Richter schlägt zu diesem Endzweck ein dreifaches Ver- fahren vor: *) entweder nämlich, den Sack durch ein Aetz- mittel zu öffnen, die Materie auszuleeren, die innere Fläche des Sacks durch Scarificationen, oder durch Bestreichen mit Spießglasbutter, Vitriolgeist u. s. w. in Entzündung zu setzen, dann die Eiterung durch erweichende Mittel zu befördern und so die völlige Zerstörung des Sackes abzuwarten; oder, wenn die Masse der Balggeschwulst sehr weich ist, sie durch einen eingestochenen Troikart ausfließen zu lassen, dann durch rei- zende Injectionen von aufgelöstem Höllenstein, TR. Cantha- ridum u. s. w., welche man bis zur angehenden Entzündung zurückläßt, Eiterung zu erregen und diese dann durch eiter- machende Mittel zu behandeln; oder endlich ein mit eiter- machenden Mitteln bestrichenes Haarseil durch die Geschwulst zu ziehen, und so ebenfalls entweder die Geschwulst ganz auszurotten, oder sie dergestalt zu verkleinern, daß sie leich- ter exstirpirt werden kann.
4) Lymphatische und Blutgeschwülste in den Brüsten.
§. 579.
Die Balggeschwülste, wenn sie eine sehr flüssige Sub- stanz enthalten, bilden den unmittelbaren Uebergang in die lymphatischen Geschwülste, und was daher von Entstehung, Erkenntniß und Behandlung jener gesagt ist, gilt auch im Wesentlichen von diesen, nur daß sie es insbesondre sind, die mit Verletzungen eines Lymphgefäßes oder allgemeinen Leiden des Lymphsystems in Verbindung stehen, weshalb bey ihrer Eröffnung mit besonderer Vorsicht zu verfahren ist. -- Die Blutgeschwülste, wobey in eine freye Höhle flüssiges Blut er- gossen ist, kommen beynahe noch seltener als die lymphati- schen Geschwülste vor, und hängen vorzüglich mit Unter-
*) a. a. O. S. 311.
§. 578.
Richter ſchlaͤgt zu dieſem Endzweck ein dreifaches Ver- fahren vor: *) entweder naͤmlich, den Sack durch ein Aetz- mittel zu oͤffnen, die Materie auszuleeren, die innere Flaͤche des Sacks durch Scarificationen, oder durch Beſtreichen mit Spießglasbutter, Vitriolgeiſt u. ſ. w. in Entzuͤndung zu ſetzen, dann die Eiterung durch erweichende Mittel zu befoͤrdern und ſo die voͤllige Zerſtoͤrung des Sackes abzuwarten; oder, wenn die Maſſe der Balggeſchwulſt ſehr weich iſt, ſie durch einen eingeſtochenen Troikart ausfließen zu laſſen, dann durch rei- zende Injectionen von aufgeloͤſtem Hoͤllenſtein, TR. Cantha- ridum u. ſ. w., welche man bis zur angehenden Entzuͤndung zuruͤcklaͤßt, Eiterung zu erregen und dieſe dann durch eiter- machende Mittel zu behandeln; oder endlich ein mit eiter- machenden Mitteln beſtrichenes Haarſeil durch die Geſchwulſt zu ziehen, und ſo ebenfalls entweder die Geſchwulſt ganz auszurotten, oder ſie dergeſtalt zu verkleinern, daß ſie leich- ter exſtirpirt werden kann.
4) Lymphatiſche und Blutgeſchwuͤlſte in den Bruͤſten.
§. 579.
Die Balggeſchwuͤlſte, wenn ſie eine ſehr fluͤſſige Sub- ſtanz enthalten, bilden den unmittelbaren Uebergang in die lymphatiſchen Geſchwuͤlſte, und was daher von Entſtehung, Erkenntniß und Behandlung jener geſagt iſt, gilt auch im Weſentlichen von dieſen, nur daß ſie es insbeſondre ſind, die mit Verletzungen eines Lymphgefaͤßes oder allgemeinen Leiden des Lymphſyſtems in Verbindung ſtehen, weshalb bey ihrer Eroͤffnung mit beſonderer Vorſicht zu verfahren iſt. — Die Blutgeſchwuͤlſte, wobey in eine freye Hoͤhle fluͤſſiges Blut er- goſſen iſt, kommen beynahe noch ſeltener als die lymphati- ſchen Geſchwuͤlſte vor, und haͤngen vorzuͤglich mit Unter-
*) a. a. O. S. 311.
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§. 578.
Richter ſchlaͤgt zu dieſem Endzweck ein dreifaches Ver-
fahren vor: *) entweder naͤmlich, den Sack durch ein Aetz-
mittel zu oͤffnen, die Materie auszuleeren, die innere Flaͤche
des Sacks durch Scarificationen, oder durch Beſtreichen mit
Spießglasbutter, Vitriolgeiſt u. ſ. w. in Entzuͤndung zu ſetzen,
dann die Eiterung durch erweichende Mittel zu befoͤrdern und
ſo die voͤllige Zerſtoͤrung des Sackes abzuwarten; oder, wenn
die Maſſe der Balggeſchwulſt ſehr weich iſt, ſie durch einen
eingeſtochenen Troikart ausfließen zu laſſen, dann durch rei-
zende Injectionen von aufgeloͤſtem Hoͤllenſtein, TR. Cantha-
ridum u. ſ. w., welche man bis zur angehenden Entzuͤndung
zuruͤcklaͤßt, Eiterung zu erregen und dieſe dann durch eiter-
machende Mittel zu behandeln; oder endlich ein mit eiter-
machenden Mitteln beſtrichenes Haarſeil durch die Geſchwulſt
zu ziehen, und ſo ebenfalls entweder die Geſchwulſt ganz
auszurotten, oder ſie dergeſtalt zu verkleinern, daß ſie leich-
ter exſtirpirt werden kann.
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Bruͤſten.
§. 579.
Die Balggeſchwuͤlſte, wenn ſie eine ſehr fluͤſſige Sub-
ſtanz enthalten, bilden den unmittelbaren Uebergang in die
lymphatiſchen Geſchwuͤlſte, und was daher von Entſtehung,
Erkenntniß und Behandlung jener geſagt iſt, gilt auch im
Weſentlichen von dieſen, nur daß ſie es insbeſondre ſind, die
mit Verletzungen eines Lymphgefaͤßes oder allgemeinen Leiden
des Lymphſyſtems in Verbindung ſtehen, weshalb bey ihrer
Eroͤffnung mit beſonderer Vorſicht zu verfahren iſt. — Die
Blutgeſchwuͤlſte, wobey in eine freye Hoͤhle fluͤſſiges Blut er-
goſſen iſt, kommen beynahe noch ſeltener als die lymphati-
ſchen Geſchwuͤlſte vor, und haͤngen vorzuͤglich mit Unter-
*) a. a. O. S. 311.
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 1. Leipzig, 1820, S. 427. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie01_1820/447>, abgerufen am 22.12.2024.
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