zur Vermeidung nachtheiliger Reizung in der zweyten Hälfte einer etwa eingetretenen Schwangerschaft. Ueberhaupt be- kommen oft die Kranken selbst die nöthige Fertigkeit im Her- ausnehmen und Einlegen des Mutterkranzes, welches zur öftern Reinigung der Geburtstheile und des Instruments am vortheilhaftesten ist.
§. 493.
Die Einlegung eines gestielten Mutterkranzes fordert im Wesentlichen dasselbe Verfahren. Man läßt hierzu der Kranken eine Leibbinde verfertigen, an welcher hinten zwey lange seidene, einen halben Zoll breite Bänder befestigt wer- den, um durch den Stiel des Mutterkranzes gezogen werden zu können. An der vordern Gegend der Leibbinde befestigt man zu beiden Seiten ein paar kürzere Bänder, um die von dem Mutterkranzstiel Vförmig nach vorn und oben geführten hintern Bänder daran zu knüpfen, durch welche Richtung der Bänder das Verunreinigen derselben bey Stuhl und Urinab- gange in etwas vermieden wird. Den Mutterkranz selbst wählt man nach der Höhe und Weite des Beckens, indem sein Teller weder zu groß seyn darf, damit er nicht drücke, noch zu klein, weil sonst der Uterus sich neben demselben herabdrängen wird. Man bringt ihn nach gemachter Repo- sition, und zwar ebenfalls hinlänglich eingeöhlt, ein, stellt ihn so, daß der Muttermund auf dem Teller ruht, befestigt dann die hintern Bänder, welche schon vor dem Einbringen des Mutterkranzes durch die Oeffnungen des Stiels gezogen seyn müssen, an die vordern kürzern Bänder, so daß der Uterus dadurch gerade in seine normale Stellung gehoben wird, und macht nun der angelegte Mutterkranz weder Druck noch Schmerz, so kann der Kranken das Aufstehen bald wieder erlaubt werden, jedoch so, daß Anstrengungen noch längere Zeit vermieden werden, vorzüglich um das Herabzwängen des Uterus neben dem Pessarium zu verhindern. -- Uebrigens lernen die Kranken gewöhnlich auch mit diesen Instrumenten bald selbst umgehen, und können das Herausnehmen, Reinigen und Einbringen desselben sodann sich selbst besorgen.
zur Vermeidung nachtheiliger Reizung in der zweyten Haͤlfte einer etwa eingetretenen Schwangerſchaft. Ueberhaupt be- kommen oft die Kranken ſelbſt die noͤthige Fertigkeit im Her- ausnehmen und Einlegen des Mutterkranzes, welches zur oͤftern Reinigung der Geburtstheile und des Inſtruments am vortheilhafteſten iſt.
§. 493.
Die Einlegung eines geſtielten Mutterkranzes fordert im Weſentlichen daſſelbe Verfahren. Man laͤßt hierzu der Kranken eine Leibbinde verfertigen, an welcher hinten zwey lange ſeidene, einen halben Zoll breite Baͤnder befeſtigt wer- den, um durch den Stiel des Mutterkranzes gezogen werden zu koͤnnen. An der vordern Gegend der Leibbinde befeſtigt man zu beiden Seiten ein paar kuͤrzere Baͤnder, um die von dem Mutterkranzſtiel Vfoͤrmig nach vorn und oben gefuͤhrten hintern Baͤnder daran zu knuͤpfen, durch welche Richtung der Baͤnder das Verunreinigen derſelben bey Stuhl und Urinab- gange in etwas vermieden wird. Den Mutterkranz ſelbſt waͤhlt man nach der Hoͤhe und Weite des Beckens, indem ſein Teller weder zu groß ſeyn darf, damit er nicht druͤcke, noch zu klein, weil ſonſt der Uterus ſich neben demſelben herabdraͤngen wird. Man bringt ihn nach gemachter Repo- ſition, und zwar ebenfalls hinlaͤnglich eingeoͤhlt, ein, ſtellt ihn ſo, daß der Muttermund auf dem Teller ruht, befeſtigt dann die hintern Baͤnder, welche ſchon vor dem Einbringen des Mutterkranzes durch die Oeffnungen des Stiels gezogen ſeyn muͤſſen, an die vordern kuͤrzern Baͤnder, ſo daß der Uterus dadurch gerade in ſeine normale Stellung gehoben wird, und macht nun der angelegte Mutterkranz weder Druck noch Schmerz, ſo kann der Kranken das Aufſtehen bald wieder erlaubt werden, jedoch ſo, daß Anſtrengungen noch laͤngere Zeit vermieden werden, vorzuͤglich um das Herabzwaͤngen des Uterus neben dem Peſſarium zu verhindern. — Uebrigens lernen die Kranken gewoͤhnlich auch mit dieſen Inſtrumenten bald ſelbſt umgehen, und koͤnnen das Herausnehmen, Reinigen und Einbringen deſſelben ſodann ſich ſelbſt beſorgen.
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zur Vermeidung nachtheiliger Reizung in der zweyten Haͤlfte
einer etwa eingetretenen Schwangerſchaft. Ueberhaupt be-
kommen oft die Kranken ſelbſt die noͤthige Fertigkeit im Her-
ausnehmen und Einlegen des Mutterkranzes, welches zur
oͤftern Reinigung der Geburtstheile und des Inſtruments am
vortheilhafteſten iſt.
§. 493.
Die Einlegung eines geſtielten Mutterkranzes fordert
im Weſentlichen daſſelbe Verfahren. Man laͤßt hierzu der
Kranken eine Leibbinde verfertigen, an welcher hinten zwey
lange ſeidene, einen halben Zoll breite Baͤnder befeſtigt wer-
den, um durch den Stiel des Mutterkranzes gezogen werden
zu koͤnnen. An der vordern Gegend der Leibbinde befeſtigt
man zu beiden Seiten ein paar kuͤrzere Baͤnder, um die von
dem Mutterkranzſtiel Vfoͤrmig nach vorn und oben gefuͤhrten
hintern Baͤnder daran zu knuͤpfen, durch welche Richtung der
Baͤnder das Verunreinigen derſelben bey Stuhl und Urinab-
gange in etwas vermieden wird. Den Mutterkranz ſelbſt
waͤhlt man nach der Hoͤhe und Weite des Beckens, indem
ſein Teller weder zu groß ſeyn darf, damit er nicht druͤcke,
noch zu klein, weil ſonſt der Uterus ſich neben demſelben
herabdraͤngen wird. Man bringt ihn nach gemachter Repo-
ſition, und zwar ebenfalls hinlaͤnglich eingeoͤhlt, ein, ſtellt
ihn ſo, daß der Muttermund auf dem Teller ruht, befeſtigt
dann die hintern Baͤnder, welche ſchon vor dem Einbringen
des Mutterkranzes durch die Oeffnungen des Stiels gezogen
ſeyn muͤſſen, an die vordern kuͤrzern Baͤnder, ſo daß der
Uterus dadurch gerade in ſeine normale Stellung gehoben wird,
und macht nun der angelegte Mutterkranz weder Druck noch
Schmerz, ſo kann der Kranken das Aufſtehen bald wieder
erlaubt werden, jedoch ſo, daß Anſtrengungen noch laͤngere
Zeit vermieden werden, vorzuͤglich um das Herabzwaͤngen des
Uterus neben dem Peſſarium zu verhindern. — Uebrigens
lernen die Kranken gewoͤhnlich auch mit dieſen Inſtrumenten bald
ſelbſt umgehen, und koͤnnen das Herausnehmen, Reinigen
und Einbringen deſſelben ſodann ſich ſelbſt beſorgen.
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 1. Leipzig, 1820, S. 378. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie01_1820/398>, abgerufen am 22.12.2024.
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