tritt und Verlauf der Menstruation, vorausgegangene Schwan- gerschaften, Befinden in der gegenwärtigen Schwangerschaft, Zeitrechnung derselben und Bewegungen des Kindes (ob und wo sie vorzüglich gefühlt werden), und kann hieraus oft schon Vieles über den wahrscheinlichen Verlauf gegenwärtig bevorstehender Entbindung abnehmen. 2) Ist die geburts- hülfliche Untersuchung vorzunehmen, und es ist hierbei theils wenn der Geburtshelfer nicht etwa bereits früher die Gebä- tende untersucht hat, und soweit ihren Körperbau hinlänglich kennt) auf den gesammten Habitus des Körpers, auf Bil- dung der Brüste und Brustwarzen, Beschaffenheit der äu- ßern Geburtstheile, und Bildung des Beckens Rücksicht zu nehmen, theils vorzüglich auf die Ausdehnung des Unterleides, auf die Beschaffenheit und den jetzigen Zustand der innern Geburtstheile, besonders der Vaginalportion des Uterus und des Muttermundes, so wie auf den vorliegenden, und die äußerlich fühlbaren Kindestheile zu achten.
§. 922.
3) Müssen die von der Kreisenden gefühlten Schmer- zen näher untersucht werden, um mit Bestimmtheit von der Natur derselben (ob es nämlich wahre Wehen sind, s. o. §. 799 die Kennzeichen derselben) überzeugt zu werden. 4) Hat man dafür Sorge zu tragen, daß es an keiner der im vori- gen Abschnitte aufgeführten Erfordernisse und Vorbereitungen mangele, daher die einzelnen Requisiten selbst nachzusehen, in Ordnung legen zu lassen, und das Einlegen von Wärm- steinen oder Wärmflaschen in die für Mutter und Kind nö- thige Wäsche und Betten anzuordnen.
§. 923.
Was die Behandlung der Kreisenden selbst betrifft, so ist diese noch völlig passiv. Man läßt derselben gänzliche Freiheit etwas umher zu gehen, auf ihrem gewöhnlichen La- ger zu liegen, zu sitzen, nur daß sie alle erhitzenden Bewe- gungen, so wie den Genuß erhitzender oder beschwerender Speisen und Getränke vermeide, und beengende Kleidungen
tritt und Verlauf der Menſtruation, vorausgegangene Schwan- gerſchaften, Befinden in der gegenwaͤrtigen Schwangerſchaft, Zeitrechnung derſelben und Bewegungen des Kindes (ob und wo ſie vorzuͤglich gefuͤhlt werden), und kann hieraus oft ſchon Vieles uͤber den wahrſcheinlichen Verlauf gegenwaͤrtig bevorſtehender Entbindung abnehmen. 2) Iſt die geburts- huͤlfliche Unterſuchung vorzunehmen, und es iſt hierbei theils wenn der Geburtshelfer nicht etwa bereits fruͤher die Gebaͤ- tende unterſucht hat, und ſoweit ihren Koͤrperbau hinlaͤnglich kennt) auf den geſammten Habitus des Koͤrpers, auf Bil- dung der Bruͤſte und Bruſtwarzen, Beſchaffenheit der aͤu- ßern Geburtstheile, und Bildung des Beckens Ruͤckſicht zu nehmen, theils vorzuͤglich auf die Ausdehnung des Unterleides, auf die Beſchaffenheit und den jetzigen Zuſtand der innern Geburtstheile, beſonders der Vaginalportion des Uterus und des Muttermundes, ſo wie auf den vorliegenden, und die aͤußerlich fuͤhlbaren Kindestheile zu achten.
§. 922.
3) Muͤſſen die von der Kreiſenden gefuͤhlten Schmer- zen naͤher unterſucht werden, um mit Beſtimmtheit von der Natur derſelben (ob es naͤmlich wahre Wehen ſind, ſ. o. §. 799 die Kennzeichen derſelben) uͤberzeugt zu werden. 4) Hat man dafuͤr Sorge zu tragen, daß es an keiner der im vori- gen Abſchnitte aufgefuͤhrten Erforderniſſe und Vorbereitungen mangele, daher die einzelnen Requiſiten ſelbſt nachzuſehen, in Ordnung legen zu laſſen, und das Einlegen von Waͤrm- ſteinen oder Waͤrmflaſchen in die fuͤr Mutter und Kind noͤ- thige Waͤſche und Betten anzuordnen.
§. 923.
Was die Behandlung der Kreiſenden ſelbſt betrifft, ſo iſt dieſe noch voͤllig paſſiv. Man laͤßt derſelben gaͤnzliche Freiheit etwas umher zu gehen, auf ihrem gewoͤhnlichen La- ger zu liegen, zu ſitzen, nur daß ſie alle erhitzenden Bewe- gungen, ſo wie den Genuß erhitzender oder beſchwerender Speiſen und Getraͤnke vermeide, und beengende Kleidungen
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tritt und Verlauf der Menſtruation, vorausgegangene Schwan-
gerſchaften, Befinden in der gegenwaͤrtigen Schwangerſchaft,
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wo ſie vorzuͤglich gefuͤhlt werden), und kann hieraus oft
ſchon Vieles uͤber den wahrſcheinlichen Verlauf gegenwaͤrtig
bevorſtehender Entbindung abnehmen. 2) Iſt die geburts-
huͤlfliche Unterſuchung vorzunehmen, und es iſt hierbei theils
wenn der Geburtshelfer nicht etwa bereits fruͤher die Gebaͤ-
tende unterſucht hat, und ſoweit ihren Koͤrperbau hinlaͤnglich
kennt) auf den geſammten Habitus des Koͤrpers, auf Bil-
dung der Bruͤſte und Bruſtwarzen, Beſchaffenheit der aͤu-
ßern Geburtstheile, und Bildung des Beckens Ruͤckſicht zu
nehmen, theils vorzuͤglich auf die Ausdehnung des Unterleides,
auf die Beſchaffenheit und den jetzigen Zuſtand der innern
Geburtstheile, beſonders der Vaginalportion des Uterus und
des Muttermundes, ſo wie auf den vorliegenden, und die
aͤußerlich fuͤhlbaren Kindestheile zu achten.
§. 922.
3) Muͤſſen die von der Kreiſenden gefuͤhlten Schmer-
zen naͤher unterſucht werden, um mit Beſtimmtheit von der
Natur derſelben (ob es naͤmlich wahre Wehen ſind, ſ. o. §. 799
die Kennzeichen derſelben) uͤberzeugt zu werden. 4) Hat
man dafuͤr Sorge zu tragen, daß es an keiner der im vori-
gen Abſchnitte aufgefuͤhrten Erforderniſſe und Vorbereitungen
mangele, daher die einzelnen Requiſiten ſelbſt nachzuſehen,
in Ordnung legen zu laſſen, und das Einlegen von Waͤrm-
ſteinen oder Waͤrmflaſchen in die fuͤr Mutter und Kind noͤ-
thige Waͤſche und Betten anzuordnen.
§. 923.
Was die Behandlung der Kreiſenden ſelbſt betrifft, ſo
iſt dieſe noch voͤllig paſſiv. Man laͤßt derſelben gaͤnzliche
Freiheit etwas umher zu gehen, auf ihrem gewoͤhnlichen La-
ger zu liegen, zu ſitzen, nur daß ſie alle erhitzenden Bewe-
gungen, ſo wie den Genuß erhitzender oder beſchwerender
Speiſen und Getraͤnke vermeide, und beengende Kleidungen
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 169. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/193>, abgerufen am 22.11.2024.
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