Weil die Schmelzhütte den Landesherrschaften gehört: So müssen die Gewerken vor den Gebrauch derselben einen gewissen Zins, und von einer zwölfstündigen Schicht, und das zwar so lang, als sie schmelzen, 4 Gutegroschen, vor den Ofen 2 Gutegroschen, vor Stübe und Leimen 1 Gutegroschen, und vor die Vorwand 2 Gutegroschen 6 Pfennige entrichten: Die Herrschaften halten dagegen aber auch das Geschirr und das Gezeug im baulichen Stand, und sie lassen die Stübe und den Leimen anschaffen. Die Gewerken bezahlen also nur die Kohlen und die Arbeiter, die den grösten Teil der Kosten ausmachen.
§. 38.
Jn einem Jahr macht man 100, 150 bis 200 Centner Kupfer, in welchen ohnge- fähr 20 Mark Silber stekken, die man, wann sie in einem kleinen Posten beisammen, und seigerwürdig sind, gegen 9 Loth Seigerkosten mit samt den Silbern verkaufet, in- dem man dem Käufer 9 Loth Silber in dem Centner Schwarzkupfer vor die Seiger- kosten gibt, die er über sich nimt. Man fördert und verkauft in einem Jahr 2 bis 3000 Centner Kobolt. Vitriol macht man in einem Jahr ohngefähr 100 bis 150-, Alaun aber bei 200 Centner. Die Glimmerkupfer, welche von denen arsenikalischen Erzen fal- len, verkauft man vor 26 bis 27-, die guten aber vor 30 Thaler. Weil ein groser Teil des Kobolts in einer faulen lettigen Art bestehet: So wird der Centner von Jnn- und Ausländern mit 4, 6, 9, 12, 14, 18 und 20 Thaler, der Ausschlag aber nur mit 16 Gutegroschen bezahlet, indem sich der leztere, wegen seiner Fäule nicht pochen, waschen und reinigen läst. Den Centner Vitriol, welcher sehr in das Blaue fält, ver- kauft man, ie nachdem er gut ist, vor 7 bis 9-, den Centner Alaun aber vor 91/4 Thaler.
§. 39.
Die Ausbeuten sind bei diesen Werken nicht gros: Denn nur die Zeche Lorenz- glük gibt in einem Vierteliahr auf eine Kuxe 5 bis 6-, die Silberkammer aber 1/2 bis 1 Thaler Ausbeute, den Thaler zu 24 Gutegroschen gerechnet. Bei dem Vitriol- und dem Alaunwerk soll auch iährlich nur ein Ueberschuß von ohngefähr 5 bis 600 Thaler herauskommen.
Die siebende Abhandlung von den Rechten bei diesen Werken.
§. 40.
Der landesherrliche Nuzzen von dem Bergbau ist unter die beide Herrschaften Gotha und Coburg verteilt. Das Bergamt stehet diesemnach von gothaischer Seite
unter
Das ſiebenzehnte Stuͤk von denen Kupfer-Kobolts-
§. 37.
Weil die Schmelzhuͤtte den Landesherrſchaften gehoͤrt: So muͤſſen die Gewerken vor den Gebrauch derſelben einen gewiſſen Zins, und von einer zwoͤlfſtuͤndigen Schicht, und das zwar ſo lang, als ſie ſchmelzen, 4 Gutegroſchen, vor den Ofen 2 Gutegroſchen, vor Stuͤbe und Leimen 1 Gutegroſchen, und vor die Vorwand 2 Gutegroſchen 6 Pfennige entrichten: Die Herrſchaften halten dagegen aber auch das Geſchirr und das Gezeug im baulichen Stand, und ſie laſſen die Stuͤbe und den Leimen anſchaffen. Die Gewerken bezahlen alſo nur die Kohlen und die Arbeiter, die den groͤſten Teil der Koſten ausmachen.
§. 38.
Jn einem Jahr macht man 100, 150 bis 200 Centner Kupfer, in welchen ohnge- faͤhr 20 Mark Silber ſtekken, die man, wann ſie in einem kleinen Poſten beiſammen, und ſeigerwuͤrdig ſind, gegen 9 Loth Seigerkoſten mit ſamt den Silbern verkaufet, in- dem man dem Kaͤufer 9 Loth Silber in dem Centner Schwarzkupfer vor die Seiger- koſten gibt, die er uͤber ſich nimt. Man foͤrdert und verkauft in einem Jahr 2 bis 3000 Centner Kobolt. Vitriol macht man in einem Jahr ohngefaͤhr 100 bis 150-, Alaun aber bei 200 Centner. Die Glimmerkupfer, welche von denen arſenikaliſchen Erzen fal- len, verkauft man vor 26 bis 27-, die guten aber vor 30 Thaler. Weil ein groſer Teil des Kobolts in einer faulen lettigen Art beſtehet: So wird der Centner von Jnn- und Auslaͤndern mit 4, 6, 9, 12, 14, 18 und 20 Thaler, der Ausſchlag aber nur mit 16 Gutegroſchen bezahlet, indem ſich der leztere, wegen ſeiner Faͤule nicht pochen, waſchen und reinigen laͤſt. Den Centner Vitriol, welcher ſehr in das Blaue faͤlt, ver- kauft man, ie nachdem er gut iſt, vor 7 bis 9-, den Centner Alaun aber vor 9¼ Thaler.
§. 39.
Die Ausbeuten ſind bei dieſen Werken nicht gros: Denn nur die Zeche Lorenz- gluͤk gibt in einem Vierteliahr auf eine Kuxe 5 bis 6-, die Silberkammer aber ½ bis 1 Thaler Ausbeute, den Thaler zu 24 Gutegroſchen gerechnet. Bei dem Vitriol- und dem Alaunwerk ſoll auch iaͤhrlich nur ein Ueberſchuß von ohngefaͤhr 5 bis 600 Thaler herauskommen.
Die ſiebende Abhandlung von den Rechten bei dieſen Werken.
§. 40.
Der landesherrliche Nuzzen von dem Bergbau iſt unter die beide Herrſchaften Gotha und Coburg verteilt. Das Bergamt ſtehet dieſemnach von gothaiſcher Seite
unter
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[406/0426]
Das ſiebenzehnte Stuͤk von denen Kupfer-Kobolts-
§. 37.
Weil die Schmelzhuͤtte den Landesherrſchaften gehoͤrt: So muͤſſen die Gewerken
vor den Gebrauch derſelben einen gewiſſen Zins, und von einer zwoͤlfſtuͤndigen Schicht,
und das zwar ſo lang, als ſie ſchmelzen, 4 Gutegroſchen, vor den Ofen 2 Gutegroſchen,
vor Stuͤbe und Leimen 1 Gutegroſchen, und vor die Vorwand 2 Gutegroſchen 6
Pfennige entrichten: Die Herrſchaften halten dagegen aber auch das Geſchirr und
das Gezeug im baulichen Stand, und ſie laſſen die Stuͤbe und den Leimen anſchaffen.
Die Gewerken bezahlen alſo nur die Kohlen und die Arbeiter, die den groͤſten Teil
der Koſten ausmachen.
§. 38.
Jn einem Jahr macht man 100, 150 bis 200 Centner Kupfer, in welchen ohnge-
faͤhr 20 Mark Silber ſtekken, die man, wann ſie in einem kleinen Poſten beiſammen,
und ſeigerwuͤrdig ſind, gegen 9 Loth Seigerkoſten mit ſamt den Silbern verkaufet, in-
dem man dem Kaͤufer 9 Loth Silber in dem Centner Schwarzkupfer vor die Seiger-
koſten gibt, die er uͤber ſich nimt. Man foͤrdert und verkauft in einem Jahr 2 bis 3000
Centner Kobolt. Vitriol macht man in einem Jahr ohngefaͤhr 100 bis 150-, Alaun
aber bei 200 Centner. Die Glimmerkupfer, welche von denen arſenikaliſchen Erzen fal-
len, verkauft man vor 26 bis 27-, die guten aber vor 30 Thaler. Weil ein groſer
Teil des Kobolts in einer faulen lettigen Art beſtehet: So wird der Centner von Jnn-
und Auslaͤndern mit 4, 6, 9, 12, 14, 18 und 20 Thaler, der Ausſchlag aber nur
mit 16 Gutegroſchen bezahlet, indem ſich der leztere, wegen ſeiner Faͤule nicht pochen,
waſchen und reinigen laͤſt. Den Centner Vitriol, welcher ſehr in das Blaue faͤlt, ver-
kauft man, ie nachdem er gut iſt, vor 7 bis 9-, den Centner Alaun aber vor 9¼ Thaler.
§. 39.
Die Ausbeuten ſind bei dieſen Werken nicht gros: Denn nur die Zeche Lorenz-
gluͤk gibt in einem Vierteliahr auf eine Kuxe 5 bis 6-, die Silberkammer aber ½ bis
1 Thaler Ausbeute, den Thaler zu 24 Gutegroſchen gerechnet. Bei dem Vitriol- und
dem Alaunwerk ſoll auch iaͤhrlich nur ein Ueberſchuß von ohngefaͤhr 5 bis 600 Thaler
herauskommen.
Die ſiebende Abhandlung
von den Rechten bei dieſen Werken.
§. 40.
Der landesherrliche Nuzzen von dem Bergbau iſt unter die beide Herrſchaften Gotha
und Coburg verteilt. Das Bergamt ſtehet dieſemnach von gothaiſcher Seite
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Cancrin, Franz Ludwig von: Beschreibung der vorzüglichsten Bergwerke. Frankfurt (Main), 1767, S. 406. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cancrin_beschreibung_1767/426>, abgerufen am 23.02.2025.
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