe gelind an, und hebt ſo den Rumpf
des Kindes hervor.
§. 937.
Das neugeborene Kind ſteht indeß jetzt noch mit der
Mutter durch den Nabelſtrang und die Placenta in Verbin-
dung, und den rechten Zeitpunkt zu erwaͤhlen, wo es nun
von der Nachgeburt getrennt werden kann, iſt fuͤr daſſelbe
aͤußerſt wichtig. — Das erſte iſt es daher, daß man beach-
tet, ob die Lungenathmung gehoͤrig eintrete, wodurch dem
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 177. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/201>, abgerufen am 25.12.2024.
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