Der Stahl, welcher aus der vorigen Arbeit komt, ist hauptsächlich nur noch zu Schneidwerk zu gebrauchen. Soll er aber zu feinern Werkzeugen geschikt gemacht wer- den: So muß man denselben erst noch raffiniren. Es bestehet aber dieses Feinma- chen blos darinnen, daß man die Stäbe, welche auf allen Seiten 3/4 Zoll dik sind, in dünne Schienen schmiedet, die 1/4 Zoll dik und 1 Zoll breit sind, und dieselbe hierauf zusammen beuget, wieder frisch schweiset, und in die vorige 3/4 Zoll dikke Stäbe ausrek- ket, welche Arbeit man dann zwei- bis dreimal wiederhohlet.
Anmerkung.
Schwedenburg, Cramer und andere Auctores haben Mehreres von dem Eisen- und dem Stahlmachen geschrieben.
§. 25.
Man macht auch an diesem Ort eisernen Drat. Es wird aber derselbe auf eben die Art, und auf eben einer solchen Maschine gezogen, wie bei dem rammelsbergischen Bergwerk (§. 59. im 8. St.). Es komt daher dabei nur darauf an, daß das Eisen sehr dünn und gehörig gezaint, und darauf durch stets engere Zieheisen gezogen wird.
Die fünfte Abhandlung von der Wirthschaft bei diesem Werk.
§. 26.
Die Direction des Werkes liegt dem Bergamt ob, welches aus dem Bergrath, dem Bergrichter, dem Bergvogt und dem Bergverwalter bestehet. Die ihm Unter- gebene Bedienten sind der Zehndheber, der Geschwohrne, die Schichtmeister und die Steiger. Zu der Eisenadministration sind besondere Bedienten bestelt, die in dem Ver- walter und in zwei Factorn bestehen. Zwei noch andere Factor stehen aber auch bei den Hütten und den Hämmern.
§. 27.
Die sämtliche Grubenarbeiter machen 65 Mann aus. Wie viel ein Häuer zu Lohn hat, das habe ich schon §. 9. bei dem Grubenbau gemeldet. Die Steiger bekommen hingegen wöchentlich 1[verlorenes Material - 1 Zeichen fehlt] Thaler. Auf dem Mummelberg muß ein ieder Häuer von dem Thaler einen Kreuzzer zu Armenbüchse geben, und eben so viel muß ein Fuhrmann von drei Tonnen Stein zuru[k] lassen. Wann dagegen aber auch einer von diesen Leuten krank wird: So bekomt er in einer Woche 30 Kreuzzer.
§. 28.
Das achtzehnte Stuͤk
§. 24.
Der Stahl, welcher aus der vorigen Arbeit komt, iſt hauptſaͤchlich nur noch zu Schneidwerk zu gebrauchen. Soll er aber zu feinern Werkzeugen geſchikt gemacht wer- den: So muß man denſelben erſt noch raffiniren. Es beſtehet aber dieſes Feinma- chen blos darinnen, daß man die Staͤbe, welche auf allen Seiten ¾ Zoll dik ſind, in duͤnne Schienen ſchmiedet, die ¼ Zoll dik und 1 Zoll breit ſind, und dieſelbe hierauf zuſammen beuget, wieder friſch ſchweiſet, und in die vorige ¾ Zoll dikke Staͤbe ausrek- ket, welche Arbeit man dann zwei- bis dreimal wiederhohlet.
Anmerkung.
Schwedenburg, Cramer und andere Auctores haben Mehreres von dem Eiſen- und dem Stahlmachen geſchrieben.
§. 25.
Man macht auch an dieſem Ort eiſernen Drat. Es wird aber derſelbe auf eben die Art, und auf eben einer ſolchen Maſchine gezogen, wie bei dem rammelsbergiſchen Bergwerk (§. 59. im 8. St.). Es komt daher dabei nur darauf an, daß das Eiſen ſehr duͤnn und gehoͤrig gezaint, und darauf durch ſtets engere Zieheiſen gezogen wird.
Die fuͤnfte Abhandlung von der Wirthſchaft bei dieſem Werk.
§. 26.
Die Direction des Werkes liegt dem Bergamt ob, welches aus dem Bergrath, dem Bergrichter, dem Bergvogt und dem Bergverwalter beſtehet. Die ihm Unter- gebene Bedienten ſind der Zehndheber, der Geſchwohrne, die Schichtmeiſter und die Steiger. Zu der Eiſenadminiſtration ſind beſondere Bedienten beſtelt, die in dem Ver- walter und in zwei Factorn beſtehen. Zwei noch andere Factor ſtehen aber auch bei den Huͤtten und den Haͤmmern.
§. 27.
Die ſaͤmtliche Grubenarbeiter machen 65 Mann aus. Wie viel ein Haͤuer zu Lohn hat, das habe ich ſchon §. 9. bei dem Grubenbau gemeldet. Die Steiger bekommen hingegen woͤchentlich 1[verlorenes Material – 1 Zeichen fehlt] Thaler. Auf dem Mummelberg muß ein ieder Haͤuer von dem Thaler einen Kreuzzer zu Armenbuͤchſe geben, und eben ſo viel muß ein Fuhrmann von drei Tonnen Stein zuru[k] laſſen. Wann dagegen aber auch einer von dieſen Leuten krank wird: So bekomt er in einer Woche 30 Kreuzzer.
§. 28.
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Das achtzehnte Stuͤk
§. 24.
Der Stahl, welcher aus der vorigen Arbeit komt, iſt hauptſaͤchlich nur noch zu
Schneidwerk zu gebrauchen. Soll er aber zu feinern Werkzeugen geſchikt gemacht wer-
den: So muß man denſelben erſt noch raffiniren. Es beſtehet aber dieſes Feinma-
chen blos darinnen, daß man die Staͤbe, welche auf allen Seiten ¾ Zoll dik ſind, in
duͤnne Schienen ſchmiedet, die ¼ Zoll dik und 1 Zoll breit ſind, und dieſelbe hierauf
zuſammen beuget, wieder friſch ſchweiſet, und in die vorige ¾ Zoll dikke Staͤbe ausrek-
ket, welche Arbeit man dann zwei- bis dreimal wiederhohlet.
Anmerkung.
Schwedenburg, Cramer und andere Auctores haben Mehreres von dem Eiſen- und dem
Stahlmachen geſchrieben.
§. 25.
Man macht auch an dieſem Ort eiſernen Drat. Es wird aber derſelbe auf eben
die Art, und auf eben einer ſolchen Maſchine gezogen, wie bei dem rammelsbergiſchen
Bergwerk (§. 59. im 8. St.). Es komt daher dabei nur darauf an, daß das Eiſen
ſehr duͤnn und gehoͤrig gezaint, und darauf durch ſtets engere Zieheiſen gezogen wird.
Die fuͤnfte Abhandlung
von der Wirthſchaft bei dieſem Werk.
§. 26.
Die Direction des Werkes liegt dem Bergamt ob, welches aus dem Bergrath, dem
Bergrichter, dem Bergvogt und dem Bergverwalter beſtehet. Die ihm Unter-
gebene Bedienten ſind der Zehndheber, der Geſchwohrne, die Schichtmeiſter und die
Steiger. Zu der Eiſenadminiſtration ſind beſondere Bedienten beſtelt, die in dem Ver-
walter und in zwei Factorn beſtehen. Zwei noch andere Factor ſtehen aber auch bei den
Huͤtten und den Haͤmmern.
§. 27.
Die ſaͤmtliche Grubenarbeiter machen 65 Mann aus. Wie viel ein Haͤuer zu Lohn
hat, das habe ich ſchon §. 9. bei dem Grubenbau gemeldet. Die Steiger bekommen
hingegen woͤchentlich 1_ Thaler. Auf dem Mummelberg muß ein ieder Haͤuer von dem
Thaler einen Kreuzzer zu Armenbuͤchſe geben, und eben ſo viel muß ein Fuhrmann von
drei Tonnen Stein zuruk laſſen. Wann dagegen aber auch einer von dieſen Leuten
krank wird: So bekomt er in einer Woche 30 Kreuzzer.
§. 28.
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Cancrin, Franz Ludwig von: Beschreibung der vorzüglichsten Bergwerke. Frankfurt (Main), 1767, S. 424. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cancrin_beschreibung_1767/444>, abgerufen am 23.02.2025.
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