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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 1. Leipzig, 1820.

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§. 363.

Bey einer mehr schwächlichen Constitution, oder wo der
Blutfluß schon längere Zeit angehalten und durch seine Hef-
tigkeit die Kräfte bereits sehr erschöpft hat, ist dann statt
der Blutentziehungen von andern ableitenden Mitteln, von
gelinder Hauterwärmung durch Friktion, von Beförderung all-
gemeiner Transpiration, von Aufsetzen trockner Schröpftöpfe
auf den Unterleib oder auf die innere Schenkelfläche, oder
auf die Brüste, Gebrauch zu machen, ja, wenn das sonst
empfohlene Anlegen von Binden um Oberschenkel und Arme
jemals einen wirklich wohlthätigen Einfluß gezeigt hat, so
ist es ohne Zweifel namentlich in diesen Fällen gewesen.
Aeußerlich wendet man aromatischen Essig als Fomentation
auf die Geburtstheile, oder Aufgüsse von aromatischen Kräu-
tern, mit Essig und Wein vermischt, zu ähnlichen Fomen-
tationen oder zu Injektionen in die Vagina an, macht Ein-
reibungen von Naphta auf den Unterleib, und von einigen
(z. B. von Chaussier) sind auch die eiskalten Umschläge
auf die Füße gerühmt worden. Innerlich sind wieder ganz
vorzüglich die mineralischen Säuren zu empfehlen, und zwar
wählt man bey anhaltendem Blutflusse, wo diese Mittel oft
längere Zeit gegeben werden müssen, um die nachtheilige Wir-
kung derselben auf die Verdauungswerkzeuge zu vermeiden,
vorzüglich ihre Verbindung mit bittern Extrakten, oder das
an sich mit bittern und aromatischen Stoffen bereitete Elix.
acidum Mynsichtii.
Endlich sind aber auch die narkotischen
und krampfwidrigen Mittel für diese Fälle von Blutungen
hülfreich, und theils das Doversche Pulver, theils die Ver-
bindung des Laudani liq. mit den mineralischen Säuren,
vorzüglich auch das Opium in Klystiren angewendet, ver-
dienen hier Empfehlung.

§. 364.

Die diätetischen Mittel betreffend, so muß bey dem
§. 362. berührten Falle wieder eine ähnliche Lebensordnung,
wie §. 361. vorgeschrieben ist, beobachtet werden, bey den-

§. 363.

Bey einer mehr ſchwaͤchlichen Conſtitution, oder wo der
Blutfluß ſchon laͤngere Zeit angehalten und durch ſeine Hef-
tigkeit die Kraͤfte bereits ſehr erſchoͤpft hat, iſt dann ſtatt
der Blutentziehungen von andern ableitenden Mitteln, von
gelinder Hauterwaͤrmung durch Friktion, von Befoͤrderung all-
gemeiner Transpiration, von Aufſetzen trockner Schroͤpftoͤpfe
auf den Unterleib oder auf die innere Schenkelflaͤche, oder
auf die Bruͤſte, Gebrauch zu machen, ja, wenn das ſonſt
empfohlene Anlegen von Binden um Oberſchenkel und Arme
jemals einen wirklich wohlthaͤtigen Einfluß gezeigt hat, ſo
iſt es ohne Zweifel namentlich in dieſen Faͤllen geweſen.
Aeußerlich wendet man aromatiſchen Eſſig als Fomentation
auf die Geburtstheile, oder Aufguͤſſe von aromatiſchen Kraͤu-
tern, mit Eſſig und Wein vermiſcht, zu aͤhnlichen Fomen-
tationen oder zu Injektionen in die Vagina an, macht Ein-
reibungen von Naphta auf den Unterleib, und von einigen
(z. B. von Chauſſier) ſind auch die eiskalten Umſchlaͤge
auf die Fuͤße geruͤhmt worden. Innerlich ſind wieder ganz
vorzuͤglich die mineraliſchen Saͤuren zu empfehlen, und zwar
waͤhlt man bey anhaltendem Blutfluſſe, wo dieſe Mittel oft
laͤngere Zeit gegeben werden muͤſſen, um die nachtheilige Wir-
kung derſelben auf die Verdauungswerkzeuge zu vermeiden,
vorzuͤglich ihre Verbindung mit bittern Extrakten, oder das
an ſich mit bittern und aromatiſchen Stoffen bereitete Elix.
acidum Mynsichtii.
Endlich ſind aber auch die narkotiſchen
und krampfwidrigen Mittel fuͤr dieſe Faͤlle von Blutungen
huͤlfreich, und theils das Doverſche Pulver, theils die Ver-
bindung des Laudani liq. mit den mineraliſchen Saͤuren,
vorzuͤglich auch das Opium in Klyſtiren angewendet, ver-
dienen hier Empfehlung.

§. 364.

Die diaͤtetiſchen Mittel betreffend, ſo muß bey dem
§. 362. beruͤhrten Falle wieder eine aͤhnliche Lebensordnung,
wie §. 361. vorgeſchrieben iſt, beobachtet werden, bey den-

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[282/0302] §. 363. Bey einer mehr ſchwaͤchlichen Conſtitution, oder wo der Blutfluß ſchon laͤngere Zeit angehalten und durch ſeine Hef- tigkeit die Kraͤfte bereits ſehr erſchoͤpft hat, iſt dann ſtatt der Blutentziehungen von andern ableitenden Mitteln, von gelinder Hauterwaͤrmung durch Friktion, von Befoͤrderung all- gemeiner Transpiration, von Aufſetzen trockner Schroͤpftoͤpfe auf den Unterleib oder auf die innere Schenkelflaͤche, oder auf die Bruͤſte, Gebrauch zu machen, ja, wenn das ſonſt empfohlene Anlegen von Binden um Oberſchenkel und Arme jemals einen wirklich wohlthaͤtigen Einfluß gezeigt hat, ſo iſt es ohne Zweifel namentlich in dieſen Faͤllen geweſen. Aeußerlich wendet man aromatiſchen Eſſig als Fomentation auf die Geburtstheile, oder Aufguͤſſe von aromatiſchen Kraͤu- tern, mit Eſſig und Wein vermiſcht, zu aͤhnlichen Fomen- tationen oder zu Injektionen in die Vagina an, macht Ein- reibungen von Naphta auf den Unterleib, und von einigen (z. B. von Chauſſier) ſind auch die eiskalten Umſchlaͤge auf die Fuͤße geruͤhmt worden. Innerlich ſind wieder ganz vorzuͤglich die mineraliſchen Saͤuren zu empfehlen, und zwar waͤhlt man bey anhaltendem Blutfluſſe, wo dieſe Mittel oft laͤngere Zeit gegeben werden muͤſſen, um die nachtheilige Wir- kung derſelben auf die Verdauungswerkzeuge zu vermeiden, vorzuͤglich ihre Verbindung mit bittern Extrakten, oder das an ſich mit bittern und aromatiſchen Stoffen bereitete Elix. acidum Mynsichtii. Endlich ſind aber auch die narkotiſchen und krampfwidrigen Mittel fuͤr dieſe Faͤlle von Blutungen huͤlfreich, und theils das Doverſche Pulver, theils die Ver- bindung des Laudani liq. mit den mineraliſchen Saͤuren, vorzuͤglich auch das Opium in Klyſtiren angewendet, ver- dienen hier Empfehlung. §. 364. Die diaͤtetiſchen Mittel betreffend, ſo muß bey dem §. 362. beruͤhrten Falle wieder eine aͤhnliche Lebensordnung, wie §. 361. vorgeſchrieben iſt, beobachtet werden, bey den-

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Zitationshilfe: Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 1. Leipzig, 1820, S. 282. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie01_1820/302>, abgerufen am 22.11.2024.