den Fundus uteri mit den Fingerspitzen faßt und ihn durch behutsames, in der Richtung der Führungslinie des Beckens fortgesetztes Drücken und Drängen nach und nach einwarts schiebt, dem Muttergrunde dann durch den Muttermund hin- durch nachfolgt, und so den Uterus bis zu der ihm natürli- chen Stellung im Becken heraufführt. Hat die regelwidrige Lage noch nicht allzulange gedauert, so wird dieses ohne allzugroße Mühe gelingen; ist das Gegentheil aber der Fall, so wird oft der Kranken der Repositionsversuch selbst die hef- tigsten Zufälle verursachen, und man wird genöthigt seyn, Bäder, erweichende Umschläge und ähnliche Mittel längere Zeit fortzusetzen und dann erst die Reposition von neuem zu versuchen, obwohl man in mehreren veralteten Uebeln dieser Art sich zuletzt bekennen mußte, daß die Reposition überhaupt hier gänzlich unmöglich sey.
§. 510.
Die dritte Indication fordert Erhaltung des Uterus in seiner wiedererlangten natürlichen Lage, zu welchem Ende denn zuvörderst die Contraction desselben bewerkstelligt werden muß, da außerdem stets die Neigung zum Wiedereintritt der Umstülpung verbleiben würde. Die Contraction aber wird erregt theils durch Einreibungen von Naphtha und flüchtigem Linimente, theils durch Injectionen aromatischer, mit Essig und Wein vermischter Kräuteraufgüsse, theils durch innerliche Mittel, worüber ich auf die bey Gelegenheit der Gebärmut- terblutungen beschriebene Behandlungsart verweise. Ist die Zusammenziehung vollkommen geschehen, so ist Wiederumstül- pung nicht möglich, und die Kur ist beendigt. Sinkt aber bey wiederhergestelltem normalem Verhältnisse des Uterus der- selbe demohnerachtet noch tief in das kleine Becken herab, so tritt die Behandlung des Gebärmuttervorfalls ein, so wie denn endlich, wo die Reposition der Umstülpung überhaupt gänzlich unterbleiben mußte, man wenigstens das Zurückbrin- gen des Uterus in die Höhle der Mutterscheide nicht unter- lassen darf, und zum Zweck des Zurückhaltens sich dann (so wie dies z. B. in dem erwähnten, von Herzog beschriebe-
den Fundus uteri mit den Fingerſpitzen faßt und ihn durch behutſames, in der Richtung der Fuͤhrungslinie des Beckens fortgeſetztes Druͤcken und Draͤngen nach und nach einwarts ſchiebt, dem Muttergrunde dann durch den Muttermund hin- durch nachfolgt, und ſo den Uterus bis zu der ihm natuͤrli- chen Stellung im Becken herauffuͤhrt. Hat die regelwidrige Lage noch nicht allzulange gedauert, ſo wird dieſes ohne allzugroße Muͤhe gelingen; iſt das Gegentheil aber der Fall, ſo wird oft der Kranken der Repoſitionsverſuch ſelbſt die hef- tigſten Zufaͤlle verurſachen, und man wird genoͤthigt ſeyn, Baͤder, erweichende Umſchlaͤge und aͤhnliche Mittel laͤngere Zeit fortzuſetzen und dann erſt die Repoſition von neuem zu verſuchen, obwohl man in mehreren veralteten Uebeln dieſer Art ſich zuletzt bekennen mußte, daß die Repoſition uͤberhaupt hier gaͤnzlich unmoͤglich ſey.
§. 510.
Die dritte Indication fordert Erhaltung des Uterus in ſeiner wiedererlangten natuͤrlichen Lage, zu welchem Ende denn zuvoͤrderſt die Contraction deſſelben bewerkſtelligt werden muß, da außerdem ſtets die Neigung zum Wiedereintritt der Umſtuͤlpung verbleiben wuͤrde. Die Contraction aber wird erregt theils durch Einreibungen von Naphtha und fluͤchtigem Linimente, theils durch Injectionen aromatiſcher, mit Eſſig und Wein vermiſchter Kraͤuteraufguͤſſe, theils durch innerliche Mittel, woruͤber ich auf die bey Gelegenheit der Gebaͤrmut- terblutungen beſchriebene Behandlungsart verweiſe. Iſt die Zuſammenziehung vollkommen geſchehen, ſo iſt Wiederumſtuͤl- pung nicht moͤglich, und die Kur iſt beendigt. Sinkt aber bey wiederhergeſtelltem normalem Verhaͤltniſſe des Uterus der- ſelbe demohnerachtet noch tief in das kleine Becken herab, ſo tritt die Behandlung des Gebaͤrmuttervorfalls ein, ſo wie denn endlich, wo die Repoſition der Umſtuͤlpung uͤberhaupt gaͤnzlich unterbleiben mußte, man wenigſtens das Zuruͤckbrin- gen des Uterus in die Hoͤhle der Mutterſcheide nicht unter- laſſen darf, und zum Zweck des Zuruͤckhaltens ſich dann (ſo wie dies z. B. in dem erwaͤhnten, von Herzog beſchriebe-
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den Fundus uteri mit den Fingerſpitzen faßt und ihn durch
behutſames, in der Richtung der Fuͤhrungslinie des Beckens
fortgeſetztes Druͤcken und Draͤngen nach und nach einwarts
ſchiebt, dem Muttergrunde dann durch den Muttermund hin-
durch nachfolgt, und ſo den Uterus bis zu der ihm natuͤrli-
chen Stellung im Becken herauffuͤhrt. Hat die regelwidrige
Lage noch nicht allzulange gedauert, ſo wird dieſes ohne
allzugroße Muͤhe gelingen; iſt das Gegentheil aber der Fall,
ſo wird oft der Kranken der Repoſitionsverſuch ſelbſt die hef-
tigſten Zufaͤlle verurſachen, und man wird genoͤthigt ſeyn,
Baͤder, erweichende Umſchlaͤge und aͤhnliche Mittel laͤngere
Zeit fortzuſetzen und dann erſt die Repoſition von neuem zu
verſuchen, obwohl man in mehreren veralteten Uebeln dieſer
Art ſich zuletzt bekennen mußte, daß die Repoſition uͤberhaupt
hier gaͤnzlich unmoͤglich ſey.
§. 510.
Die dritte Indication fordert Erhaltung des Uterus in
ſeiner wiedererlangten natuͤrlichen Lage, zu welchem Ende
denn zuvoͤrderſt die Contraction deſſelben bewerkſtelligt werden
muß, da außerdem ſtets die Neigung zum Wiedereintritt der
Umſtuͤlpung verbleiben wuͤrde. Die Contraction aber wird
erregt theils durch Einreibungen von Naphtha und fluͤchtigem
Linimente, theils durch Injectionen aromatiſcher, mit Eſſig
und Wein vermiſchter Kraͤuteraufguͤſſe, theils durch innerliche
Mittel, woruͤber ich auf die bey Gelegenheit der Gebaͤrmut-
terblutungen beſchriebene Behandlungsart verweiſe. Iſt die
Zuſammenziehung vollkommen geſchehen, ſo iſt Wiederumſtuͤl-
pung nicht moͤglich, und die Kur iſt beendigt. Sinkt aber
bey wiederhergeſtelltem normalem Verhaͤltniſſe des Uterus der-
ſelbe demohnerachtet noch tief in das kleine Becken herab,
ſo tritt die Behandlung des Gebaͤrmuttervorfalls ein, ſo wie
denn endlich, wo die Repoſition der Umſtuͤlpung uͤberhaupt
gaͤnzlich unterbleiben mußte, man wenigſtens das Zuruͤckbrin-
gen des Uterus in die Hoͤhle der Mutterſcheide nicht unter-
laſſen darf, und zum Zweck des Zuruͤckhaltens ſich dann (ſo
wie dies z. B. in dem erwaͤhnten, von Herzog beſchriebe-
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 1. Leipzig, 1820, S. 387. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie01_1820/407>, abgerufen am 21.11.2024.
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