des Uterus, von langwierigen Harnverhaltungen, großen Bla- sensteinen, Wasseransammlungen in der Bauchhöhle, und Brü- chen, welche sich gegen das Gewölbe der Mutterscheide herab- senken.
§. 517.
Die Behandlung des Mutterscheidenvorfalls besteht theils in Zurückbringung desselben, theils in der Sorgfalt für seine Zurückhaltung. Das erstere ist, wo das Uebel noch nicht veraltet und weder mit Entzündung, noch mit Dege- neration der Vagina verknüpft ist, gewöhnlich sehr leicht, indem man bey angeordneter Rückenlage den Vorfall mit zwey eingeöhlten Fingern allmählig zurückschiebt, die erschlafften Scheidenwände gegen die Beckenwandungen andrückt und gleich- sam ausglättet. Schwerer dagegen gelingt die Reposition, wo der Vorfall beträchtlich angeschwollen und entzündet ist, wo man zuvor Umschläge von theils erweichenden und nar- kotischen, theils späterhin von gelind zusammenziehenden Mit- teln machen muß; am schwersten jedoch ist dieselbe, wenn der Vorfall beträchtlich groß, weit aus den Geburtstheilen herabhängend und vielleicht überdies verhärtet ist. Will man hier nicht (was in mehreren solchen Fällen, namentlich wenn es bloß Vorfall der innern Scheidenhaut ist, sehr füglich ge- schehen kann und mehrmals bereits mit Glück versucht wor- den ist) lieber zum Abschneiden oder Abbinden des prolabir- ten Theils schreiten, so kann die Reposition nur durch län- gere Zeit (zuweilen mehrere Wochen lang) fortgesetzte Rücken- lage, bei sehr strenger Diät, öftern Abführungen und anhal- tenden, durch Compressen und eine TBinde fortgesetzten gelin- den Druck bewerkstelligt werden.
§. 518.
Das Zurückhalten des reponirten Scheidenvorfalls wird bewerkstelligt 1) durch Entfernung der noch einwirkenden Ur- sachen, welche dieses Uebel veranlaßt hatten, Hebung der Urin- verhaltung, Beseitigung der Steinbeschwerden, des Stuhl- zwanges, Erbrechens u. s. w.; 2) durch angemessene mechani-
des Uterus, von langwierigen Harnverhaltungen, großen Bla- ſenſteinen, Waſſeranſammlungen in der Bauchhoͤhle, und Bruͤ- chen, welche ſich gegen das Gewoͤlbe der Mutterſcheide herab- ſenken.
§. 517.
Die Behandlung des Mutterſcheidenvorfalls beſteht theils in Zuruͤckbringung deſſelben, theils in der Sorgfalt fuͤr ſeine Zuruͤckhaltung. Das erſtere iſt, wo das Uebel noch nicht veraltet und weder mit Entzuͤndung, noch mit Dege- neration der Vagina verknuͤpft iſt, gewoͤhnlich ſehr leicht, indem man bey angeordneter Ruͤckenlage den Vorfall mit zwey eingeoͤhlten Fingern allmaͤhlig zuruͤckſchiebt, die erſchlafften Scheidenwaͤnde gegen die Beckenwandungen andruͤckt und gleich- ſam ausglaͤttet. Schwerer dagegen gelingt die Repoſition, wo der Vorfall betraͤchtlich angeſchwollen und entzuͤndet iſt, wo man zuvor Umſchlaͤge von theils erweichenden und nar- kotiſchen, theils ſpaͤterhin von gelind zuſammenziehenden Mit- teln machen muß; am ſchwerſten jedoch iſt dieſelbe, wenn der Vorfall betraͤchtlich groß, weit aus den Geburtstheilen herabhaͤngend und vielleicht uͤberdies verhaͤrtet iſt. Will man hier nicht (was in mehreren ſolchen Faͤllen, namentlich wenn es bloß Vorfall der innern Scheidenhaut iſt, ſehr fuͤglich ge- ſchehen kann und mehrmals bereits mit Gluͤck verſucht wor- den iſt) lieber zum Abſchneiden oder Abbinden des prolabir- ten Theils ſchreiten, ſo kann die Repoſition nur durch laͤn- gere Zeit (zuweilen mehrere Wochen lang) fortgeſetzte Ruͤcken- lage, bei ſehr ſtrenger Diaͤt, oͤftern Abfuͤhrungen und anhal- tenden, durch Compreſſen und eine TBinde fortgeſetzten gelin- den Druck bewerkſtelligt werden.
§. 518.
Das Zuruͤckhalten des reponirten Scheidenvorfalls wird bewerkſtelligt 1) durch Entfernung der noch einwirkenden Ur- ſachen, welche dieſes Uebel veranlaßt hatten, Hebung der Urin- verhaltung, Beſeitigung der Steinbeſchwerden, des Stuhl- zwanges, Erbrechens u. ſ. w.; 2) durch angemeſſene mechani-
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des Uterus, von langwierigen Harnverhaltungen, großen Bla-
ſenſteinen, Waſſeranſammlungen in der Bauchhoͤhle, und Bruͤ-
chen, welche ſich gegen das Gewoͤlbe der Mutterſcheide herab-
ſenken.
§. 517.
Die Behandlung des Mutterſcheidenvorfalls beſteht
theils in Zuruͤckbringung deſſelben, theils in der Sorgfalt
fuͤr ſeine Zuruͤckhaltung. Das erſtere iſt, wo das Uebel noch
nicht veraltet und weder mit Entzuͤndung, noch mit Dege-
neration der Vagina verknuͤpft iſt, gewoͤhnlich ſehr leicht,
indem man bey angeordneter Ruͤckenlage den Vorfall mit zwey
eingeoͤhlten Fingern allmaͤhlig zuruͤckſchiebt, die erſchlafften
Scheidenwaͤnde gegen die Beckenwandungen andruͤckt und gleich-
ſam ausglaͤttet. Schwerer dagegen gelingt die Repoſition,
wo der Vorfall betraͤchtlich angeſchwollen und entzuͤndet iſt,
wo man zuvor Umſchlaͤge von theils erweichenden und nar-
kotiſchen, theils ſpaͤterhin von gelind zuſammenziehenden Mit-
teln machen muß; am ſchwerſten jedoch iſt dieſelbe, wenn
der Vorfall betraͤchtlich groß, weit aus den Geburtstheilen
herabhaͤngend und vielleicht uͤberdies verhaͤrtet iſt. Will man
hier nicht (was in mehreren ſolchen Faͤllen, namentlich wenn
es bloß Vorfall der innern Scheidenhaut iſt, ſehr fuͤglich ge-
ſchehen kann und mehrmals bereits mit Gluͤck verſucht wor-
den iſt) lieber zum Abſchneiden oder Abbinden des prolabir-
ten Theils ſchreiten, ſo kann die Repoſition nur durch laͤn-
gere Zeit (zuweilen mehrere Wochen lang) fortgeſetzte Ruͤcken-
lage, bei ſehr ſtrenger Diaͤt, oͤftern Abfuͤhrungen und anhal-
tenden, durch Compreſſen und eine TBinde fortgeſetzten gelin-
den Druck bewerkſtelligt werden.
§. 518.
Das Zuruͤckhalten des reponirten Scheidenvorfalls wird
bewerkſtelligt 1) durch Entfernung der noch einwirkenden Ur-
ſachen, welche dieſes Uebel veranlaßt hatten, Hebung der Urin-
verhaltung, Beſeitigung der Steinbeſchwerden, des Stuhl-
zwanges, Erbrechens u. ſ. w.; 2) durch angemeſſene mechani-
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 1. Leipzig, 1820, S. 392. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie01_1820/412>, abgerufen am 22.12.2024.
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