kaltes und warmes Wasser, Wein, Brandtwein, Weinessig, Oehl oder etwas Pomade, Fett oder ungesalzene Butter zum Untersuchen, nebst Seife und Handtüchern. Ferner Bade- wanne oder Mulde, Becken zum Empfang der Nachgeburt, so wie die nöthigen Erfordernisse an Wäsche für Mutter und Kind, Nabelbinden (welchen man am beßten die in H. D.Jörg's Hebammenbuche Taf. 7. f. 3. abgebildete Form geben läßt), Unterlagen von Wachsleinwand, wolle- nem Zeuge und Leinwand, nebst den nöthigen Geräthschaf- ten um ein zweckmäßiges Geburtslager vorzurichten, von dessen Anordnung nun ausführlicher die Rede seyn muß.
§. 908.
Bedenkt man aber die Wichtigkeit der Geburtsverrich- tung, die Anstrengungen welche dieselbe für den weiblichen Körper herbeiführt, und die mancherlei Gefahren welche bei dieser großen Revolution dem Leben des Kindes und der Mutter drohen, so wird man berechtigt, an den Apparat, auf welchem eine natürliche Entbindung vor sich gehen soll, vorzüglich folgende Anforderungen zu machen: 1) Ein sol- cher muß dem Körper der Kreisenden hinlängliche Sicherheit, Unterstützung und möglichste Bequemlichkeit gewähren; 2) er muß für den Austritt des Kindes, selbst im Falle die Ge- burt desselben, im unglücklichen Falle, plötzlich, in einem un- bewachten Augenblicke, ohne Aufsicht erfolgte, vollkommene Sicherheit darbieten; 3) es muß derselbe für den Empfang des Kindes selbst, und für die dabei der Kreisenden zu lei- stende Unterstützung die nöthige Freiheit gewähren; 4) er muß die Annahme verschiedener Haltungen des Körpers, welche für den jedesmaligen Stand des Geburtsgeschäfts zweckmäßig seyn könnten, so wie hinlängliche Gelegenheit zu Verarbeitung der Wehen, auf keine Weise aber Veranlassung zu Erkältungen, oder Entstehen von Blutungen geben; 5) endlich muß aber eine solche Vorrichtung einfach seyn, und leicht an jedem Orte und ohne Kosten hergestellt werden können.
II. Theil. 11
kaltes und warmes Waſſer, Wein, Brandtwein, Weineſſig, Oehl oder etwas Pomade, Fett oder ungeſalzene Butter zum Unterſuchen, nebſt Seife und Handtuͤchern. Ferner Bade- wanne oder Mulde, Becken zum Empfang der Nachgeburt, ſo wie die noͤthigen Erforderniſſe an Waͤſche fuͤr Mutter und Kind, Nabelbinden (welchen man am beßten die in H. D.Joͤrg’s Hebammenbuche Taf. 7. f. 3. abgebildete Form geben laͤßt), Unterlagen von Wachsleinwand, wolle- nem Zeuge und Leinwand, nebſt den noͤthigen Geraͤthſchaf- ten um ein zweckmaͤßiges Geburtslager vorzurichten, von deſſen Anordnung nun ausfuͤhrlicher die Rede ſeyn muß.
§. 908.
Bedenkt man aber die Wichtigkeit der Geburtsverrich- tung, die Anſtrengungen welche dieſelbe fuͤr den weiblichen Koͤrper herbeifuͤhrt, und die mancherlei Gefahren welche bei dieſer großen Revolution dem Leben des Kindes und der Mutter drohen, ſo wird man berechtigt, an den Apparat, auf welchem eine natuͤrliche Entbindung vor ſich gehen ſoll, vorzuͤglich folgende Anforderungen zu machen: 1) Ein ſol- cher muß dem Koͤrper der Kreiſenden hinlaͤngliche Sicherheit, Unterſtuͤtzung und moͤglichſte Bequemlichkeit gewaͤhren; 2) er muß fuͤr den Austritt des Kindes, ſelbſt im Falle die Ge- burt deſſelben, im ungluͤcklichen Falle, ploͤtzlich, in einem un- bewachten Augenblicke, ohne Aufſicht erfolgte, vollkommene Sicherheit darbieten; 3) es muß derſelbe fuͤr den Empfang des Kindes ſelbſt, und fuͤr die dabei der Kreiſenden zu lei- ſtende Unterſtuͤtzung die noͤthige Freiheit gewaͤhren; 4) er muß die Annahme verſchiedener Haltungen des Koͤrpers, welche fuͤr den jedesmaligen Stand des Geburtsgeſchaͤfts zweckmaͤßig ſeyn koͤnnten, ſo wie hinlaͤngliche Gelegenheit zu Verarbeitung der Wehen, auf keine Weiſe aber Veranlaſſung zu Erkaͤltungen, oder Entſtehen von Blutungen geben; 5) endlich muß aber eine ſolche Vorrichtung einfach ſeyn, und leicht an jedem Orte und ohne Koſten hergeſtellt werden koͤnnen.
II. Theil. 11
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kaltes und warmes Waſſer, Wein, Brandtwein, Weineſſig,
Oehl oder etwas Pomade, Fett oder ungeſalzene Butter zum
Unterſuchen, nebſt Seife und Handtuͤchern. Ferner Bade-
wanne oder Mulde, Becken zum Empfang der Nachgeburt,
ſo wie die noͤthigen Erforderniſſe an Waͤſche fuͤr Mutter
und Kind, Nabelbinden (welchen man am beßten die in
H. D. Joͤrg’s Hebammenbuche Taf. 7. f. 3. abgebildete
Form geben laͤßt), Unterlagen von Wachsleinwand, wolle-
nem Zeuge und Leinwand, nebſt den noͤthigen Geraͤthſchaf-
ten um ein zweckmaͤßiges Geburtslager vorzurichten, von
deſſen Anordnung nun ausfuͤhrlicher die Rede ſeyn muß.
§. 908.
Bedenkt man aber die Wichtigkeit der Geburtsverrich-
tung, die Anſtrengungen welche dieſelbe fuͤr den weiblichen
Koͤrper herbeifuͤhrt, und die mancherlei Gefahren welche bei
dieſer großen Revolution dem Leben des Kindes und der
Mutter drohen, ſo wird man berechtigt, an den Apparat,
auf welchem eine natuͤrliche Entbindung vor ſich gehen ſoll,
vorzuͤglich folgende Anforderungen zu machen: 1) Ein ſol-
cher muß dem Koͤrper der Kreiſenden hinlaͤngliche Sicherheit,
Unterſtuͤtzung und moͤglichſte Bequemlichkeit gewaͤhren; 2) er
muß fuͤr den Austritt des Kindes, ſelbſt im Falle die Ge-
burt deſſelben, im ungluͤcklichen Falle, ploͤtzlich, in einem un-
bewachten Augenblicke, ohne Aufſicht erfolgte, vollkommene
Sicherheit darbieten; 3) es muß derſelbe fuͤr den Empfang
des Kindes ſelbſt, und fuͤr die dabei der Kreiſenden zu lei-
ſtende Unterſtuͤtzung die noͤthige Freiheit gewaͤhren; 4) er
muß die Annahme verſchiedener Haltungen des Koͤrpers,
welche fuͤr den jedesmaligen Stand des Geburtsgeſchaͤfts
zweckmaͤßig ſeyn koͤnnten, ſo wie hinlaͤngliche Gelegenheit zu
Verarbeitung der Wehen, auf keine Weiſe aber Veranlaſſung
zu Erkaͤltungen, oder Entſtehen von Blutungen geben; 5)
endlich muß aber eine ſolche Vorrichtung einfach ſeyn, und
leicht an jedem Orte und ohne Koſten hergeſtellt werden
koͤnnen.
II. Theil. 11
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 161. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/185>, abgerufen am 24.11.2024.
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