Karachans, dieser ein Sohn Jasurs, dieser ein Sohn Jelwadsches, dieser ein Sohn Bajbegjs, dieser ein Sohn Tugras, dieser ein Sohn Dogmisches, dieser ein Sohn Kjudschbegjs, dieser ein Sohn Ortuks, dieser ein Sohn Kumars, dieser ein Sohn Tschekjtemurs, dieser ein Sohn Turadsches, dieser ein Sohn Kißil Bogas, dieser ein Sohn Jamaks, dieser ein Sohn Baschbogas, dieser ein Sohn Hormirs, dieser ein Sohn Bajsujis, dieser ein Sohn Sundsches, dieser ein Sohn Bogas, dieser ein Sohn Kurtulmisches, dieser ein Sohn Kor- chars, dieser ein Sohn Baltschiks, dieser ein Sohn Kumasches, dieser ein Sohn Karaoglans, dieser ein Sohn Sülejman Schahs, dieser ein Sohn Korchulüs, dieser ein Sohn Bulgars, dieser ein Sohn Bajtemurs, dieser ein Sohn Tur- misches, dieser ein Sohn Kokalebs, dieser ein Sohn Ogußchans, dieser ein Sohn Karachans, dieser ein Sohn Kajchans, dieser ein Sohn Ulidschechans, dieser ein Sohn Täkwas, aus dem Hause Jafet.
18.
Ehe ich diese Untersuchung beschließe, wird es nicht undienlich seyn, noch die Anmerkung zu machen, daß es eine gemeine Meinung bey den Türken ist, es seyen zwo Hauptlinien von dem ogußischen Stamme entsprossen, die Linie der Osmanen, und die Linie der Olidschingjißier; aus welcher letztern die krimischen Tatarn ihre Chane in ununterbrochener Reihe bekommen haben. Ein starker Beweis für diese Meinung ist das Gesetz, das die osmanischen Sul- tane gemacht haben, nach welchem in dem Falle, wann es dem osmanischen Hause an Erben fehlen würde, der Kaiser aus dem olidschingjißischen Hause erwählet werden soll, weil sie bekanntermaßen beyderseits von einem Stamme entsprungen seyen. Daher machen die krimischen Tatarn sich große Hoffnung, daß sie noch einmal, wann die osmanische Linie ausgehe, den Thron besteigen werden. Daß auch dieses Gesetz nicht abgeschaffet ist: das hat sich zu meiner Zeit bey einem Aufruhre gezeiget, der gegen den Sultan Mustäfa erreget wurde (davon in dem andern Theile meiner Geschichte ausführliche Nachricht zu fin- den ist). Zur selbigen Zeit wurde in der Hippodromi von den Soldaten, Bürgern und dem geistlichen Stande verschiedene Tage lang Rathschlagung gepflogen, Mustäfa vom Throne zu setzen, und einen andern Kaiser zu erwählen.
Weil
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des Verfaſſers
Karachans, dieſer ein Sohn Jaſurs, dieſer ein Sohn Jelwadſches, dieſer ein Sohn Bajbegjs, dieſer ein Sohn Tugras, dieſer ein Sohn Dogmiſches, dieſer ein Sohn Kjudſchbegjs, dieſer ein Sohn Ortuks, dieſer ein Sohn Kumars, dieſer ein Sohn Tſchekjtemurs, dieſer ein Sohn Turadſches, dieſer ein Sohn Kißil Bogas, dieſer ein Sohn Jamaks, dieſer ein Sohn Baſchbogas, dieſer ein Sohn Hormirs, dieſer ein Sohn Bajſujis, dieſer ein Sohn Sundſches, dieſer ein Sohn Bogas, dieſer ein Sohn Kurtulmiſches, dieſer ein Sohn Kor- chars, dieſer ein Sohn Baltſchiks, dieſer ein Sohn Kumaſches, dieſer ein Sohn Karaoglans, dieſer ein Sohn Suͤlejman Schahs, dieſer ein Sohn Korchuluͤs, dieſer ein Sohn Bulgars, dieſer ein Sohn Bajtemurs, dieſer ein Sohn Tur- miſches, dieſer ein Sohn Kokalebs, dieſer ein Sohn Ogußchans, dieſer ein Sohn Karachans, dieſer ein Sohn Kajchans, dieſer ein Sohn Ulidſchechans, dieſer ein Sohn Taͤkwas, aus dem Hauſe Jafet.
18.
Ehe ich dieſe Unterſuchung beſchließe, wird es nicht undienlich ſeyn, noch die Anmerkung zu machen, daß es eine gemeine Meinung bey den Tuͤrken iſt, es ſeyen zwo Hauptlinien von dem ogußiſchen Stamme entſproſſen, die Linie der Osmanen, und die Linie der Olidſchingjißier; aus welcher letztern die krimiſchen Tatarn ihre Chane in ununterbrochener Reihe bekommen haben. Ein ſtarker Beweis fuͤr dieſe Meinung iſt das Geſetz, das die osmaniſchen Sul- tane gemacht haben, nach welchem in dem Falle, wann es dem osmaniſchen Hauſe an Erben fehlen wuͤrde, der Kaiſer aus dem olidſchingjißiſchen Hauſe erwaͤhlet werden ſoll, weil ſie bekanntermaßen beyderſeits von einem Stamme entſprungen ſeyen. Daher machen die krimiſchen Tatarn ſich große Hoffnung, daß ſie noch einmal, wann die osmaniſche Linie ausgehe, den Thron beſteigen werden. Daß auch dieſes Geſetz nicht abgeſchaffet iſt: das hat ſich zu meiner Zeit bey einem Aufruhre gezeiget, der gegen den Sultan Muſtaͤfa erreget wurde (davon in dem andern Theile meiner Geſchichte ausfuͤhrliche Nachricht zu fin- den iſt). Zur ſelbigen Zeit wurde in der Hippodromi von den Soldaten, Buͤrgern und dem geiſtlichen Stande verſchiedene Tage lang Rathſchlagung gepflogen, Muſtaͤfa vom Throne zu ſetzen, und einen andern Kaiſer zu erwaͤhlen.
Weil
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des Verfaſſers
Karachans, dieſer ein Sohn Jaſurs, dieſer ein Sohn Jelwadſches, dieſer ein
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ein Sohn Kjudſchbegjs, dieſer ein Sohn Ortuks, dieſer ein Sohn Kumars,
dieſer ein Sohn Tſchekjtemurs, dieſer ein Sohn Turadſches, dieſer ein Sohn
Kißil Bogas, dieſer ein Sohn Jamaks, dieſer ein Sohn Baſchbogas, dieſer
ein Sohn Hormirs, dieſer ein Sohn Bajſujis, dieſer ein Sohn Sundſches,
dieſer ein Sohn Bogas, dieſer ein Sohn Kurtulmiſches, dieſer ein Sohn Kor-
chars, dieſer ein Sohn Baltſchiks, dieſer ein Sohn Kumaſches, dieſer ein Sohn
Karaoglans, dieſer ein Sohn Suͤlejman Schahs, dieſer ein Sohn Korchuluͤs,
dieſer ein Sohn Bulgars, dieſer ein Sohn Bajtemurs, dieſer ein Sohn Tur-
miſches, dieſer ein Sohn Kokalebs, dieſer ein Sohn Ogußchans, dieſer ein Sohn
Karachans, dieſer ein Sohn Kajchans, dieſer ein Sohn Ulidſchechans, dieſer
ein Sohn Taͤkwas, aus dem Hauſe Jafet.
18. Ehe ich dieſe Unterſuchung beſchließe, wird es nicht undienlich ſeyn,
noch die Anmerkung zu machen, daß es eine gemeine Meinung bey den Tuͤrken
iſt, es ſeyen zwo Hauptlinien von dem ogußiſchen Stamme entſproſſen, die
Linie der Osmanen, und die Linie der Olidſchingjißier; aus welcher letztern
die krimiſchen Tatarn ihre Chane in ununterbrochener Reihe bekommen haben.
Ein ſtarker Beweis fuͤr dieſe Meinung iſt das Geſetz, das die osmaniſchen Sul-
tane gemacht haben, nach welchem in dem Falle, wann es dem osmaniſchen
Hauſe an Erben fehlen wuͤrde, der Kaiſer aus dem olidſchingjißiſchen Hauſe
erwaͤhlet werden ſoll, weil ſie bekanntermaßen beyderſeits von einem Stamme
entſprungen ſeyen. Daher machen die krimiſchen Tatarn ſich große Hoffnung,
daß ſie noch einmal, wann die osmaniſche Linie ausgehe, den Thron beſteigen
werden. Daß auch dieſes Geſetz nicht abgeſchaffet iſt: das hat ſich zu meiner
Zeit bey einem Aufruhre gezeiget, der gegen den Sultan Muſtaͤfa erreget wurde
(davon in dem andern Theile meiner Geſchichte ausfuͤhrliche Nachricht zu fin-
den iſt). Zur ſelbigen Zeit wurde in der Hippodromi von den Soldaten,
Buͤrgern und dem geiſtlichen Stande verſchiedene Tage lang Rathſchlagung
gepflogen, Muſtaͤfa vom Throne zu ſetzen, und einen andern Kaiſer zu erwaͤhlen.
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Dimitrie [Moldau, Woiwode], (Cantemir, Dimitrie): Geschichte des osmanischen Reichs nach seinem Anwachse und Abnehmen. Hamburg, 1745, S. 59. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cantemir_geschichte_1745/65>, abgerufen am 24.11.2024.
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