sinthium, serpillum, mit rothem Wein, Tinct. Terrae Ca- techu u. s. w., nebst dem Einlegen einer starken Kerze und dem dadurch verursachten Zusammendrücken der Geschwulst vollkommen ausreichen. Wird die Ausrottung nothwendig, so ist die Ligatur vorzuziehen, welche meistens in Zeit von vierundzwanzig Stunden das Uebel beseitigt. Bey dem Weg- nehmen mit der Schere wird von Clarke das Betupfen mit dem Causticum commune mitius vorzüglich empfohlen, um das Wiederkehren der Geschwulst zu verhindern.
§. 618.
Bey ähnlichen Anschwellungen der innern Harnröhren- wandung überhaupt ist die Behandlung zwar namentlich auf das oben erwähnte allgemeine Verfahren eingeschränkt, außer- dem aber sind hier ganz vorzüglich die örtlichen Blutent- ziehungen unentbehrlich, entweder durch Ansetzen von Blut- igeln neben den großen Schamlefzen, oder nach Clarke's Rath durch unmittelbares Eröffnen der stärker angeschwolle- nen Venen auf der innern hervorgetretenen Fläche der Ure- thra. Nach vollzogener Blutentleerung aber müssen dann wieder die im vorigen Paragraph angerührten Mittel, oder, bey großer Empfindlichkeit, das Kalk- oder Bleywasser kalt angewendet werden, und sie können auch hier durch den Druck einer Kerze unterstützt werden.
3) Von den Steinbeschwerden des weiblichen Geschlechts.
§. 619.
Vermöge der beträchtlicheren Weite der weiblichen Ure- thra ist es zwar seltener, daß bey Frauen sich größere Steine in der Harnblase erzeugen können, indem sie gewöhnlich bald nach ihrer Bildung ausgestoßen werden; demohnerachtet kommt es zuweilen vor, und es ist besonders nöthig, daß der Arzt für Frauenkrankheiten darauf achte und die Zeichen derselben
I. Theil. 29
sinthium, serpillum, mit rothem Wein, Tinct. Terrae Ca- techu u. ſ. w., nebſt dem Einlegen einer ſtarken Kerze und dem dadurch verurſachten Zuſammendruͤcken der Geſchwulſt vollkommen ausreichen. Wird die Ausrottung nothwendig, ſo iſt die Ligatur vorzuziehen, welche meiſtens in Zeit von vierundzwanzig Stunden das Uebel beſeitigt. Bey dem Weg- nehmen mit der Schere wird von Clarke das Betupfen mit dem Causticum commune mitius vorzuͤglich empfohlen, um das Wiederkehren der Geſchwulſt zu verhindern.
§. 618.
Bey aͤhnlichen Anſchwellungen der innern Harnroͤhren- wandung uͤberhaupt iſt die Behandlung zwar namentlich auf das oben erwaͤhnte allgemeine Verfahren eingeſchraͤnkt, außer- dem aber ſind hier ganz vorzuͤglich die oͤrtlichen Blutent- ziehungen unentbehrlich, entweder durch Anſetzen von Blut- igeln neben den großen Schamlefzen, oder nach Clarke’s Rath durch unmittelbares Eroͤffnen der ſtaͤrker angeſchwolle- nen Venen auf der innern hervorgetretenen Flaͤche der Ure- thra. Nach vollzogener Blutentleerung aber muͤſſen dann wieder die im vorigen Paragraph angeruͤhrten Mittel, oder, bey großer Empfindlichkeit, das Kalk- oder Bleywaſſer kalt angewendet werden, und ſie koͤnnen auch hier durch den Druck einer Kerze unterſtuͤtzt werden.
3) Von den Steinbeſchwerden des weiblichen Geſchlechts.
§. 619.
Vermoͤge der betraͤchtlicheren Weite der weiblichen Ure- thra iſt es zwar ſeltener, daß bey Frauen ſich groͤßere Steine in der Harnblaſe erzeugen koͤnnen, indem ſie gewoͤhnlich bald nach ihrer Bildung ausgeſtoßen werden; demohnerachtet kommt es zuweilen vor, und es iſt beſonders noͤthig, daß der Arzt fuͤr Frauenkrankheiten darauf achte und die Zeichen derſelben
I. Theil. 29
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sinthium, serpillum, mit rothem Wein, Tinct. Terrae Ca-
techu u. ſ. w., nebſt dem Einlegen einer ſtarken Kerze und
dem dadurch verurſachten Zuſammendruͤcken der Geſchwulſt
vollkommen ausreichen. Wird die Ausrottung nothwendig,
ſo iſt die Ligatur vorzuziehen, welche meiſtens in Zeit von
vierundzwanzig Stunden das Uebel beſeitigt. Bey dem Weg-
nehmen mit der Schere wird von Clarke das Betupfen mit
dem Causticum commune mitius vorzuͤglich empfohlen, um
das Wiederkehren der Geſchwulſt zu verhindern.
§. 618.
Bey aͤhnlichen Anſchwellungen der innern Harnroͤhren-
wandung uͤberhaupt iſt die Behandlung zwar namentlich auf
das oben erwaͤhnte allgemeine Verfahren eingeſchraͤnkt, außer-
dem aber ſind hier ganz vorzuͤglich die oͤrtlichen Blutent-
ziehungen unentbehrlich, entweder durch Anſetzen von Blut-
igeln neben den großen Schamlefzen, oder nach Clarke’s
Rath durch unmittelbares Eroͤffnen der ſtaͤrker angeſchwolle-
nen Venen auf der innern hervorgetretenen Flaͤche der Ure-
thra. Nach vollzogener Blutentleerung aber muͤſſen dann
wieder die im vorigen Paragraph angeruͤhrten Mittel, oder,
bey großer Empfindlichkeit, das Kalk- oder Bleywaſſer kalt
angewendet werden, und ſie koͤnnen auch hier durch den Druck
einer Kerze unterſtuͤtzt werden.
3) Von den Steinbeſchwerden des weiblichen
Geſchlechts.
§. 619.
Vermoͤge der betraͤchtlicheren Weite der weiblichen Ure-
thra iſt es zwar ſeltener, daß bey Frauen ſich groͤßere Steine
in der Harnblaſe erzeugen koͤnnen, indem ſie gewoͤhnlich bald
nach ihrer Bildung ausgeſtoßen werden; demohnerachtet kommt
es zuweilen vor, und es iſt beſonders noͤthig, daß der Arzt
fuͤr Frauenkrankheiten darauf achte und die Zeichen derſelben
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 1. Leipzig, 1820, S. 449. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie01_1820/469>, abgerufen am 24.11.2024.
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